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Detektive überwachen bei unerlaubter Nebentätigkeit und Schwarzarbeit.

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Detektei klärt Schwarzarbeit und unerlaubte Nebentätigkeit auf.

 

Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz.Detektei klärt unerlaubte Nebentätigkeit und Schwarzarbeit auf

Detektive helfen Ihnen, unerlaubte Nebentätigkeiten und Schwarzarbeit Ihrer Mitarbeiter aufzudecken.

Grundsätzlich muss ein Vollzeitangestellter seine ganze Arbeitskraft seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Bei entsprechender Genehmigung ist eine Nebentätigkeit statthaft. Problematisch wird es, wenn die Nebentätigkeit ohne Erlaubnis des Arbeitgebers durchgeführt wird.

Eine Bedrohung für den Betrieb kann dann eintreten, wenn die Nebentätigkeit für einen Wettbewerber innerhalb der gleichen Branche, also einen direkten Konkurrenten geleistet wird oder wenn die unerlaubte Nebentätigkeit für Kunden des Arbeitgebers oder als direkte Billig-Konkurrenz zum Arbeitgeber durchgeführt wird. Um hier Beweise zu erlangen, die Sie vor Gericht nutzen können, ist die Unterstützung einer erfahrenen Detektei meist unumgänglich. Condor Detektive haben jene Erfahrung, die es Ihnen gestattet, fundierte Beweismittel zu erlangen, die ein Obsiegen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung wahrscheinlich werden lassen, denn einen möglichen Prozess werden Sie nur gewinnen können, wenn Sie aussagekräftiges Beweismaterial präsentieren können. Condor Detektive unterstützen Sie dabei mit detaillierten Berichten, die in der Regel auch mit Foto- und Videomaterial angereichert sind.

Reagieren Sie sofort, wenn auch Sie den Verdacht haben, dass Ihre Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgehen, die bei Ihnen möglicherweise erheblichen Schaden auslösen kann.

Ein Detektiv ist für Sie sofort zu sprechen unter:

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Übrigens, wussten Sie, dass Delikte im Zusammenhang mit Schwarzarbeit nicht schnell verjähren? So haftet beispielsweise eine GmbH und natürlich auch deren Geschäftsführer persönlich sage und schreibe 30 Jahre lang für geschuldete Sozialversicherungsbeiträge, wie das Sozialgericht Dortmund mit Urteil S 34 R50/06 entschied.

Eine Spedition hatte einen Fahrer in den 90er Jahren schwarz beschäftigt. Bei einer Prüfung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen kam das ans Tageslicht. Eine Verjährung nach 10 Jahren trat nicht ein, denn für vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge gilt die Verjährungsfrist von 30 Jahren. Neben dem geschuldeten Sozialversicherungsbeitrag sind dann natürlich noch hohe Säumniszuschläge zu zahlen.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Unsere Detektei hilft Ihnen gerne, Beweise zu erbringen.

   

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