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Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Mitarbeiterüberwachung

Die Mitarbeiterüberwachung bei Vorliegen eines berechtigten Interesses seitens des Arbeitgebers zielt darauf ab, ein Fehlverhalten eines Angestellten nachzuweisen.

Beispielhaft soll angeführt werden eine Mitarbeiterüberwachung bei begründetem Verdacht des Diebstahls, bei Verdacht auf Arbeitszeiterfassungsbetrug, bei Verdacht auf Blaumacherei oder bei Verdacht auf Schwarzarbeit, Korruption oder konkurrente Tätigkeit.

Informationsseiten in Zusammenhang mit der Thematik Mitarbeiterüberwachung finden Sie hier.

   

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