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Detektei klärt Schwarzarbeit und unerlaubte Nebentätigkeit auf.
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Detektei
klärt unerlaubte Nebentätigkeit und Schwarzarbeit auf
Detektive helfen Ihnen, unerlaubte Nebentätigkeiten
und Schwarzarbeit Ihrer Mitarbeiter aufzudecken.
Grundsätzlich muss ein Vollzeitangestellter seine
ganze Arbeitskraft seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Bei
entsprechender Genehmigung ist eine Nebentätigkeit statthaft. Problematisch
wird es, wenn die Nebentätigkeit ohne Erlaubnis des Arbeitgebers durchgeführt wird.
Eine Bedrohung für den Betrieb kann dann eintreten,
wenn die Nebentätigkeit für einen Wettbewerber
innerhalb der gleichen Branche, also einen direkten Konkurrenten geleistet
wird oder wenn die unerlaubte Nebentätigkeit für Kunden des
Arbeitgebers oder als direkte Billig-Konkurrenz zum Arbeitgeber durchgeführt
wird. Um hier Beweise zu erlangen, die Sie vor Gericht nutzen können,
ist die Unterstützung einer erfahrenen Detektei meist unumgänglich.
Condor Detektive haben jene Erfahrung, die es Ihnen gestattet, fundierte
Beweismittel zu erlangen, die ein Obsiegen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung
wahrscheinlich werden lassen, denn einen möglichen Prozess werden
Sie nur gewinnen können, wenn Sie aussagekräftiges Beweismaterial
präsentieren können. Condor Detektive unterstützen Sie
dabei mit detaillierten Berichten, die in der Regel auch mit Foto- und Videomaterial angereichert sind.
Reagieren Sie sofort, wenn auch Sie den Verdacht haben,
dass Ihre Mitarbeiter einer unerlaubten Nebentätigkeit nachgehen,
die bei Ihnen möglicherweise erheblichen Schaden auslösen kann.
Ein Detektiv ist für Sie sofort zu sprechen unter:
0800 - 11 12 13 14
Übrigens, wussten Sie, dass Delikte im Zusammenhang
mit Schwarzarbeit nicht schnell verjähren? So haftet beispielsweise
eine GmbH und natürlich auch deren Geschäftsführer persönlich
sage und schreibe 30 Jahre lang für geschuldete Sozialversicherungsbeiträge,
wie das Sozialgericht Dortmund mit Urteil S 34 R50/06 entschied.
Eine Spedition hatte einen Fahrer in den 90er Jahren
schwarz beschäftigt. Bei einer Prüfung der Deutschen Rentenversicherung
Westfalen kam das ans Tageslicht. Eine Verjährung nach 10 Jahren
trat nicht ein, denn für vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge
gilt die Verjährungsfrist von 30 Jahren. Neben dem geschuldeten Sozialversicherungsbeitrag
sind dann natürlich noch hohe Säumniszuschläge zu zahlen.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Unsere Detektei
hilft Ihnen gerne, Beweise zu erbringen. |