Blaumacher
Unter einem Blaumacher versteht man einen Arbeitnehmer,
der zu seinem eigenen Vorteil der Arbeit ohne tatsächliche Krankheit
fern bleibt und somit auf fremde Kosten seinen Arbeitgeber und letztlich
die Allgemeinheit betrügt.
Der Blaumacher erhält unberechtigt eine Lohnfortzahlung,
während er privaten Dingen fröhnt, einer Schwarzarbeit nachgeht
oder einfach nur faul zuhause bleibt und seine Kollegen für sich
arbeiten lässt. Besonders kurze oder auch regelmäßige
oder häufige Fehlzeiten am Arbeitsplatz erwecken den Verdacht des
„Blau“ machens. Erfahren Sie, was
Detekteien gegen Blaumacher tun können.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum „blau
machen“ diesen Namen trägt? Der Begriff Blaumacher entstammt
alten Zeiten. Im Mittelalter arbeiteten Färber mit dem Farbstoff
Indigo zum Blaumachen. Dieser Farbstoff entstammte bestimmten Pflanzen
wie dem Indigofera Tinctoria oder dem Färberwaid. Indigo schimmert
dabei in Pulverform leicht metallisch in verschiedenen Farbtönen
von blau bis kupferrot.
Da Indigo aber nicht in Wasser löslich war benötigten
die Färber ein Reduktionsmittel, um ihn löslich zu machen. Dazu
wurde früher verfaulter Urin eingesetzt, was natürlich furchtbar
stank. Damit der Urin besser funktionierte, wurde er mit Alkohol verstärkt.
Da der Alkohol aber zu schade war, um ihn einfach beizumischen, tranken
die Färber ihn und reicherten somit ihren eigenen Urin an. Anschließend
wurde der Stoff in das Färbebad gelegt und man ließ es 12-24
Stunden einwirken. Wenn also die Färber hoffnungslos betrunken waren,
dann hatten sie wieder ihre Urinfärbebäder angesetzt und warteten
auf die Färbung des Stoffes.
Weil diese Trinkgelage oft an Sonntagen stattfanden,
ergab sich schon im Mittelalter der blaue Montag als Teil des Arbeitslebens,
während die Färber nämlich darauf warteten, dass ihr Stoff
vollständig blau wurde. Und da sie in dieser Zeit nichts anderes
zu tun hatten, machten Sie quasi blau. |