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Themenseite: Detektive erbringen den Nachweis von Prostitution in Mietwohnungen.

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Detektei erbringt Nachweis von Prostitution in Mietwohnungen
Detektive ermitteln bei Zweckentfremdung des Wohnraums
Als Vermieter steht man mitunter vor der Problematik,
dass eine Mietwohnung zweckentfremdet wird. Gravierend ist beispielsweise
die Nutzung der Wohnung zur Prostitution. Die Rechtssprechung besagt,
dass ein Vermieter diese Form der Wohnungsnutzung nicht dulden muss. Wenn
eine Prostituierte ihrem Gewerbe in einer ganz normalen Mietwohnung nachgeht,
so führt dieses zu einer erheblichen Störung innerhalb des Mietshauses.
Das gilt nicht nur für zusätzlichen Lärm aus der Wohnung
sondern geht weiter über unangenehme Situationen innerhalb des Hauses,
wenn sich z.B. der „Besucher“ in der Wohnungstür irrt.
Dieses gilt vor allen Dingen dann, wenn auch Kinder im Haus wohnen, die
man vor derartigen Szenarien schützen möchte.
Eine Detektei kann dabei helfen, den Nachweis der Prostitution
in der Wohnung zu führen, indem sich ein Privatdetektiv
als Freier ausgibt und mit der Prostituierten innerhalb der Wohnung in
Verhandlung tritt. Sobald die Prostituierte und der Detektiv handelseinig
werden und die Prostituierte dem Detektiv sexuelle Dienstleistungen gegen
Geld darbieten will, ist der Nachweis durch die Detektei erbracht.
Da Prostitution in Mietwohnungen als Verstoß gegen
das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gilt, hat der Vermieter durch
die Beweise der Detektei einen Kündigungsgrund. So entscheid das
Oberlandesgericht Frankfurt am 07.06.2004, dass Prostitution in der Wohnung
ein Kündigungsgrund sei (20W59/03). Auch das pfälzische Oberlandesgericht
in Zweibrücken hat mit Urteil AZ 3W257/07 entscheiden, dass es ein
Wohnungseigentümer in einer Wohnung seines Hauses nicht dulden
muss, dass dort käufliche Liebe angeboten wird. Im vorliegenden
Fall hatte ein Eigentümer eines Wohnkomplexes in Kaiserslautern mit
über 150 Appartements erfolgreich gegen einen Mieter geklagt, der
in seiner Mietwohnung Prostituierte anschaffen gehen ließ. Die Damen
hatten u.a. über das Internet beispielsweise Hausfrauensex offeriert.
Selbst wenn der Prostitution diskret nachgegangen wird spreche sie sich
doch gemäß der Erfahrung schnell herum und wirke sich so auch
negativ auf Vermietbarkeit bzw. Verkäuflichkeit aus.
Sollten auch Sie ein Problem dieser Art haben, so hilft
ein Detektiv unserer Detektei professionell bei der Beweisführung.
Rufen Sie an und sprechen Sie mit einem Detektiv unseres Ermittlerteams
unter
0 18 05 - 80 28 80 * |
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