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Detektive ermitteln in Unterhaltssachen, bei Trennungsunterhalt und zum Nachweise von einem eheähnlichen Verhältnis.

 

Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz.Detektei ermittelt in Unterhaltsangelegenheiten

Sie sind geschieden und müssen an Ihre Exfrau Unterhalt bezahlen? Sie ärgern sich über den zu zahlenden Trennungsunterhalt, da Sie wissen oder zumindest annehmen, dass Ihre Ex Sie hintergeht? Hintergeht, indem Sie das Zusammenleben mit einem neuen Partner verschweigt, oder Einkommen verschleiert bzw. nicht angibt. Das aber gilt es zu beweisen, wenn Sie vor Gericht den Trennungsunterhalt reduzieren wollen.

Hier kommt ein in Fällen dieser Art erfahrener Detektiv ins Spiel. Denn oft ist eine geeignete Beweisführung vor Gericht nur mit Hilfe einer Detektei möglich. Was kann also ein Detektiv für Sie tun, wenn es um Unterhalt geht?

Zunächst richtet sich die Beweisführung auf das heimliche Zusammenleben mit einem neuen Partner. Durch eine verdeckte Ermittlung gelingt es einem Privatdetektiv häufig, Zeugen und Tatbestände für ein eheähnliches Verhältnis zu beschaffen. Ist der Ermittlungsweg nicht begehbar, so wird der Detektiv eine Überwachung der Ex-Frau vornehmen, um das Zusammenleben zu dokumentieren. Aktuell hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass auch bei einer lesbischen Beziehung kein Unterhalt gezahlt werden muss. Lesen Sie hierzu weitere Informationen.

Übrigens ist die Arbeit einer Detektei zum Thema Unterhalt vor Gericht nutzbar. Und nicht nur das - oft sind die Kosten der Detektei auch noch durch den Unterhalsberechtigten zu erstatten, wenn betrogen wurde. So hat beispielsweise das OLG Koblenz entschieden, dass die Kosten für einen Detektiv durch den im Prozess Unterlegenen zu erstatten sind. Hintergrund des Prozesses war der Streit um Unterhalt zwischen getrennt lebenden Ehepartnern. Der unterhaltspflichtige Ehemann wehrte sich gegen den Unterhaltsanspruch mit der Begründung, seine Ehepartnerin lebe längst mit einem neuen Partner zusammen. Da aber die vom Gericht vorgenommene Zeugenvernehmung keine eindeutigen Erkenntnisse erbrachte musste ein Privatdetektiv tätig werden, um Licht ins Dunkel zu bringen. Die Ermittlungen der Detektei bestätigten die Vermutung des heimlichen Zusammenlebens der beiden Personen. Der unterhaltspflichtige Mann verlangte alsdann die Erstattung der Kosten der Detektei durch die Frau. Das OLG Koblenz bestätigte den Anspruch des Mannes und urteilte, dass die Kosten durch die Frau zu ersetzen seien. Wenn die Ermittlung einer Detektei zur Erhärtung eines konkreten Verdachtsmomentes in einem Unterhalsprozess notwendig war, dann sind diese Kosten für den ermittelnden Privatdetektiv zu erstatten (OLG Koblenz, 11WF70/02).

Neben dem heimlichen Zusammenleben, im Fachjargon auch sozioökonomische Lebensgemeinschaft genannt, wird ein Detektiv in Unterhaltsangelegenheiten häufig dann eingeschaltet, wenn das (tatsächliche) Einkommen durch die unterhaltsberechtigte Person verschleiert wird. Die unterhaltsberechtigte Person hat nämlich in der Regel die tatsächlichen Einkommen und Vermögensverhältnisse anzugeben. Insbesondere darf hierbei nichts verschwiegen werden, was die Unterhaltsbedürftigkeit in Frage stellen könnte. Denn eine Änderung der persönlichen Verhältnisse hat grundsätzlich ungefragt und unaufgefordert gemeldet und angegeben zu werden, wie schon der BGH mit Datum vom 19.05.1999 entschieden hat (XII ZR 210/97). Ein ähnlich lautendes Urteil hat z. B. auch das OLG Hamburg gefällt.

Was hilft es Ihnen aber, wenn Sie eine Veränderung der Verhältnisse nicht beweisen können? Wenig, denn es ist nun Aufgabe des Zahlers nachzuweisen, dass der Empfänger nicht alle Einkünfte angibt oder lügt. Verschwiegen werden gerne Schwarzarbeit, Erbschaften, Verkaufserlöse, mietfreies Wohnen und ähnliches. Die Bedürftigkeit wird mitunter nur vorgespiegelt. Hier kann meist nur ein Detektiv Beweise beschaffen. Wenn durch die Ermittlung der Detektei bewiesen wird, dass der Unterhaltsempfänger nicht die Wahrheit sagt, dann haben Sie die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung der Unterhaltshöhe.

