Rufmord
Vorab, es gibt keinen juristischen Strafbestand mit
der Bezeichnung Rufmord. Wenn dennoch häufig Kunden an eine Detektei
herantreten, die berichten, sie benötigen Beweise, dass hinsichtlich
ihrer Person Rufmord betrieben wird, so wird der Detektiv wegen übler
Nachrede ermitteln.
Der Strafbestand / Stratfatbestand Rufmord entspringt
vielmehr einem juristischen Irrglauben von vielen Laien. Der Detektiv
führt seine Ermittlungen daher in die Richtung übler Nachrede
oder Verleumdung bzw. falsche Verdächtigung, sofern ein angeblicher
Tatbestand beispielsweise an die Polizei gemeldet wurde.
Eine Detektei ist daher dann Ihr richtiger Partner, wenn
Behauptungen und Aussagen in den Raum gestellt werden, die einerseits
falsch sind und andererseits geeignet sind, Sie beispielsweise verächtlich
zu machen oder in Ihrem öffentlichen Ansehen bzw. Ihrer öffentlichen
Meinung zu diskreditieren. Ein Detektiv sammelt in diesem Zusammenhang
entsprechende unwahre Behauptungen eines möglichen Verursachers der
üblen Nachrede und kann später bezeugen, dass die Verleumdung
oder üble Nachrede zu Ihrem Nachteil begangen wurde.
Die Einzelheiten zu diesem Fallgebiet finden sich in
den §§ 186, 187 StGB. |
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