Eidesstattliche Versicherung
Ein Detektiv gibt regelmäßig eine Eidesstattliche
Versicherung statt zur Vorlage bei Gericht ab, in der er festgestellte
Sachverhalte im Zusammenhang mit seiner Ermittlungstätigkeit bezeugt.
Die eidesstattliche Versicherung spielt dabei eine große Rolle bei
der Glaubhaftmachung gemäß § 294 Abs. 1 ZPO.
Im deutschen Recht gibt es den Begriff Eidesstattliche
Versicherung auch als Mittel im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen.
Die Versicherung an Eides statt über die Vermögensverhältnisses,
früher Offenbarungseid genannt, gibt Informationen über den
Vermögensstand eines Schuldners.
Eine Detektei wird häufig damit beauftragt, Klarheit
darüber zu verschaffen, ob eine eidesstattliche Versicherung des
Schuldners korrekt war oder nicht, bzw. ob es seit Abgabe der Eidesstattlichen
Versicherung inzwischen neue Vermögenswerte oder eine neue Vermögenssituation
gibt. Die Detektei wird dann versuchen, verdeckte Vermögenswerte
oder eine nicht bekannte Arbeitstätigkeit aufzudecken. |
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