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Themenseite: Mitarbeiterüberwachung durch Detektive zum Nachweis von Fehlverhalten.
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Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei
Die Mitarbeiterüberwachung zählt unter Beachtung
der rechtlichen Vorschriften zu den effektivsten Mitteln, um ein Fehlverhalten
des zu überwachenden Mitarbeiters gerichtverwertbar nachzuweisen.
Die Überwachung der Mitarbeiter erfolgt in der Regel auf dem Weg
der personellen Observation durch Detektive.
Alternativ kann auch ein verdeckter Ermittler in den
Betrieb eingeschleust werden, um Erkenntnisse bezüglich Sabotage,
Diebstahl oder Unterschlagung durch kriminelle Mitarbeiter zu erlangen.
In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine Mitarbeiterüberwachung
mittels verdeckter Videokameras erfolgen, wenn dadurch keine Persönlichkeitsrechte
des zu überwachenden Mitarbeiters tangiert werden.
Beispielsweise in Fällen von Mitarbeiterdiebstahl
kann eine solche Maßnahme die Ultima-Ratio-Lösung sein. Grundsätzlich
kann nämlich die Überwachung sicherheitsrelevanter Geschäftsbereiche
nicht nur zulässig, sondern sogar dringend geboten sein. Allerdings
darf eine solche Videoüberwachung nicht mit Tonaufnahmen verknüpft
werden, da dieses nicht erlaubt ist. Eine dieserart durchgeführte
Mitarbeiterüberwachung würde übrigens auch nichts bringen,
da illegal gewonnene Erkenntnisse nicht in einem Kündigungsschutzverfahren
verwandt werden dürfen, wie beispielsweise das Landesarbeitsgericht
Hessen mit Urteil 2 Sa 879/01 entschied.
Daher setzt unsere Detektei im Zusammenhang mit der Überwachung
von Mitarbeitern keine Mikrofone ein, genau wie auch sonst grundsätzlich
nicht. Die Möglichkeiten einer legalen Mitarbeiterüberwachung
kann Ihnen gerne einer unserer Detektive erklären.
0 18 05 - 80 28 80 * |