Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Ein Schwerpunkt der Aufträge einer Wirtschaftsdetektei liegt üblicherweise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Ein Beispiel ist die Observation freigestellter Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um eine Feststellung von Arbeitnehmerdelikten bzw. Mitarbeiterdelikten.
Diese Form der Beobachtung fällt unter die allgemeine Rubrik der Mitarbeiterüberwachung. Diese ist statthaft, wenn ein klarer Verdacht gegen einen Mitarbeiter auf ein verbotenes Verhalten vorliegt.
Die Freistellung eines Arbeitnehmers, auch als Suspendierung eines Mitarbeiters bezeichnet, geschieht meist nach Feststellung eines arbeitsrechtlichen Fehlverhaltens. Genauer gesagt stellt der Arbeitgeber oft kriminelles Verhalten des Mitarbeiters fest.
Das kann beispielsweise eine Unterschlagung, ein Betrug oder ein Diebstahl durch einen Mitarbeiter sein. Er kündigt diesem Arbeitnehmer sodann und stellt ihn bis zum Vertragsende von der Arbeit frei.
In manchen Fällen wird die Kündigung durch den Arbeitnehmer selbst ausgesprochen – zum Beispiel dann, wenn er einen neuen Job gefunden hat. Auch in diesem Fällen wird manchmal eine Freistellung des Arbeitnehmers ausgesprochen, insbesondere dann, wenn ein Wechsel zur Konkurrenz erfolgt.
Dies wird seitens der Rechtsprechung auch für zulässig erachtet. Wechselt ein Mitarbeiter zur Konkurrenz, so kann man grundsätzlich annehmen, dass eine Weiterbeschäftigung aufgrund der Konkurrenztätigkeit nicht zumutbar ist.
In der Regel wird davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber das Vertrauen in den Arbeitnehmer verloren hat. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist daher nicht mehr zumutbar. Tatsächlich ist es in solchen Situationen nicht selten vorgekommen, dass der zum Konkurrenten gewechselte Arbeitnehmer Betriebsgeheimnisse ausspioniert hat. Auch das „Mitnehmen“ von Kundendaten zum neuen Arbeitgeber ist keine Seltenheit.
Während der Freistellungsphase ist das Arbeitsentgelt in der Regel fortzuzahlen, da das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Für die arbeitsrechtlichen Pflichten des Arbeitnehmers gelten daher nahezu die gleichen Grundsätze, als hätte keine Freistellung stattgefunden. Insbesondere ist eine parallele Konkurrenztätigkeit unzulässig.
Wollen Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer überwachen, so ist zunächst ein Wirtschaftsdetektiv zu kontaktieren. Diesem können Sie Ihre Probleme bei der Trennung vom Arbeitnehmer schildern. Es muss ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegen.
Der Arbeitgeber muss also konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass der Arbeitnehmer einer verbotenen Arbeit nachgeht. Die Detektei kann dann für Sie diese unerlaubte Arbeitstätigkeit feststellen und nachweisen.
Um eine unerlaubte Tätigkeit während der Freistellung nachzuweisen, stehen einer Wirtschaftsdetektei neben der Observation weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem die Recherche. Dies hängt jedoch von der konkreten Fallkonstellation sowie der Art der unerlaubten Arbeitstätigkeit des Mitarbeiters ab.
Ziel ist es, dieses arbeitsrechtliche Fehlverhalten rechtssicher nachzuweisen. Die erbrachten Beweise für ein wettbewerbswidriges Verhalten (im weiteren Sinne) eines Mitarbeiters sollen vor Gericht Bestand haben, also gerichtsverwertbar sein. Dazu können die eingesetzten Detektive als neutrale Zeugen für den Auftraggeber vor Gericht aussagen. Detektive sind als neutrale Zeugen vor Gericht anerkannt.
Die Beobachtung von freigestellten Mitarbeitern wird auch als Observation, umgangssprachlich als Beschattung, bezeichnet. Den Auftrag zur Mitarbeiterüberwachung erhalten Wirtschaftsermittler sowohl im Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung als auch mit einer Verdachtskündigung eines kriminellen Mitarbeiters.
