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Wettbewerbsverstöße

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Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Wettbewerbsverstöße

Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können vielfältig geartet sein. Zu den verschiedenen Arten von Wettbewerbsverstößen zählen

Behinderung von Wettbewerbern
Hierunter fallen Bezugnahme auf Wettbewerber in der eigenen Werbung durch falsche Angaben zu einem Alleinstellungsanspruch oder Anschwärzung. Weiterhin unlauterer Vernichtungswettbewerb durch Preiskaufmittel, Ausspannen von Kunden oder Mitarbeitern vor den Geschäftsräumen des Wettbewerbers, Betriebsbehinderung oder Absatzbehinderung und Behinderung fremder Werbung. Letztlich fällt auch die Ausbeutung fremder Erzeugnisse, Werbung, Geschäftsgeheimnisse oder geschäftlichen Kennzeichen darunter.

Unzulässige Vorsprungsnahme durch Rechtsbereiche wie Verstöße gegen das Rabattrecht, Zugaberecht, Sonderpreise sowie gegen Standesrecht oder bestehende Berufsordnungen.

Unzulässige Kundenbeeinflussung
hierzu zählen die bewusste Irreführung über das eigene Unternehmen, die eigenen Leistungen oder Waren, den Preis der Waren oder Leistungen sowie den Grund des Verkaufs. Ebenso zählen dazu die Ausübung von mittelbarem oder unmittelbarem Zwang, Belästigung (z.B. unlautere unaufgeforderte Telefonwerbung), Autoritätsmissbrauch oder Ausnutzung menschlicher Schwächen und auch menschlicher Vorzüge.

Die Erbringung von Beweismitteln bei Wettbewerbsverstößen kann durch Detekteien gewährleistet werden, wobei der ermittelnde Detektiv letztlich als Zeuge zur Verfügung steht, wenn der Nachweis des Wettbewerbsverstoßes vor Gericht erbracht werden muss. Die Zuverlässigkeit und Eignung des Detektivs ist dabei von großer Bedeutung.

   

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