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Themenseite Rechtssprechung bei Streit unter Nachbarn.

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Rechtssprechung bei Streit unter Nachbarn
Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Nachbarn. Häufig muss ein Gericht entscheiden, wer im Recht ist. Eine kurze
Zusammenstellung verschiedener Urteile zu dem Thema verdeutlicht, was in einigen Fällen erlaubt und was nicht erlaubt ist.
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Nächtliches Duschen oder Baden ist in einer Mietwohnung erlaubt. Aus Rücksicht auf andere Hausbewohner darf es aber eine
halbe Stunde nicht überdauern. OLG Düsseldorf, Akt.-Z.: 5 Ss Owi 411/90.
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Andauernder Lärm und Unruhe innerhalb des Hauses sind als Störung des Hausfriedens in einem Mehrfamilienhaus als Grund
für eine fristlose Kündigung anerkannt. Dies gilt insbesondere für ein Pärchen, das durch seine Auseinandersetzungen sogar
nächtliche Polizeieinsätze provoziert hat und dadurch die Nachbarn erheblich belästigte. LG Hamburg, Akt.-Z.: 25 S 81/05.
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Eine Kameraüberwachung vom Nachbargrundstück aus ist nicht statthaft. Ein Bewohner muss es nicht hinnehmen, wenn vom
nebenan gelegenen Grundstück Kameras auf das Gelände des betroffenen Bewohners gerichtet sind. Das gilt selbst dann, wenn es sich dabei nur
um täuschend echt aussehende Attrappen handelt. Denn auch durch eine solche Attrappe wird ein Überwachungsdruck aufgebaut, der einen Eingriff
in die Privatsphäre darstellt. LG Bonn, Akt.-Z.: 8 S 139/04
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Kam es durch einen Nachbarn in der Vergangenheit zu einem extremen Verhalten, so ist dieses von einem Hausverkäufer auch ohne
gezielte Nachfrage dem potentiellen Käufer zu melden. Der Hausverkäufer muss de facto den Käufer darauf hinweisen, dass sich ein Nachbar
extrem schikanös verhält. Die vom Käufer erst nach seinem Einzug festgestellten und somit erlittenen Schreianfälle des Nachbarn,
Morddrohungen und Beschimpfungen durch den Nachbarn führten letztlich dazu, dass der Hausverkäufer das veräußerte Haus wieder
zurücknehmen musste. Akt.-Z.: OLG Frankfurt, 1 U 84/01.
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Selbst über gute Gerüche wird gestritten. Nimmt man landläufig an, dass eher über Gestank- und Geruchsbelästigung
gestritten wird, so hatte das OLG Düsseldorf über einen Fall zu entscheiden, in dem es um Duftkerzen und Parfüm ging. Letztlich
wurde geurteilt, dass ein Wohnungseigentümer im Treppenhaus weder eigenmächtig Duftkerzen abbrennen noch Parfüm versprühen
darf. Der Wohnungseigentümer hat nicht das Recht, seinen Nachbarn gewissermaßen die Atmosphäre vorzuschreiben, die sie im Hausflur
zu riechen haben. OLG Düsseldorf, Akt.-Z: 3 Wx 98/03.
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Auch an anderer Stelle wurde über die Ausgestaltung des Treppenhauses diskutiert. So wurde vor Gericht darüber entschieden,
ob eine im Treppenhaus aufgestellte Madonnenfigur derart störend wirkt, dass deshalb eine Mietminderung gerechtfertigt ist. Das Amtsgericht
Münster entschied, dass eine Mieterin, die sich an der im Treppenhaus positionierten Madonnenfigur störte, die Miete keineswegs mindern
darf. Die tatsächliche Gebrauchsqualität der Wohnung wird durch die Madonnenfigur nicht beeinträchtigt. AG Münster, Akt.-Z.:
3 C 2122/03.
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Das Amtsgericht und Landgericht Coburg hat entschieden, dass ein Mieter, der in einem Mietshaus die anderen Mieter durch Lärm
belästigt oder der seine Nachbarn beleidigt, vor einer sofortigen Kündigung nicht abgemahnt werden muss (AG Coburg, AZ: 11 C 1036/08;
LG Coburg, AZ: 32 S 85/08).
Im vorliegenden Fall hatte eine Mietpartei die anderen Hausbewohner beschimpft. Darüber hinaus wurden diese durch Lärm
in der Nacht belästigt. Die Richter argumentierten, dass auf Grundlage dieser Störungen des Hausfriedens, sowohl durch den Lärm als
auch durch die Beleidigungen der anderen Mieter, das berechtigte Interesse der Vermieterin an der Beendigung des Mietverhältnisses begründetet sei.
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Die Urteile zum Thema Nachbarschaftsstreit füllen ganze Regalwände. Ob und in wie weit Ihnen ein Detektiv bei Ihren
Streitigkeiten mit einem Nachbarn helfen kann, erfahren Sie mit einem einfachen Anruf bei unserer Detektei. Bitte beachten Sie jedoch, dass
ein Detektiv keine Rechtsberatung durchführt. Sofern Sie rechtliche Hinweise wünschen, müssten Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt
Ihres Vertrauens wenden. Der Privatdetektiv ist lediglich Ermittler und somit letztlich Ihr Zeuge vor Gericht, wenn es darum geht, Ihren Standpunkt
zu untermauern und Belege und Fakten für Ihre Behauptungen beizubringen, denn in der Regel wird der störende Nachbar zunächst einmal
jegliche Vorwürfe bestreiten. Um hier nicht in eine Beweisnot zu geraten, ist der Einsatz einer Detektei grundsätzlich vorteilhaft
und kann entscheidend zum positiven Ausgang eines Verfahrens beitragen.
Ihre Hotline zu einen Detektiv bei Streit mit einem Nachbarn:
0 18 05 - 80 28 80 * |