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Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz.Detektive beweisen Mobbing

Detektive können Mobbing-Opfern helfen, Beweise für das gegen Sie gerichtete Mobbing zu beschaffen.

Mobbing ist ein Tatbestand, der im letzten Jahrzehnt erheblich zugenommen hat. Der Begriff Mobbing wurde schon in den 60er Jahren im Zusammenhang mit Tieren geboren, fand aber in seiner heutigen Bedeutung erst in den 90er Jahren Einzug in den Sprachgebrauch, nachdem wissenschaftliche Arbeiten über nicht körperliche Angriffe in der Arbeitswelt veröffentlicht wurden.

Nach aktuellen Schätzungen geht man davon aus, dass in Deutschland etwa 1 Millionen Menschen als Mobbingbetroffene gelten können. Das Mobbing kann dabei sowohl am Arbeitsplatz aber auch im Privatleben praktiziert werden. In der Arbeitswelt führt es zu erheblichen ökonomischen Folgen durch krankheitsbedingte Ausfälle und Minderleistung am Arbeitsplatz. Betroffene stehen meist hilflos einem schleichenden Prozess gegenüber, der ohne Hilfe und Beweise nicht aufzuhalten ist. Als Selbsthilfe bleibt zunächst das Führen eines Mobbingtagebuchs, in dem alle wesentlichen Faktoren chronologisch aufgelistet werden. Hier setzt auch die Arbeit von Privatdetektiven ein. Mit Hilfe einer Detektei gelingt es häufig, Beweise für das Fehlverhalten von Vorgesetzten und Kollegen zu beschaffen. Oft ist eine Konkurrenzsituation Anlass für Mobbing gegen eine bestimmte Person. Nicht selten entwickeln sich schnell Gruppen, die gegen den Einzelnen vorgehen. Wird vom Chef direkt gemobbt, dann spricht man auch von Bossing. Im Zusammenhang mit Bossing wird es für die Betroffenen noch erheblich schwerer, sich zu wehren und den Konflikt zu lösen. Auch hier bedarf es Zeugen und Beweise, um sich wehren zu können. Detektive versuchen Ihnen dabei zu helfen, eben diese Beweise zu beschaffen, wenngleich man nicht verhehlen darf, dass es mitunter schwer ist, diese zu sichern. Gelingt es, Mobbing nachzuweisen, so hat der Betroffene nach jüngster Rechtsprechung sogar die Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat beispielsweise in einem Urteil (8Sa878/00) entschieden, dass eine Vorarbeiterin den Verdienstausfall einer entlassenen Kollegin zu ersetzen hat, die den Arbeitsplatz durch unwahre Behauptungen der Vorarbeiterin verloren hat. Von verschiedenen Gerichten wurde im Zusammenhang mit Mobbing den Betroffenen auch schon Schmerzensgeld zugesprochen (z.B. LAG Thüringen, 5SA102/2000).

Neben dem Mobbing am Arbeitsplatz gibt es beispielsweise auch Mobbing durch Nachbarn. Hier spielt oft der Neidfaktor eine große Rolle. Dieses kann so weit führen, dass sich ein Nachbar oder gleich mehrer zusammenschließen, um mit fortwährenden Sticheleien den ungeliebten Nachbarn zu mobben. Hilfe bieten auch hier Detektive mit verdeckten Ermittlungen und legendierten Befragungen im Umfeld oder auch weiterreichenden Maßnahmen.

Zögern Sie im Bedarfsfall nicht, sich den Rat erfahrener Detektive einzuholen, um dem Treiben der Mobber ein Ende zu bereiten. Eine kleine Checkliste für typisches Mobbing ist zu Ihrer Information hier aufgeführt, wobei diese nur Auszüge aus dem vielfältigen Verhalten von Mobbern sind.

  • Gerüchte werden in Umlauf gesetzt.
  • Der Gemobbte wird wie Luft behandelt; man spricht nicht mehr mit ihm und Kollegen lassen sich nicht vom Betroffenen ansprechen.
  • Die Arbeitsleistung wird stets auch grundlos kritisiert.
  • Kollegen machen sich über den Betroffenen stets grundlos lustig, der Gemobbte wird lächerlich gemacht.
  • Der Betroffene wird diffamierend immitiert und verspottet.
  • Die Arbeitsleistung – und der Einsatz werden falsch beurteilt.
  • Der Betroffene wird mit Schimpfwörtern traktiert.
  • Es erfolgt eine dauernde sexuelle Annäherung in entwürdigender Art und Weise.
  • Stetes Kritisieren des Privatlebens oder Belustigung über private Besonderheiten.
  • Stetige Kritik wegen Herkunft oder Nationalität.
  • Drohungen in verbaler aber auch schriftlicher Form verbunden oft mit lautem Anschreien.
  • Telefonische Belästigung.
  • Unterstellung, der Betroffene sei psychisch krank oder gehöre in eine psychiatrische Klinik.
  • Kontaktverbot an andere Kollegen bezüglich des Betroffenen.
  • Versetzung in einen Raum fernab von den Kollegen.
  • Entzug der Arbeitsaufgaben oder Vergabe von sinnlosen Arbeiten an den Betroffenen bzw. Arbeiten, die nicht seinem Können und Arbeitsniveau entsprechen.
  • Übergabe von Arbeiten, die der Betroffene nicht beherrscht und die seine Möglichkeiten und Fähigkeiten sowie Qualifikation überschreiten, um den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgeben zu können.
  • Körperliche Traktion und Gewalt
  • Auch richtige und ordentliche Arbeitsleistung sowie Entscheidungen werden kritisiert und in Frage gestellt.

Kommen Ihnen diese Punkte bekannt vor? Dann handeln Sie schnell und rufen uns an. Ein Privatdetektiv wird Sie gerne beraten und Ihnen erklären, ob und wie Ihnen Privatdetektive bei Ihrer Problemsituation helfen können.

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