Handelt es sich hingegen um eine fristlose Kündigung, so gibt es im Allgemeinen keine Freistellungsphase. Insbesondere dann, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot besteht und es Hinweise auf eine Nichtbeachtung dieser Wettbewerbsklausel gibt, ist eine Überprüfung durch einen Detektiv zu empfehlen.
In einem konkreten Fall konnten unsere Detektive tatsächlich ausgeübte Arbeitstätigkeit durch einen Observationseinsatz beweisen. Hier lag ein konkreter Verdacht vor, da ein Arbeitskollege den Mitarbeiter während seiner Freistellungsphase in Arbeitskleidung gesehen hatte.
Der Verdacht, dass der freigestellte Arbeitnehmer während der Freistellung arbeitete, lag also auf der Hand. Dies konnte der Arbeitgeber jedoch nicht nachweisen und benötigte Beweise, um arbeitsrechtlich gegen den Mitarbeiter vorgehen zu können.
Beobachtungen führten zum Beweis unerlaubter Tätigkeit innerhalb der Freistellungszeit. Es konnte nachgewiesen werden, dass einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgegangen wurde. Die Observanten folgten der so genannten Zielperson bis zur Arbeitsstelle, wo vor Ort die konkrete Arbeitsausübung dokumentiert wurde. Anschließend konnte der betrogene Arbeitgeber sein Recht vor Gericht durchsetzen.
Häufig erfolgt die Überwachung der freigestellten Arbeitnehmer in Absprache mit dem Rechtsanwalt des Arbeitgebers. Dieser legt dann fest, welche Art von Beweisen erforderlich ist, um die Rechte des Arbeitgebers durchzusetzen. Oft ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in den Fall involviert. Dieser setzt die bei der Überprüfung des gekündigten Arbeitnehmers gewonnenen Beweise vor Gericht durch.
Im Übrigen kann eine professionell aufgestellte Wirtschaftsdetektei auch dabei behilflich sein, kriminelle Arbeitnehmer direkt zu überführen.
So kann eine fristlose Kündigung ermöglicht werden. Im Falle von Diebstählen wird beispielsweise eine Kameraüberwachung bzw. eine verdeckte Videoüberwachung installiert.
Hinzu kommen viele weitere Lösungsmöglichkeiten, insbesondere Observationen bei Lohnfortzahlungsbetrug, Beobachtungen bei Spesenbetrug sowie bei unerlaubter Nebentätigkeit und viele weitere mehr.
Gelingt der Nachweis einer unerlaubten bzw. nicht genehmigten Tätigkeit im Rahmen der Freistellung, ist häufig eine Übernahme der Detektivkosten möglich. Nach § 91 ZPO – Zivilprozessordnung – können die Kosten eines Detektivs dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. Bei dieser Erstattung von Detektivkosten handelt es sich im weiteren Sinne um Rechtsverfolgungskosten.
Sofern Sie den Verdacht haben, dass sich ein Arbeitnehmer während der Freistellung arbeitsrechtswidrig bzw. arbeitsvertragswidrig verhält, dann sollten Sie jetzt die Detektei Condor kontaktieren. Ein Detektiv berät Sie kostenfrei unter
0800 – 11 12 13 14
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Das Ergebnis war wohl auftragsgemäß, der Bericht hätte aber detaillierter sein können.
Die Detektei war sehr schnell, kompetent und freundlich. Danke
Schnelle Bearbeitung, schnelles Ergebnis. Prima.
Zufrieden
Ich würde Sie jederzeit wieder beauftragen.
Es war nicht mehr zu erwarten. Ich hätte mir mehr Informationen gewünscht.
Sehr gute und schnelle Arbeit. Dank und ein großes Lob.
Ich hätte die Adresse ohne Hilfe nicht gefunden.
Danke für die schnelle Hilfe.
Professionell, schnell und verbindlich.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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