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Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Arbeitsgericht

Vor dem Arbeitsgericht werden Fälle der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist grundsätzlich das Arbeitsgericht zuständig.

Die Kammer des Arbeitsgerichtes unterscheidet anhand der Rechtslage und der Beweismittel. Daher ist der Einsatz einer Detektei im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten an der Tagesordnung.

Die typischen Fälle sind dabei

  • Mitarbeiterdiebstahl
  • ungerechtfertigtes Krankfeiern (Blaumachen)
  • unerlaubte Nebentätigkeit
  • missbräuchliche Nutzung von Arbeitszeiten und Arbeitsmitteln

Die Detektei Condor ist seit vielen Jahren auf die Beweisführung im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen spezialisiert. Der weit überwiegende Part der Arbeit unserer Detektei befasst sich mit arbeitsrechtlichen Problemen, wobei die Beweisführung durch unsere Detektive bundesweit erfolgt. Die Beschaffung gerichtsfähiger Beweise durch unsere Detektei kann Ihnen dabei den entscheidenden Pluspunkt im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer einbringen. Die eingesetzten Detektive unserer Detektei stehen Ihnen dabei natürlich als Zeugen vor dem Arbeitsgericht zur Verfügung.

Gerade in der heutigen Zeit, in der ein gekündigter Arbeitnehmer häufig versucht, vor dem Arbeitsgericht eine (z. T. enorm hohe) Abfindung zu erstreiten, ist es eminent wichtig, eine klare Beweisstruktur vorlegen zu können, um dem Gekündigten nicht auch noch viel Geld hinterherwerfen zu müssen. Unsere Detektei unterstützt Sie gerne in ganz Deutschland wenn es darum geht, eine Beweiskette für das Arbeitsgericht aufzubauen, die durch Privatdetektive als Zeugen ergänzt wird.

   

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