Unlauterer Wettbewerb
Unter unlauterem Wettbewerb fasst man die Aktionen zusammen, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht statthaft sind.
Diese nicht statthaften geschäftlichen Handlungen zum Zwecke der eigenen Vorteilsnahme im Wettbewerb werden nach dem UWG
verfolgt. Beispiele zu Wettbewerbsverstößen
verdeutlichen die beanstandeten Handlungen.
Eine Detektei hilft Ihnen bei dem Nachweis unlauteren Wettbewerbs. |
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