Detektei Condor Detektive

Detektive kontrollieren
den Außendienst.

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0 18 05 - 80 28 80 *

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Detektei überwacht den Außendienst bei Verdacht auf Spesenbetrug oder Arbeitszeitmissbrauch.

 

Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz.Außendienstüberwachung durch Detektei.

Detektive decken Spesenbetrug und Zeiterfassungsbetrug auf.

Haben Sie ein Team von Außendienstmitarbeitern und fragen sich, ob diese stets im Firmeninteresse unterwegs sind? Die Erfahrung in unserer Detektei zeigt leider, dass in vielen Fällen seitens des Außendienstes gelinde gesagt gemogelt wird.

Solange der Umsatz und der Gewinn stimmen gibt es meist kaum Handlungsbedarf seitens der Arbeitgeber. Die Alarmglocken sollten aber läuten, wenn die Verkaufs- und Absatzzahlen eines einzelnen Gebietes oder Außendienstlers im Vergleich zu anderen Außendienstlern erheblich schlechter werden, ohne dass triftige und erkennbare Gründe dafür vorhanden sind. Weitere Warnsignale sind z.B. der Rückgang in der Neukundengewinnung (Bestellungen kommen fast nur noch von Bestandskunden), Absatzschwierigkeiten von ansonsten gut laufenden neuen Produkten (verkauft werden hauptsächlich nur altbekannte Produkte) oder zunehmende Beschwerden von Kunden, die mit dem Service nicht mehr zufrieden sind. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt nach Ursachen suchen. Sind diese Fakten nicht rational zu erklären dann sollten Sie handeln. Hier setzt die Arbeit von Detektiven ein.

Eine erfahrene Detektei ist in der Lage, Aufklärung zu betreiben. Eine gezielte Beobachtung des Außendienstlers liefert Ihnen Daten wie Abwesenheitszeit von zu Hause, gefahrene Kilometer, aufgesuchte Kunden, Dauer eines jeden Kundenbesuchs, Tagesablauf und Art der durchgeführten Tätigkeiten sowie Feststellung der Pausenzeiten.

Jeder eingesetzte Detektiv erfasst sämtliche von Ihnen vorgegebenen wichtigen Faktoren, so dass Ihnen eine spätere Kontrolle der eingereichten Besuchsberichte / Reiseberichte und Spesenabrechnung sowie Reisekostenabrechnung ermöglicht wird.

Die detektivische Praxis zeigt leider vermehrt, dass zwischen den notierten Daten der Außendienstler und den wahren Fakten oft Welten liegen. Die Möglichkeiten des Spesenbetrugs, Abrechnungsbetrugs und Arbeitszeitmissbrauchs sind enorm – und sie werden immer häufiger vom Außendienstmitarbeitern praktiziert.

Urlaub während der Arbeitszeit, Freizeit am Baggersee während eines angeblichen Kundenbesuchs, überhöhte Kilometerabrechnungen, falsche Zeitangaben zur Erlangung höherer Spesen oder Auslösungen und viele weiteren Delikte werden von unseren Detektiven in steigender Manier festgestellt. Die Manipulationen kommen in den unterschiedlichsten Branchen vor und treten unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und des Alters des Außendienstmitarbeiters auf. Auch bei langgedienten Mitarbeitern gibt es grundsätzlich das Risiko des Abrechnungsbetrugs. Verschließen Sie davor nicht die Augen, auch wenn die Wahrheit oft unverständlich und ebenso bitter wie überraschend sein mag. Zögern Sie im Zweifel keinesfalls, auch Ihren Außendienst auf Ehrlichkeit kontrollieren zu lassen um Ihr Unternehmen vor Umsatzverlusten, abgesprungenen Kunden und erheblichen (Folge-) Schäden zu bewahren. Unsere Privatdetektive helfen Ihnen gerne dabei.

Ihre erste Anlauftelefonnummer zur Überwachung
Ihrer Außendienstmitarbeiter lautet:

0 18 05 - 80 28 80 *

Aus der Rechtssprechung:

Die Richter am Landesarbeitsgericht Köln entschieden, dass einem Mitarbeiter, der durch Detektive des Arbeitszeitbetruges überführt worden war, gekündigt werden darf. Ein Arbeitszeitbetrug, der gleichzeitig verbunden ist mit dem dringenden Verdacht auf langfristige Gleitzeitmanipulationen, rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung auch eines ordentlich unkündbaren Rechtsverhältnisses.

Darüber hinaus hat der durch Detektive überführte Arbeitnehmer auch die Kosten der Detektei zu erstatten, soweit diese zum Nachweis der vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung notwendig waren. Das Bundesarbeitsgericht Erfurt hat die Nichtzulassungsbeschwerde des überführten Arbeitnehmers zurückgewiesen, wodurch das Urteil des LAG Köln rechtsgültig wurde.

Was war durch Detektive festgestellt worden?

Eine Observation des Arbeitnehmers hatte ergeben, dass dieser als Bauaufseher mit Außendienstaufgaben angestellte Arbeitnehmer Freitags gegen 10.00 Uhr sein Büro verließ, um zu einer Baustelle zu fahren. Auf dem Weg dorthin suchte er schon privat die Filiale einer Kreissparkasse auf. Anschließend fuhr er zu der von ihm zu betreuenden Baustelle, wo er sich lediglich 8 Minuten aufhielt. Von dort ging die Fahrt zu einer Postfiliale und dann in eine Nachbarstadt, wo der Arbeitnehmer nebenberuflich Zigarettenautomaten auffüllte. Nach Abschluss dieser Nebentätigkeit fuhr der Arbeitnehmer nach Hause, wo er gegen 12.00 Uhr eintraf.

Die Beobachtung durch die Detektive ergab dann weiter, dass der Arbeitnehmer zwar die Wohnung wieder verließ, aber nicht ins Büro zurückkehrte. Im Rahmen der Gleitzeitregelung hätte der Arbeitnehmer aber bis 12.30 Uhr arbeiten müssen.

Das LAG Köln entschied, dass das Arbeitsverhältnis des ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers durch eine außerordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers beendet werden darf und dass die Detektivkosten zu erstatten sind (LAG Köln 6(3) SA 194/03 vom 22.05.1003, Beschluss der Nichtzulassungsbeschwerde des BAG Erfurt vom 30.10.2003, 8 AZN 560/03).

   

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