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Sorgerechtsermittlungen
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Detektei ermittelt bei Problemen mit dem Sorgerecht.

 

Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz.Detektei führt Sorgerechtsermittlungen durch

Sie haben Kinder, leben aber getrennt oder sind geschieden und der andere Elternteil beansprucht das Sorgerecht? Sie bezweifeln, dass das Sorgerecht ordnungsgemäß ausgeübt wird?

Sie nehmen vielmehr an, dass das Kind (die Kinder) vernachlässigt werden, die Aufsichtspflicht nicht korrekt eingehalten wird oder in anderer Form gegen die vereinbarten Sorgerechtsbestimmungen verstoßen wird? Ein Detektiv kann hier für Aufklärung und Beweise sorgen.

Was passiert, wenn Ihre Frau von jetzt auf sofort mit Kindern und eventuell Hausrat verschwindet und es Ihnen unmöglich macht, selber das Sorgerecht auszuüben? Diese Situation ist grundsätzlich schwierig, denn während ein „flüchtiger“ Vater sogleich wegen Kindesentziehung von den Behörden verfolgt würde, sieht die Sachlage gleich anders aus, wenn die Mutter mit den Kindern untertaucht. Die Folge ist in der Regel für den Vater sehr unbefriedigend, denn bis auf einige Gespräche oder Anhörungen und viele Fragen an den Vater passiert meist wenig, während die Mutter untergetaucht bleibt.

Welche Möglichkeiten bleiben Ihnen? Neben dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Mutter auf einen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der unmittelbar und sehr zeitnah wegen des Gerichtsstandes eingeleitet werden sollte, und einer Anzeige wegen Kindesentziehung bleibt nicht viel, was Sie machen können, um die Kinder zu finden. Neben Eigeninitiative, die meist erfolglos bleibt, bietet sich die Einschaltung einer erfahrenen Detektei an. Ein Detektiv wird die Situation analysieren und versuchen, die Spur aufzunehmen.

Wichtig für Sie: Die Beauftragung einer Detektei und die Suche durch einen Privatdetektiv ist mit Kosten verbunden, die Sie Ihrer Frau aufbürden können, wenn sie denn aufgespürt wird. Der BGH hat hierzu entschieden, dass die Kosten der Detektei durch die untergetauchte Frau zu zahlen sind (BGH VI ZR 110/89 vom 24.04.1990). Wenn Sie Probleme dieser Art haben berät Sie gerne ein in Sorgerechtsstreitigkeiten erfahrener Detektiv unserer Detektei.

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