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Einstweilige Verfügung
Eine einstweilige Verfügung bietet vorläufig
Rechtsschutz. Durch die einstweilige Verfügung soll ein Streitfall
vorläufig geregelt werden bis zur Klärung im Hauptsachverfahren.
Eine Detektei leistet häufig wichtige Vorarbeit
für die einstweilige Verfügung, insbesondere zur Glaubhaftmachung
des Vortrages.
Die durch den Einsatz der Detektei entstandenen Kosten
können häufig geltend gemacht werden. So hat das OLG Koblenz
mit Urteil vom 14.05.1991 entschieden, dass die Einschaltung einer Detektei
sachgerecht und zur Verfahrensvorbereitung auch notwendig ist, wenn die
Beauftragung der Detektei und die Ermittlung durch einen Detektiv ganz
offensichtlich dazu dient, Tatsachen und Sachverhalte zu erfahren, um
den Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens zu belegen, um alsdann
auf dem Ermittlungsergebnis der Detektei basierend eine einstweilige Verfügung
zu beantragen. (OLG Koblenz, 14W268/91)
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