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Heimliche Gesprächsmitschnitte
Im Gegensatz zur gerne in Detektivserien dargestellten
Situationen sind heimliche Aufzeichnungen von Gesprächen auf Diktiergerät,
Tonbändern, mp3-Playern oder sonstigen Aufzeichnungsmedien in der
Regel nicht gestattet. Vielmehr ist es sogar verboten, das nicht öffentlich
gesprochene Wort auf Tonträger zu binden. Man kann sich mit einer
solchen Handlung tatsächlich strafbar machen (mehr zum Thema Verletzung
der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes finden
Sie in § 201 StGB).
Daher können Sie nicht erwarten, dass ein Detektiv
in rechtswidriger Form heimlich Tonaufzeichnungen vornimmt. Im übrigen
wäre eine solche heimliche Tonaufzeichnung meist völlig sinnlos,
da sie in der Regel vor Gericht nicht genutzt werden kann, da das Gericht
sie nicht verwerten wird.
Selbst das heimliche Mithören eines Telefonates
ist nicht statthaft, so dass auch hier keine Beweismöglichkeit gegeben
wäre. Detektive werden daher keine Tonaufzeichnungen machen. Vielmehr
wird der Detektiv ein Protokoll eines Tatbestandes fertigen, sofern er
in der Lage war, ein Gespräch unter legalen Umständen mitzuhören.
Dieses Gesprächsprotokoll wird in dem Bericht der Detektei dargelegt
und kann somit genau wie der ermittelnde Detektiv als Beleg bzw. Zeuge
vor Gericht genutzt werden. Auch hier zeigt sich, dass professionelle
Detektiv-Arbeit in der Beweisführung effektiver ist als irreguläres
Handeln auf eigene Faust. Denn stellen Sie sich vor, Sie kommen mit einer
heimlichen Tonbandaufnahme zum Gericht und stellen dann zu Ihrem großen
Erschrecken fest, dass einerseits die heimlich gefertigte Bandaufnahme
nicht als Beweismaterial anerkannt wird und Sie sich andererseits vielleicht
sogar strafbar gemacht haben. Eine Detektei stellt zweifelsfrei die bessere
Wahl da. |
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