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Kindesmisshandlung
Detekteien werden eingeschaltet bei dem Verdacht auf
Kindesmisshandlung. Häufig geschieht eine solche Beauftragung im
Zusammenhang mit einer Trennung der Eltern. Ein Elternteil verdächtigt
dabei das andere Elternteil der Kindesmisshandlung. Hier gilt es durch
den Detektiv geeignete Beweise zu erlangen, die einer juristischen Überprüfung
standhalten.
Der Detektiv fungiert dabei auch als Zeuge vor Gericht
im Zusammenhang mit der Kindesmisshandlung. |
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