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Heimliche Gesprächsmitschnitte

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Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Heimliche Gesprächsmitschnitte

Im Gegensatz zur gerne in Detektivserien dargestellten Situationen sind heimliche Aufzeichnungen von Gesprächen auf Diktiergerät, Tonbändern, mp3-Playern oder sonstigen Aufzeichnungsmedien in der Regel nicht gestattet. Vielmehr ist es sogar verboten, das nicht öffentlich gesprochene Wort auf Tonträger zu binden. Man kann sich mit einer solchen Handlung tatsächlich strafbar machen (mehr zum Thema Verletzung der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes finden Sie in § 201 StGB).

Daher können Sie nicht erwarten, dass ein Detektiv in rechtswidriger Form heimlich Tonaufzeichnungen vornimmt. Im übrigen wäre eine solche heimliche Tonaufzeichnung meist völlig sinnlos, da sie in der Regel vor Gericht nicht genutzt werden kann, da das Gericht sie nicht verwerten wird.

Selbst das heimliche Mithören eines Telefonates ist nicht statthaft, so dass auch hier keine Beweismöglichkeit gegeben wäre. Detektive werden daher keine Tonaufzeichnungen machen. Vielmehr wird der Detektiv ein Protokoll eines Tatbestandes fertigen, sofern er in der Lage war, ein Gespräch unter legalen Umständen mitzuhören. Dieses Gesprächsprotokoll wird in dem Bericht der Detektei dargelegt und kann somit genau wie der ermittelnde Detektiv als Beleg bzw. Zeuge vor Gericht genutzt werden. Auch hier zeigt sich, dass professionelle Detektiv-Arbeit in der Beweisführung effektiver ist als irreguläres Handeln auf eigene Faust. Denn stellen Sie sich vor, Sie kommen mit einer heimlichen Tonbandaufnahme zum Gericht und stellen dann zu Ihrem großen Erschrecken fest, dass einerseits die heimlich gefertigte Bandaufnahme nicht als Beweismaterial anerkannt wird und Sie sich andererseits vielleicht sogar strafbar gemacht haben. Eine Detektei stellt zweifelsfrei die bessere Wahl da.

   

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