Dolose Handlungen
Der Begriff der dolosen Handlung stammt aus dem lateinischen.
Dolosus bedeutet arglistig oder trügerisch.
Eine dolose Handlung ist somit eine vorsätzliche,
heimtückische auf Täuschung bedachte Handlung, die zum Schaden
eines Unternehmens herbeigeführt wird. Hierzu zählen beispielsweise
Unterschlagung, Betrug und Untreue, Diebstahl auch Bilanzmanipulationen,
Urkundenfälschungen und Computerkriminalität.
Durch dolose Handlungen entstehen Firmen aber auch öffentlichen
Einrichtungen jährlich Milliarden Schäden. Verursacher sind
dabei nicht nur Mitarbeiter oder unbeteiligte Dritte, sondern auch Firmeneigentümer.
Speziell im Sektor der dolosen Handlungen geht man davon aus, dass es
erhebliche Dunkelziffern gibt. Bekannt gewordene Fälle von Korruptionen
und Schmiergeldaffären beweisen, dass Täter mit Akribie vorhandene
Kontrolllücken nutzten.
Jemandem, der eine dolose Handlung begeht, ist sich zum
Zeitpunkt des Vergehens bewusst, dass er nicht nur gegen betriebliche
Regelungen verstößt, sondern auch gegen das Gesetz.
Eine Detektei kann einem Unternehmen helfen, eine dolose
Handlung aufzudecken und dem Unternehmen dadurch weitere Schäden
vermeiden. |
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