Detektei ermittelt bei Pflichtverletzung eines Beamten.

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Verletzung der Dienstpflichen von Beamten.

 

Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Arbeitsrechtliche Verfehlung eines Beamten

Auch ein Beamter kann nicht tun und lassen, was er will. Bei Verstößen gegen seine Pflichttreue kann eine Detektei eingeschaltet werden.

Der Nachweis einer Pflichtverletzung durch einen Beamten mittels einer Detektei ist statthaft, wobei der Beamte auch die Kosten der Detektei an den Dienstherren zu ersetzten hat.

Im vorliegenden Fall wurde ein Beamter beobachtet, der auch als Kurierfahrer zwischen verschiedenen Finanzämtern eingesetzt wurde. In der Vergangenheit hatte der Beamte im Zusammenhang mit solchen Kurierfahrten wiederholte Male seine Wohnung aufgesucht. Dieses Verhalten wurde ihm von seinem Dienstvorgesetzten dann ausdrücklich untersagt.

Es kam später der Verdachtsmoment auf, dass der Beamte trotz der Untersagung auch weiter Pausen in seiner Wohnung einlegte. Darauf wurde von dem Dienstvorgesetzten eine Detektei beauftragt. Die Beobachtung des Beamten durch die Detektei ergab mehrmals, dass der Beamte seine Wohnung während der Arbeitszeit aufsuchte. Folge der unerlaubten Arbeitspausen, die durch die Detektei nachgewiesen werden konnten, war ein Disziplinarverfahren. Anschließend nahm das Land Rheinland-Pfalz den Beamten auch auf Ersatz der Kosten für die Detektei in Anspruch.

Der Beamte wehrte sich dagegen, doch seine Klage wurde vom OVG abgewiesen. Weil der Beamte vorsätzlich seine Dienstpflichten verletzt hatte, musste er seinem Dienstherren den dadurch entstandenen Schaden ersetzen, wozu auch die Kosten für die Detektei zählten. Durch das Vorverhalten des Beamten sei ein hinreichender Anlass zu weitergehenden Ermittlungen gegeben gewesen. OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz, 2 A 11 942/03.

   

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