Detektiv
News & Fakts
Aktuelle Informationen, Trends und Facts über den
Unternehmenserfolg der Detektei Condor und die Arbeit unserer Detektive finden Sie hier auf dieser Seite.
Aktuelle Erfolge
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Dezember 2011
Schuldner versteckt sich vor Zwangsvollstreckung
Ein Gläubiger versuchte bereits mehrfach, seine
Forderung im Zuge einer Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher
geltend zu machen. Der Schuldner hatte sich aber in das Ausland abgemeldet,
um sich der Vollstreckung zu entziehen.
Damit geklärt werden konnte, ob sich der Schuldner
überhaupt an einer Wohnadresse in Deutschland aufhielt, wurde unsere
Detektei beauftragt. Die Detektive führten verschiedene Beobachtungen
durch und konnten den Schuldner an der ermittelten Wohnadresse sehen.
Dadurch war es noch während des Einsatzes mittels des hinzu gerufenen
Gerichtsvollziehers möglich, eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung
in der Wohnung des Schuldners durchzuführen.
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November 2011
Diebstahl von Schmuckstücken bei dem Arbeitgeber
Im Rahmen einer betrieblichen Ehrung wurde festgestellt,
dass ein Teil der als Geschenk gedachten Schmuckstücke offensichtlich
entwendet wurden. Der Verdacht fiel auf einen Arbeitnehmer, der für
die Besorgung der Präsente verantwortlich war.
Unsere Detektei führte alsdann verdeckte Ermittlungen
durch. Bei einem dieser Einsätze konnten an dem Arbeitnehmer eines
der gesuchten Schmuckstücke festgestellt werden. Bei den Schmuckstücken
handelte es sich um Unikate, die lediglich der Arbeitgeber und die bisher
damit geehrten Personen hätten besitzen können, nicht aber der
in Verdacht stehende Arbeitnehmer. Durch die Feststellungen unserer Detektive
konnte eindeutig nachgewiesen werden, der der Arbeitnehmer im Besitz eines
solchen Schmuckstückes war.
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Oktober 2011
Krankenschein für Renovierungsarbeiten
Nach einem Hauskauf kam es bei einem Arbeitnehmer vermehrt
zu Krankenständen. Hier lag für den Arbeitgeber die Vermutung
nahe, dass der Arbeitnehmer seine Krankheiten nur vortäuschte, um
in dieser Zeit Renovierungsarbeiten an oder in dem gekauften Haus vorzunehmen.
Um einen entsprechenden Nachweis erbringen zu können, wurde unsere
Detektei eingeschaltet.
Die Beobachtung des Arbeitsnehmers durch unsere Detektive
zeigte, dass dieser tatsächlich während seiner Arbeitsunfähigkeit
die Räumlichkeiten innerhalb des Hauses renovierte. Gleichzeitig
fuhr der kranke Arbeitnehmer zu Baumärkten und kaufte dort schweres
Baumaterial ein, das er selbst in sein Fahrzeug lud. Die Arbeiten innerhalb
des Hauses waren sogar teilweise durch die komplett geöffneten Fenster
gut zu dokumentieren.
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September 2011
Verschollener Schuldner konnte nach fast 2 Jahrzehnten wiedergefunden
werden
Ein Darlehensnehmer hatte Schulden im 6-stelligen Bereich
hinterlassen und war über fast zwei Jahrzehnte nicht mehr auffindbar.
Die titulierten Forderungen sollten nunmehr wieder eingefordert werden,
so dass unsere Detektei mit den Ermittlungen nach der aktuellen Adresse
beauftragt wurde.
Nach einer längeren Ermittlungsdauer gelang es unserer
Detektei alsdann, den derzeitigen Wohn- und Aufenthaltsort ausfindig zu
machen und der Gläubiger hatte somit die Möglichkeit, die weitere
Zwangsvollstreckung zu betreiben.
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August 2011
Urlaubstage durch Falschauskunft erschlichen
Bei einem Unternehmen musste aufgrund des erhöhten
Arbeitsaufkommens eine Urlaubssperre ausgesprochen werden. In diesem Zeitraum
hatte einer der Arbeitsnehmer aufgrund eines stattfindenden Schützenfestes
Urlaub eingereicht. Nachdem die Sperre bekanntgegeben worden war, teilte
dieser Arbeitnehmer mit, dass er wegen einer akuten Erkrankung innerhalb
der Familie trotz der Urlaubssperre frei bräuchte. Dieses wurde durch
das Unternehmen genehmigt, da die Arbeitskollegen die Arbeiten übernehmen
wollten. Trotzdem hegte das Unternehmen den Verdacht, dass die Erkrankung
nur vorschoben war und der Arbeitnehmer einfach nur das Fest besuchen
wollte.
Eine Beobachtung durch unsere Detektei zeigte, dass die
ZP aktiv am Schützenfest teilnahm und offensichtlich nicht wegen
einer Erkrankung innerhalb der Familie zu Hause bleiben musste.
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Juli 2011
Monteurtätigkeiten trotz Krankenschein
Wegen häufiger Erkrankungen eines Arbeitnehmers
entstand der Verdacht, dass dieser die Erkrankungen vorgetäuscht
hat, um einer Nebentätigkeit nachzugehen. Der Arbeitgeber schaltete
unsere Detektei ein, damit ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers durch unsere
Detektive nachgewiesen werden konnte.
