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Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Rufmord

Vorab, es gibt keinen juristischen Strafbestand mit der Bezeichnung Rufmord. Wenn dennoch häufig Kunden an eine Detektei herantreten, die berichten, sie benötigen Beweise, dass hinsichtlich ihrer Person Rufmord betrieben wird, so wird der Detektiv wegen übler Nachrede ermitteln.

Der Strafbestand / Stratfatbestand Rufmord entspringt vielmehr einem juristischen Irrglauben von vielen Laien. Der Detektiv führt seine Ermittlungen daher in die Richtung übler Nachrede oder Verleumdung bzw. falsche Verdächtigung, sofern ein angeblicher Tatbestand beispielsweise an die Polizei gemeldet wurde.

Eine Detektei ist daher dann Ihr richtiger Partner, wenn Behauptungen und Aussagen in den Raum gestellt werden, die einerseits falsch sind und andererseits geeignet sind, Sie beispielsweise verächtlich zu machen oder in Ihrem öffentlichen Ansehen bzw. Ihrer öffentlichen Meinung zu diskreditieren. Ein Detektiv sammelt in diesem Zusammenhang entsprechende unwahre Behauptungen eines möglichen Verursachers der üblen Nachrede und kann später bezeugen, dass die Verleumdung oder üble Nachrede zu Ihrem Nachteil begangen wurde.

Die Einzelheiten zu diesem Fallgebiet finden sich in den §§ 186, 187 StGB.

   

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