Personenschutz
Hinter Personenschutz versteht man den Schutz einer gefährdeten Person vor Übergriffen oder Angriffen dritter Personen.
Ein Personenschützer wird umgangssprachlich auch Leibwächter oder Bodyguard genannt.
Personenschutz ist in Deutschland durch private Firmen
nur möglich, wenn die Unternehmen eine Genehmigung nach § 34
a der Gewerbeordnung haben. Auch von dem Personenschützer selber werden gesetzliche Normen und Qualifikationen verlangt.
Unsere Detektei hat die Genehmigung gemäß
§ 34 a als Bewachungsunternehmen und kann somit Personenschutz als Dienstleistung anbieten. |
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