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Einschleusung
Im Zusammenhang mit Detektiv-Arbeit versteht man unter
einer Einschleusung das Integrieren eines verdeckten Ermittlers in eine
Betriebstruktur oder Organisation. Der Detektiv wird in ein Lager, einen
Betriebsablauf oder eine bestimmte Abteilung eines Betriebes eingeschleust,
um dort unter einer Legende scheinbar einer normalen Tätigkeit nachzugehen,
tatsächlich aber zu ermitteln und beobachten.
Ziel der Einschleusung eines Detektivs ist es in der
Regel Diebstähle, Manipulationen, Sabotage, Unterschlagung, Fehlverhalten
u. ä. innerhalb eines Betriebes nachzuweisen. Die Detektei stattet
dabei den eingeschleusten Privatdetektiv mit einer entsprechenden Tarnung
aus, damit dieser in unauffälliger Form operieren kann. Für
die rechtlichen Betriebsangehörigen erscheint der Detektiv wie ein
neuer Mitarbeiter, so dass der Detektiv in den normalen Arbeitsablauf
und die betriebliche Struktur eingebunden wird, um eine Täterüberführung
vornehmen zu können. |
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