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Themenseite: Detektei beweist Mobbing.

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Detektive
beweisen Mobbing
Detektive können Mobbing-Opfern helfen, Beweise
für das gegen Sie gerichtete Mobbing zu beschaffen.
Mobbing ist ein Tatbestand, der im letzten Jahrzehnt
erheblich zugenommen hat. Der Begriff Mobbing wurde schon in den 60er
Jahren im Zusammenhang mit Tieren geboren, fand aber in seiner heutigen
Bedeutung erst in den 90er Jahren Einzug in den Sprachgebrauch, nachdem
wissenschaftliche Arbeiten über nicht körperliche Angriffe in der Arbeitswelt veröffentlicht wurden.
Nach aktuellen Schätzungen geht man davon aus, dass
in Deutschland etwa 1 Millionen Menschen als Mobbingbetroffene gelten
können. Das Mobbing kann dabei sowohl am Arbeitsplatz aber auch im
Privatleben praktiziert werden. In der Arbeitswelt führt es zu erheblichen
ökonomischen Folgen durch krankheitsbedingte Ausfälle und Minderleistung
am Arbeitsplatz. Betroffene stehen meist hilflos einem schleichenden Prozess
gegenüber, der ohne Hilfe und Beweise nicht aufzuhalten ist. Als
Selbsthilfe bleibt zunächst das Führen eines Mobbingtagebuchs,
in dem alle wesentlichen Faktoren chronologisch aufgelistet werden. Hier
setzt auch die Arbeit von Privatdetektiven
ein. Mit Hilfe einer Detektei gelingt es häufig, Beweise für
das Fehlverhalten von Vorgesetzten und Kollegen zu beschaffen. Oft ist
eine Konkurrenzsituation Anlass für Mobbing gegen eine bestimmte
Person. Nicht selten entwickeln sich schnell Gruppen, die gegen den Einzelnen
vorgehen. Wird vom Chef direkt gemobbt, dann spricht man auch von Bossing.
Im Zusammenhang mit Bossing wird es für die Betroffenen noch erheblich
schwerer, sich zu wehren und den Konflikt zu lösen. Auch hier bedarf
es Zeugen und Beweise, um sich wehren zu können. Detektive versuchen
Ihnen dabei zu helfen, eben diese Beweise zu beschaffen, wenngleich man
nicht verhehlen darf, dass es mitunter schwer ist, diese zu sichern. Gelingt
es, Mobbing nachzuweisen, so hat der Betroffene nach jüngster Rechtsprechung
sogar die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern.
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat beispielsweise in einem Urteil (8Sa878/00)
entschieden, dass eine Vorarbeiterin den Verdienstausfall einer entlassenen
Kollegin zu ersetzen hat, die den Arbeitsplatz durch unwahre Behauptungen
der Vorarbeiterin verloren hat. Von verschiedenen Gerichten wurde im Zusammenhang
mit Mobbing den Betroffenen auch schon Schmerzensgeld zugesprochen (z.B.
LAG Thüringen, 5SA102/2000).
Neben dem Mobbing am Arbeitsplatz gibt es beispielsweise
auch Mobbing durch Nachbarn. Hier spielt oft der Neidfaktor eine große
Rolle. Dieses kann so weit führen, dass sich ein Nachbar oder gleich
mehrer zusammenschließen, um mit fortwährenden Sticheleien
den ungeliebten Nachbarn zu mobben. Hilfe bieten auch hier Detektive mit
verdeckten Ermittlungen und legendierten Befragungen im Umfeld oder auch weiterreichenden Maßnahmen.
Zögern Sie im Bedarfsfall nicht, sich den Rat
erfahrener Detektive einzuholen, um dem Treiben der Mobber ein
Ende zu bereiten. Eine kleine Checkliste für typisches Mobbing ist
zu Ihrer Information hier aufgeführt, wobei diese nur Auszüge
aus dem vielfältigen Verhalten von Mobbern sind.
- Gerüchte werden in Umlauf gesetzt.
- Der Gemobbte wird wie Luft behandelt; man spricht nicht mehr mit ihm
und Kollegen lassen sich nicht vom Betroffenen ansprechen.
- Die Arbeitsleistung wird stets auch grundlos kritisiert.
- Kollegen machen sich über den Betroffenen stets grundlos lustig, der Gemobbte wird lächerlich gemacht.
- Der Betroffene wird diffamierend immitiert und verspottet.
- Die Arbeitsleistung – und der Einsatz werden falsch beurteilt.
- Der Betroffene wird mit Schimpfwörtern traktiert.
- Es erfolgt eine dauernde sexuelle Annäherung in entwürdigender Art und Weise.
- Stetes Kritisieren des Privatlebens oder Belustigung über private Besonderheiten.
- Stetige Kritik wegen Herkunft oder Nationalität.
- Drohungen in verbaler aber auch schriftlicher Form verbunden oft mit lautem Anschreien.
- Telefonische Belästigung.
- Unterstellung, der Betroffene sei psychisch krank oder gehöre in eine psychiatrische Klinik.
- Kontaktverbot an andere Kollegen bezüglich des Betroffenen.
- Versetzung in einen Raum fernab von den Kollegen.
- Entzug der Arbeitsaufgaben oder Vergabe von sinnlosen Arbeiten an
den Betroffenen bzw. Arbeiten, die nicht seinem Können und Arbeitsniveau entsprechen.
- Übergabe von Arbeiten, die der Betroffene nicht beherrscht und
die seine Möglichkeiten und Fähigkeiten sowie Qualifikation
überschreiten, um den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgeben zu können.
- Körperliche Traktion und Gewalt
- Auch richtige und ordentliche Arbeitsleistung sowie Entscheidungen werden kritisiert und in Frage gestellt.
Kommen Ihnen diese Punkte bekannt vor? Dann handeln Sie
schnell und rufen uns an. Ein Privatdetektiv
wird Sie gerne beraten und Ihnen erklären, ob und wie Ihnen Privatdetektive
bei Ihrer Problemsituation helfen können.
Detektei gegen Mobbing
0 18 05 – 80 28 80 * |
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