Mitarbeiterüberwachung
Die Mitarbeiterüberwachung bei Vorliegen eines berechtigten
Interesses seitens des Arbeitgebers zielt darauf ab, ein Fehlverhalten
eines Angestellten nachzuweisen.
Beispielhaft soll angeführt werden eine Mitarbeiterüberwachung
bei begründetem Verdacht des Diebstahls, bei Verdacht auf Arbeitszeiterfassungsbetrug,
bei Verdacht auf Blaumacherei oder bei Verdacht auf Schwarzarbeit, Korruption
oder konkurrente Tätigkeit.
Informationsseiten in Zusammenhang mit der Thematik Mitarbeiterüberwachung
finden Sie hier. |