Detektei Expertentipp:
Wenn Sie ein „Druckmittel“ für eine beschleunigte Erledigung des Vorgangs in die Hand bekommen möchten, dann sollten Sie versuchen, Ihre Exfrau in eine Falle zu locken. Wenn der Detektiv entsprechende Beweise für ein Fehlverhalten der Unterhaltsempfängerin aufgedeckt hat, dann sollten Sie diese Erkenntnisse zu Ihrem Vorteil nutzen und strafrechtlich relevant machen, indem Sie von der unterhaltsberechtigten Person verlangen, eine eidesstattliche Versicherung über die tatsächlichen Verhältnisse zur Vorlage bei Gericht abzugeben. Ihr Anwalt wird Ihnen dabei behilflich sein und die passende Formulierung wählen. Unterschreibt Ihre Exfrau die falschen Angaben, so ist sie in eine fatale Falle getappt, die Ihnen gute Karten bei den weiteren Verhandlungen verschafft.

Wichtig:
Es gibt in Unterhaltsfragen gerade bei dem Aspekt der neuen Partnerschaft keine exakten Kataloge, in denen steht, was sich schädlich auf den Unterhalt auswirkt. Grundsätzlich ist es eine Einzelfallentscheidung und vieles in das Ermessen der Gerichte gelegt. So muss eine neue Partnerschaft auf Dauer ausgerichtet sein. Die exakte Dauer ist aber von Fall zu Fall anders auszulegen. Wenn Sie aber trotz des Wissens um eine neue Partnerschaft stetig weiterzahlen, so kann Ihnen das später zum Nachteil gereichen. Denn wer trotz der Kenntnis der eheähnlichen Lebensgemeinschaft über Jahre hinweg weiter zahlt, der kann unter Umständen später Probleme bekommen, die Zahlungen doch noch einzustellen oder zumindest zu vermindern. Gerade bei Fragen zum Thema Unterhalt gibt es eine Vielzahl von Kriterien, die von Wichtigkeit werden können. Ein Detektiv einer in Unterhaltsfragen versierten Detektei kann vieles beweisen, aber die juristische Beratung und Umsetzung sollten Sie unbedingt durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Familienrecht, vornehmen lassen. Häufig arbeiten der Privatdetektiv, der private Ermittler einer Detektei und der Rechtsanwalt Hand in Hand.

Zu guter Letzt:
Der Unterhalt kann auch bei grobem Fehlverhalten verwirkt werden. Ein einmaliges Fremdgehen dürfte hier meist nicht ausreichen. Fälle der Verwirkung könnten zum Beispiel dauerndes Fremdgehen mit häufig wechselnden Partnern sein oder besonders grobes Fehlverhalten. Das OLG Nürnberg z. B. entschied, dass eine Frau ihren Unterhaltsanspruch verwirkt, wenn Sie als Folge eines Seitensprungs ein Kind bekommt, der Ehemann ihr aber dennoch zunächst verzeiht, um die Ehe zu retten, die Frau aber dann auszieht und bei dem Erzeuger des Kindes einzieht. Aufgrund des schwerwiegenden Fehlverhaltens während der Ehe versagten die Richter der Ehefrau den Unterhalt mit der Begründung, wer sich einseitig von der ehelichen Bindung distanziert, der könne später keine Mitfinanzierung eines Zusammenlebens mit einer dritten Person verlangen (OLG Nürnberg 13.06.2000, 11 WF1903/00).

Interessant ist auch die aktuelle Rechtssprechung des BGH mit Urteil vom 28.02.2007 (XII ZR 37/05). Der Bundesgerichtshof hat mit diesem Urteil auch eine nachträgliche Befristung des Aufstockungsunterhalts zugelassen. So soll auch nach einer länger andauernden Ehe dieser Aufstockungsunterhalt befristet werden, wenn der geringer verdienende Partner aus der Ehe keine Nachteile hatte. In einem solchen Fall soll der Unterhalt dann nur zu einer zeitlich befristeten Abfederung des geringer verdienenden Partners dienlich sein. Auch alte rechtskräftige Urteile können abgeändert werden, weil sich die maßgebliche Rechtssprechung zu diesem Thema seitens des BGH geändert hat. Lassen Sie sich bitte grundsätzlich von einem im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten.

Ein selbständiges Thema ist der Komplex Kindesunterhalt (Alimente). Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Kindesunterhalt - und auch das Thema eheähnliches Verhältnis könnte für Sie von interesse sein. Informieren Sie sich.

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