Unterhaltspflicht
Eltern haben gegenüber ihren Kindern dem Gesetz
nach eine Unterhaltspflicht. Hierbei gibt es sowohl eine Unterhaltspflicht
gegenüber minderjährigen Kindern aber auch gegenüber volljährigen
Kindern. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach der Düsseldorfer
Tabelle.
Unterhalspflicht besteht auch im Zusammenhang mit Trennungen
oder Scheidungen. Hier unterscheidet man zwischen getrennt lebenden Ehepaaren,
geschiedenen Eheleuten sowie zwischen nicht miteinander verheirateten
Eltern.
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen
Familienunterhalt, Verwandtenunterhalt, Ehegattenunterhalt, Geschiedenenunterhalt,
Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter.
Detektive werden häufig eingesetzt bei Unterhaltsverpflichtungen
oder dem Verdacht des unrechtmäßigen Bezuges von Unterhalt
(Erschleichung von Unterhaltszahlungen) beispielsweise durch falsche Angaben
bei geschiedenen Ehepartnern. Der ermittelnde Detektiv beschafft in Fällen
dieser Art Beweismaterial im Zusammenhang mit Verstößen und
unwahren Angaben. |
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