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Themenseite: Unterhaltsverwirkung
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Unterhaltsverwirkung
Um eine Unterhaltsverwirkung gerichtlich durchsetzen zu können, sind strenge Voraussetzungen geboten.
In Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt,
der einen entsprechenden Voraussetzungskatalog zur Durchsetzung der Unterhaltsverwirkung
in Ihrem speziellen Fall erarbeitet, werden durch unsere Detektive geeignete
Überwachungen und Recherchemaßnahmen eingeleitet.
Hierbei ist es sogar möglich, dass die angefallenen
Kosten der Detektei, die notwendig waren, um den Nachweis der Voraussetzungen
der Verwirkung eines Unterhaltsanspruches zu erbringen, nach § 91
ZPO erstattungsfähig sind, wie das Oberlandesgericht Schleswig nach
einem beim Amtsgericht Husum begonnenen Verfahren entschieden hat (AZ
15WF 363/04). Hier wurde sogar ein nicht geringes fünfstelliges Detektivhonorar als erstattungsfähig angesehen.
Nähere Informationen zu dem Rechtsthema Honorar
einer Detektei als Kosten der Rechtsverfolgung bei Unterhalsverwirkung
erteilt Ihnen wie auch zu sonstigen Fragen im Zusammenhang mit Unterhalsverwirkung
Ihr Rechtsanwalt, da unsere Detektei keine Rechtsbeartung durchführt.
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