Detektei Condor - Detektive überwachen Arbeitnehmer.
Arbeitnehmerüberwachung
Sie als Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse
daran, dass Ihre Mitarbeiter, Arbeitnehmer und Subunternehmer die ihnen
zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß erledigen. Daher ist es auch
Ihr Recht, eine Kontrollfunktion an der Arbeitsausführung und an
der möglicherweise mißbräuchlichen Nutzung Ihrer Materialien,
Maschinen, Werkzeuge oder Güter im allgemeinen auszuüben. Diese
Kontrollfunktion mündet auch in eine Arbeitnehmerüberwachung,
auch Personalüberwachung oder Mitarbeiterüberwachung genannt.
Die Grenzen einer Arbeitnehmerüberwachung werden
durch den Gesetzgeber durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gezogen.
Die Überwachung der Arbeitnehmer und Mitarbeiter darf diese Persönlichkeitsrechte
nicht verletzen. Allerdings sagt die Rechtssprechung, dass die Überwachung
von Personal nach einer entsprechenden Güterabwägung
bezogen auf den Einzelfall grundsätzlich statthaft
ist, wenn die Interessen des Arbeitgebers beispielsweise in notwehrähnlichen
Situationen überwiegen, sprich wenn er betrogen, bestohlen oder durch
Arbeitnehmer in anderer Form hintergangen wird.
Dabei kommen verschiedene Formen der Arbeitnehmerüberwachung
in Frage, bei denen ein Detektiv wertvolle Hilfe leisten kann. Im Bereich
der Personalkontrolle bezüglich Sabotage oder Diebstahl bietet sich
eine verdeckte
Videoüberwachung an, die beispielsweise dann eingesetzt werden
darf, wenn ein konkreter Verdacht bezüglich schwerer Verfehlungen
oder Straftaten gegen den Arbeitgeber gegeben ist (siehe Urteil des Bundesarbeitsgericht
Erfurt, 2 AZR 51/02).
Zur Eindämmung von Personaldiebstählen bieten
sich im Rahmen der Mitarbeiterkontrolle sogenannte Taschenkontrollen an,
die unsere Detektei für Sie routinemäßig vornehmen kann,
denn nach dem BAG Erfurt sind diese Taschenkontrollen ein zulässiges
Überwachungsinstrument in der Arbeitnehmerüberwachung (BAG Erfurt
2 AZR 923/98).
Auch eine Computerkontrolle ist in einem begrenzten Rahmen
zulässig und zwar nicht nur dann, wenn die Privatnutzung des Internets
ausdrücklich verboten wurde. Weitere Überwachungsmaßnahmen
zur Überwachung von Personal sind die verdeckte Beobachtung
durch Detektive beispielsweise bei Verdacht des Diebstahls, der
Erschleichung der Lohnfortzahlung bei einem erschwindelten Krankenschein
oder falsche Angaben bei der Arbeitszeiterfassung speziell im Außendienst.
Die Mitarbeiterbeobachtung kann aber auch in Form einer
Einschleusung eines Detektivs als sogenannter verdeckter Ermittler erfolgen.
Die Personalkontrolle durch eine Detektei ist im Zuge der Integration
des Ermittlers auch bereichsübergreifend sehr erfolgversprechend,
insbesondere weil nicht selten interessante Nebenerkenntnisse gewonnen
werden, die durch den ermittelnden Detektiv, der einen normalen Arbeitnehmer
mimt, natürlich auch dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht werden.
Wenn auch bei Ihnen die Notwendigkeit einer Mitarbeiterbeobachtung,
Personalüberwachung, Arbeitnehmerkontrolle o.ä. besteht, dann
wenden Sie sich bitte an einen Detektiv unserer Detektei unter:
0800 - 11 12 13 14
Siehe auch die Themenseiten
Außendienstüberwachung
bei Verdacht falscher Angaben bei der Arbeitszeiterfassung oder bei
Verdacht auf Spesenbetrug
Missbrauch
der Lohnfortzahlung
Kassendiebstahl
Sabotage
Schwarzarbeit
unerlaubte
Nebentätigkeit
Unterschlagung
verdeckte
Videoüberwachung
Werksspionage
Wirtschaftskriminalität
Außerdem finden Sie auf der folgenden Seite weitere
Informationen zu dem Themenbereich Mitarbeiterüberwachung
durch Detektive. |