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Detektei überwacht Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Personal.

 

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Arbeitnehmerüberwachung

Sie als Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Ihre Mitarbeiter, Arbeitnehmer und Subunternehmer die ihnen zugewiesene Arbeit ordnungsgemäß erledigen. Daher ist es auch Ihr Recht, eine Kontrollfunktion an der Arbeitsausführung und an der möglicherweise mißbräuchlichen Nutzung Ihrer Materialien, Maschinen, Werkzeuge oder Güter im allgemeinen auszuüben. Diese Kontrollfunktion mündet auch in eine Arbeitnehmerüberwachung, auch Personalüberwachung oder Mitarbeiterüberwachung genannt.

Die Grenzen einer Arbeitnehmerüberwachung werden durch den Gesetzgeber durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gezogen. Die Überwachung der Arbeitnehmer und Mitarbeiter darf diese Persönlichkeitsrechte nicht verletzen. Allerdings sagt die Rechtssprechung, dass die Überwachung von Personal nach einer entsprechenden Güterabwägung bezogen auf den Einzelfall grundsätzlich statthaft ist, wenn die Interessen des Arbeitgebers beispielsweise in notwehrähnlichen Situationen überwiegen, sprich wenn er betrogen, bestohlen oder durch Arbeitnehmer in anderer Form hintergangen wird.

Dabei kommen verschiedene Formen der Arbeitnehmerüberwachung in Frage, bei denen ein Detektiv wertvolle Hilfe leisten kann. Im Bereich der Personalkontrolle bezüglich Sabotage oder Diebstahl bietet sich eine verdeckte Videoüberwachung an, die beispielsweise dann eingesetzt werden darf, wenn ein konkreter Verdacht bezüglich schwerer Verfehlungen oder Straftaten gegen den Arbeitgeber gegeben ist (siehe Urteil des Bundesarbeitsgericht Erfurt, 2 AZR 51/02).

Zur Eindämmung von Personaldiebstählen bieten sich im Rahmen der Mitarbeiterkontrolle sogenannte Taschenkontrollen an, die unsere Detektei für Sie routinemäßig vornehmen kann, denn nach dem BAG Erfurt sind diese Taschenkontrollen ein zulässiges Überwachungsinstrument in der Arbeitnehmerüberwachung (BAG Erfurt 2 AZR 923/98).

Auch eine Computerkontrolle ist in einem begrenzten Rahmen zulässig und zwar nicht nur dann, wenn die Privatnutzung des Internets ausdrücklich verboten wurde. Weitere Überwachungsmaßnahmen zur Überwachung von Personal sind die verdeckte Beobachtung durch Detektive beispielsweise bei Verdacht des Diebstahls, der Erschleichung der Lohnfortzahlung bei einem erschwindelten Krankenschein oder falsche Angaben bei der Arbeitszeiterfassung speziell im Außendienst.

Die Mitarbeiterbeobachtung kann aber auch in Form einer Einschleusung eines Detektivs als sogenannter verdeckter Ermittler erfolgen. Die Personalkontrolle durch eine Detektei ist im Zuge der Integration des Ermittlers auch bereichsübergreifend sehr erfolgversprechend, insbesondere weil nicht selten interessante Nebenerkenntnisse gewonnen werden, die durch den ermittelnden Detektiv, der einen normalen Arbeitnehmer mimt, natürlich auch dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht werden.

Wenn auch bei Ihnen die Notwendigkeit einer Mitarbeiterbeobachtung, Personalüberwachung, Arbeitnehmerkontrolle o.ä. besteht, dann wenden Sie sich bitte an einen Detektiv unserer Detektei unter:

0800 - 11 12 13 14

Siehe auch die Themenseiten

Außendienstüberwachung bei Verdacht falscher Angaben bei der Arbeitszeiterfassung oder bei Verdacht auf Spesenbetrug
Missbrauch der Lohnfortzahlung
Kassendiebstahl
Sabotage
Schwarzarbeit
unerlaubte Nebentätigkeit
Unterschlagung
verdeckte Videoüberwachung
Werksspionage
Wirtschaftskriminalität

Außerdem finden Sie auf der folgenden Seite weitere Informationen zu dem Themenbereich Mitarbeiterüberwachung durch Detektive.

   

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