Mitarbeiterüberwachung
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Mitarbeiterüberwachung durch Detektive zum Nachweis von Fehlverhalten.

 

Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei

Die Mitarbeiterüberwachung zählt unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften zu den effektivsten Mitteln, um ein Fehlverhalten des zu überwachenden Mitarbeiters gerichtverwertbar nachzuweisen. Die Überwachung der Mitarbeiter erfolgt in der Regel auf dem Weg der personellen Observation durch Detektive.

Alternativ kann auch ein verdeckter Ermittler in den Betrieb eingeschleust werden, um Erkenntnisse bezüglich Sabotage, Diebstahl oder Unterschlagung durch kriminelle Mitarbeiter zu erlangen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Mitarbeiterüberwachung mittels verdeckter Videokameras erfolgen, wenn dadurch keine Persönlichkeitsrechte des zu überwachenden Mitarbeiters tangiert werden.

Beispielsweise in Fällen von Mitarbeiterdiebstahl kann eine solche Maßnahme die Ultima-Ratio-Lösung sein. Grundsätzlich kann nämlich die Überwachung sicherheitsrelevanter Geschäftsbereiche nicht nur zulässig, sondern sogar dringend geboten sein. Allerdings darf eine solche Videoüberwachung nicht mit Tonaufnahmen verknüpft werden, da dieses nicht erlaubt ist. Eine dieserart durchgeführte Mitarbeiterüberwachung würde übrigens auch nichts bringen, da illegal gewonnene Erkenntnisse nicht in einem Kündigungsschutzverfahren verwandt werden dürfen, wie beispielsweise das Landesarbeitsgericht Hessen mit Urteil 2 Sa 879/01 entschied.

Daher setzt unsere Detektei im Zusammenhang mit der Überwachung von Mitarbeitern keine Mikrofone ein, genau wie auch sonst grundsätzlich nicht. Die Möglichkeiten einer legalen Mitarbeiterüberwachung kann Ihnen gerne einer unserer Detektive erklären.

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