Objektschutz
Unter Objektschutz versteht man die Bewachung von Objekten
zur Gewährung der Unversehrtheit und Sicherheit.
Um Schutzmaßnahmen im Objektschutzsektor ausüben
zu können, benötigen private Firmen die entsprechende Genehmigung
nach § 34a der Gewerbeordnung.
Unsere Detektei hat die Genehmigung nach § 34a der
Gewerbeordnung und kann Ihnen somit die Dienstleistung Objektschutz offerieren. |
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