Arbeitsgericht
Vor dem Arbeitsgericht werden Fälle der Arbeitsgerichtsbarkeit
verhandelt. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist
grundsätzlich das Arbeitsgericht zuständig.
Die Kammer des Arbeitsgerichtes unterscheidet anhand
der Rechtslage und der Beweismittel. Daher ist der Einsatz einer Detektei
im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten an der Tagesordnung.
Die typischen Fälle sind dabei
- Mitarbeiterdiebstahl
- ungerechtfertigtes Krankfeiern (Blaumachen)
- unerlaubte Nebentätigkeit
- missbräuchliche Nutzung von Arbeitszeiten und Arbeitsmitteln
Die Detektei Condor ist seit vielen Jahren auf die Beweisführung
im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen spezialisiert.
Der weit überwiegende Part der Arbeit unserer Detektei befasst sich
mit arbeitsrechtlichen Problemen, wobei die Beweisführung durch unsere
Detektive bundesweit erfolgt. Die Beschaffung gerichtsfähiger Beweise
durch unsere Detektei kann Ihnen dabei den entscheidenden Pluspunkt im
Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer
einbringen. Die eingesetzten Detektive unserer Detektei stehen Ihnen dabei
natürlich als Zeugen vor dem Arbeitsgericht zur Verfügung.
Gerade in der heutigen Zeit, in der ein gekündigter
Arbeitnehmer häufig versucht, vor dem Arbeitsgericht eine (z. T.
enorm hohe) Abfindung zu erstreiten, ist es eminent wichtig, eine klare
Beweisstruktur vorlegen zu können, um dem Gekündigten nicht
auch noch viel Geld hinterherwerfen zu müssen. Unsere Detektei unterstützt
Sie gerne in ganz Deutschland wenn es darum geht, eine Beweiskette für
das Arbeitsgericht aufzubauen, die durch Privatdetektive als Zeugen ergänzt
wird.
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