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Indiz
Der Begriff Indiz stammt aus dem lateinischen. Ein Indiz ist einerseits eine Tatsache, die auf das Vorhandensein einer anderen
schließen lässt, andererseits eine Tatsache, die eine Straftat nicht unmittelbar erweist, aber auf diese schließen lässt (lat:
indicium = Anreichen, Beweis).
Im rechtlichen Zusammenhang spricht man auch von einem
Verdachtsmoment ohne unmittelbare Beweiskraft (Indizienbeweis), das aber
auf Beweiserhebliches schließen lässt, z. B. das Auffinden
eines Tatwerkzeuges beim mutmaßlichen Täter. Somit steht das
Indiz im Gegensatz zu einer unmittelbaren Tatbeobachtung.
Wenn Sie Indizien für bestimmte Sachverhalte haben,
sprechen Sie mit unserer Detektei. Wir versuchen Ihnen dabei zu helfen, aus den Indizien Beweise zu machen.
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