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Arbeitsstellenermittlung
Eine Arbeitsstellenermittlung oder auch Arbeitgeberermittlung
durch eine Detektei hat zum Ziel, den aktuellen Arbeitsplatz einer Zielperson
zu ermitteln. Hintergrund für eine solche Beauftragung einer Detektei
sind dabei in der Regel Forderungsangelegenheiten oder Einhaltung eines
arbeitsrechtlichen Wettbewerbsverbotes.
Gerade bei den Schuldnersachen ist der Privatdetektiv
in der Aufgabe, den aktuellen Arbeitgeber eines Schuldners zu ermitteln.
Den durch die Detektei ermittelten Arbeitgeber kann alsdann der Gläubiger
angehen, um beispielsweise eine Lohnpfändung einzuleiten. Die Ermittlungen
der Detektei können Sie dabei juristisch verwerten. Eine Arbeitsstellenermittlung
(Arbeitgeberermittlung) ist durch unsere Detektei in ganz Deutschland
möglich, nach Absprache ggf. auch im Ausland.
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