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Begleitschutz durch Detektive
Spezialisierte Detekteien bieten auch Schutzaufgaben
wie Begleitschutz an. Hierzu muss die Detektei eine Genehmigung nach § 34 a der Gewerbeordnung haben.
Begleitschutz (Personenschutz) wird in der Regel für
gefährdete Personen gestellt. Die Personenschützer gewährleisten
neben dem Begleitschutz, der auch zu besonderen Ereignissen (beispielsweise
unangenehme Gerichtstermine) offeriert wird, noch Absicherung von Personen,
Eskortendienst, Absicherung von Meetings, Besprechungen oder Konferenzen, sowie den Schutz von Transporten.
Unsere Detektei hat die Genehmigung nach § 34a Gewerbeordnung
erhalten, so dass wir Ihnen Begleitschutz in ganz Deutschland gewähren können. |
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