Außendienstüberwachung
durch Detektei.
Detektive decken Spesenbetrug und Zeiterfassungsbetrug auf.
Haben Sie ein Team von Außendienstmitarbeitern
und fragen sich, ob diese stets im Firmeninteresse unterwegs sind? Die
Erfahrung in unserer Detektei zeigt leider, dass in vielen Fällen
seitens des Außendienstes gelinde gesagt gemogelt wird.
Solange der Umsatz und der Gewinn stimmen gibt es meist
kaum Handlungsbedarf seitens der Arbeitgeber. Die Alarmglocken
sollten aber läuten, wenn die Verkaufs- und Absatzzahlen eines einzelnen
Gebietes oder Außendienstlers im Vergleich zu anderen Außendienstlern
erheblich schlechter werden, ohne dass triftige und erkennbare Gründe
dafür vorhanden sind. Weitere Warnsignale sind z.B. der Rückgang
in der Neukundengewinnung (Bestellungen kommen fast nur noch
von Bestandskunden), Absatzschwierigkeiten von ansonsten
gut laufenden neuen Produkten (verkauft werden hauptsächlich nur
altbekannte Produkte) oder zunehmende Beschwerden von
Kunden, die mit dem Service nicht mehr zufrieden sind. In solchen Fällen
sollten Sie unbedingt nach Ursachen suchen. Sind diese Fakten nicht rational
zu erklären dann sollten Sie handeln. Hier setzt die Arbeit von Detektiven ein.
Eine erfahrene Detektei ist in der Lage, Aufklärung
zu betreiben. Eine gezielte Beobachtung des Außendienstlers
liefert Ihnen Daten wie Abwesenheitszeit von zu Hause, gefahrene Kilometer,
aufgesuchte Kunden, Dauer eines jeden Kundenbesuchs, Tagesablauf und Art
der durchgeführten Tätigkeiten sowie Feststellung der Pausenzeiten.
Jeder eingesetzte Detektiv erfasst sämtliche von
Ihnen vorgegebenen wichtigen Faktoren, so dass Ihnen eine spätere
Kontrolle der eingereichten Besuchsberichte / Reiseberichte und Spesenabrechnung
sowie Reisekostenabrechnung ermöglicht wird.
Die detektivische Praxis zeigt leider vermehrt, dass
zwischen den notierten Daten der Außendienstler und den wahren Fakten
oft Welten liegen. Die Möglichkeiten des Spesenbetrugs, Abrechnungsbetrugs
und Arbeitszeitmissbrauchs sind enorm – und sie werden
immer häufiger vom Außendienstmitarbeitern praktiziert.
Urlaub während der Arbeitszeit, Freizeit am Baggersee
während eines angeblichen Kundenbesuchs, überhöhte Kilometerabrechnungen,
falsche Zeitangaben zur Erlangung höherer Spesen oder Auslösungen
und viele weiteren Delikte werden von unseren Detektiven in steigender
Manier festgestellt. Die Manipulationen kommen in den
unterschiedlichsten Branchen vor und treten unabhängig von der Dauer
der Betriebszugehörigkeit und des Alters des Außendienstmitarbeiters
auf. Auch bei langgedienten Mitarbeitern gibt es grundsätzlich das
Risiko des Abrechnungsbetrugs. Verschließen Sie davor nicht die
Augen, auch wenn die Wahrheit oft unverständlich und ebenso bitter
wie überraschend sein mag. Zögern Sie im Zweifel keinesfalls,
auch Ihren Außendienst auf Ehrlichkeit kontrollieren zu lassen um
Ihr Unternehmen vor Umsatzverlusten, abgesprungenen Kunden und erheblichen
(Folge-) Schäden zu bewahren. Unsere Privatdetektive helfen Ihnen gerne dabei.
Ihre erste Anlauftelefonnummer zur Überwachung
Ihrer Außendienstmitarbeiter lautet:
0 18 05 - 80 28 80 *
Aus der Rechtssprechung:
Die Richter am Landesarbeitsgericht Köln entschieden,
dass einem Mitarbeiter, der durch Detektive des Arbeitszeitbetruges überführt
worden war, gekündigt werden darf. Ein Arbeitszeitbetrug, der gleichzeitig
verbunden ist mit dem dringenden Verdacht auf langfristige Gleitzeitmanipulationen,
rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung
auch eines ordentlich unkündbaren Rechtsverhältnisses.
Darüber hinaus hat der durch Detektive überführte
Arbeitnehmer auch die Kosten der Detektei zu erstatten, soweit diese zum
Nachweis der vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung notwendig waren.
Das Bundesarbeitsgericht Erfurt hat die Nichtzulassungsbeschwerde des
überführten Arbeitnehmers zurückgewiesen, wodurch das Urteil des LAG Köln rechtsgültig wurde.
Was war durch Detektive festgestellt worden?
Eine Observation des Arbeitnehmers hatte ergeben, dass
dieser als Bauaufseher mit Außendienstaufgaben angestellte Arbeitnehmer
Freitags gegen 10.00 Uhr sein Büro verließ, um zu einer Baustelle
zu fahren. Auf dem Weg dorthin suchte er schon privat die Filiale einer
Kreissparkasse auf. Anschließend fuhr er zu der von ihm zu betreuenden
Baustelle, wo er sich lediglich 8 Minuten aufhielt. Von dort ging die
Fahrt zu einer Postfiliale und dann in eine Nachbarstadt, wo der Arbeitnehmer
nebenberuflich Zigarettenautomaten auffüllte. Nach Abschluss dieser
Nebentätigkeit fuhr der Arbeitnehmer nach Hause, wo er gegen 12.00 Uhr eintraf.
Die Beobachtung durch die Detektive
ergab dann weiter, dass der Arbeitnehmer zwar die Wohnung wieder verließ,
aber nicht ins Büro zurückkehrte. Im Rahmen der Gleitzeitregelung
hätte der Arbeitnehmer aber bis 12.30 Uhr arbeiten müssen.
Das LAG Köln entschied, dass das Arbeitsverhältnis
des ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers durch eine außerordentliche
Kündigung seitens des Arbeitgebers beendet werden darf und dass die
Detektivkosten zu erstatten sind (LAG Köln 6(3) SA 194/03 vom 22.05.1003,
Beschluss der Nichtzulassungsbeschwerde des BAG Erfurt vom 30.10.2003, 8 AZN 560/03). |