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Urkundenprozess

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Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Urkundenprozess

Unter einem Urkundenprozess versteht man eine vereinfachte Verfahrensart eines Zivilprozesses.

Der Urkundenprozess ist üblicherweise erhebliche weniger zeitintensiv als ein normaler Zivilprozess und kann dann gewählt werden, wenn alle zur Anspruchsbegründung notwendigen Fakten durch Urkunden belegt werden konnten. Innerhalb des Prozesses sind alsdann lediglich Urkunden und Parteivernehmungen zulässig, somit also keine Zeugen oder Sachverständige.

Ein Urteil in einem Urkundenprozess wird unter der vorbehaltenden Einschränkung, wonach der Beklagte seine Rechte in einem Nachverfahren in Form eines normalen Zivilprozesses weiter wahren kann, gefällt. Vorteil des Urkundenprozesses ist der Fakt, dass sich durch ihn sehr schnell ein Vollstreckungstitel erwirken lässt.

In jüngster Vergangenheit wurde der Urkundenprozess daher beispielsweise als probates Mittel bei Mietnomaden eingesetzt. Hierzu legt der Vermieter dem Gericht den Mietvertrag als Urkunde vor und trägt vor, dass die Miete ausgeblieben ist. Damit lässt sich schnell der Vollstreckungstitel erwirken, was zu einer oft sehr zügigen Regelung mit dem Mietnomaden führen kann, denn der Kläger kann mit dem Vorbehaltsurteil schon eine Zwangsvollstreckung einleiten.

Natürlich muss der Vortrag rechtens sein, denn stellt sich nach dem Urkundenprozess heraus, dass die Beklagtenseite mit ihren Einwendungen Recht erhält, so muss der Kläger dem Beklagten den Schaden ersetzen, der sich aus der Zwangsvollstreckung ergeben hat. Der Beklagte hingegen kann sich bei einem verlorenen Urkundenprozess nur durch eine Hinterlegung von 110 % der Forderung und Kosten des Klageverfahrens bei Gericht wehren.

Die Zulässigkeit des Urkundenprozesses bei Mietrückständen wurde vom BGH in Karlsruhe mit Urteil VIII ZR 216/04 vom 01. Juni 2005 festgestellt.

   

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