Die Detektive observierten mehrtätig den kranken
Arbeitnehmer. An all diesen Tagen verließ der Arbeitnehmer bereits
in den frühen Morgenstunden das Haus und fuhr verschiedene Adressen
an, wo er Monteurtätigkeit ausführte. Dabei hatte der eigentlich
kranke Arbeitnehmer an den verschiedenen Tagen offensichtlich eine Art
8-Stunden-Tag, da er Vollzeit mit Monteurtätigkeiten beschäftigt
war.
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Juni 2011
Arbeiten während einer Freistellung
Nachdem einem Mitarbeiter gekündigt worden war,
hatte man ihn bis zum Kündigungstermin freigestellt. Der Arbeitgeber
erhielt in der Zeit der Freistellung einen anonymen Hinweis, dass der
Arbeitnehmer bereits für ein Konkurrenzunternehmen tätig sein
soll. Dies sollte unsere Detektei nachweisen.
Daher führten unsere Detektive Observationen durch
und konnte feststellen, dass der anonyme Hinweis tatsächlich korrekt
war. Der gekündigte Arbeiternehmer fuhr während seiner Freistellung
zu einem Konkurrenzunternehmen und hielt sich dort den gesamten Tag über
auf. Obwohl er für die Zeit der Freistellung noch Gehalt von seinem
Arbeitgeber bekam, war er dennoch schon für ein Konkurrenzunternehmen
tätig. Aufgrund der Beweislage entschloss sich der Arbeitgeber, aus
der fristgerechten eine fristlose Kündigung zu machen.
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Mai 2011
Trotz Erkrankung Arbeit im eigenen Nebenerwerbsbetrieb
Eine Arbeitnehmerin hatte seitens des Arbeitgebers eine Genehmigung erhalten,
ein Nebengewerbe zu betreiben. Seit dieser Zeit häuften sich allerdings
auch die Krankenzeiten dieser Arbeitnehmerin, so dass der Verdacht nahe
lag, dass die Arbeitnehmerin diese Zeit für Tätigkeiten in ihren
eigenen Betrieb nutzte. Hier war eine Observation der Arbeitnehmerin während
eines erneuten Krankenstandes geboten.
Unsere Detektei führte alsdann eine mehrtägige Beobachtung
der Arbeitnehmerin durch. Dabei stellte sich heraus, dass diese, nachdem
sie private Dinge erledigt hatte, zu ihrem eigenen Betrieb fuhr und dort
den gesamten Tag über verblieb. Damit tatsächlich auch Tätigkeiten
innerhalb des Betriebes festgestellt werden konnte, wurde der Betrieb
aufgesucht, wobei unser einem geeigneten Vorwand Gespräche mit der
vorgeblich kranken Arbeitnehmerin geführt werden konnten. Dadurch
konnte die Tätigkeit zweifelsfrei nachgewiesen werden.
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April 2011
Trotz Bewegungsunfähigkeit ständig unterwegs
Ein Mitarbeiter eines Unternehmens nahm sich einen Krankenstand
und war laut eigener Aussage wegen seiner Knieprobleme völlig bewegungsunfähig.
Der Arzt habe absolute Schonung verordnet und er dürfe weder spazieren
gehen noch mit dem Auto fahren.
Trotzdem war er aber nie telefonisch zu Hause erreichbar.
Da die Aussage des Mitarbeiters mit der Nichterreichbarkeit keinesfalls
im Einklang war, schien eine Beobachtung geboten, so dass unsere Detektei
eingeschaltet wurde.
Die Beobachtung zeigte alsdann, dass der Mitarbeiter
ungeachtet angeblicher Schonungsnotwendigkeit ständig zu Fuß
oder mit dem Fahrzeug unterwegs war. So war es dem Mitarbeiter möglich,
spazieren zu gehen und Einkaufsbummel respektive ausgiebige Shoppingtouren
durchzuführen, die sich über Stunden hinwegzogen.
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März 2011
Falsche Angaben zur Arbeitszeit
Ein Außendienstmitarbeiter gab seinem Arbeitsgeber
vor, stets sehr früh das Haus zu verlassen, um seinen Terminen nachkommen
zu können. Diese Angaben zum morgendlichen Arbeitsbeginn erschienen
dem Arbeitsgeber als nicht korrekt und nicht nachvollziehbar, weswegen
er unsere Detektei mit der Überprüfung der Arbeitszeiten beauftragte.
Eine längerfristige Observation in den Morgenstunden
zeigte dann jedoch, dass der Außendienstmitarbeiter stets viel später
als in seinen Berichten angegeben das Haus verließ, was durch die
Beobachtung der Detektive zweifelsfrei dokumentiert wurde. Somit wurden
von dem betrügerischen Arbeitnehmer wesentlich mehr Stunden berechnet,
als tatsächlich entstanden sind.
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Februar 2011
Arbeitstätigkeiten trotz Arbeitsunfähigkeiten
Eine Arbeitnehmerin verfügte über eine Nebenerwerbsgenehmigung.
Diese Genehmigung brauchte sie, um neben ihrer regulären Tätigkeit
noch Zeitungen austragen zu können. In der jüngsten Vergangenheit
war die Arbeitnehmerin immer häufiger krank und irgendwann entstand
der Verdacht, dass die Arbeitnehmerin für ihren Arbeitgeber zwar
krank war, ihre Nebentätigkeit aber trotzdem ausübte.
Nach Eintreffen der letzten Krankmeldung wurde die Arbeitnehmerin
dann durch unsere Detektive beobachtet. Im Zuge dessen konnte festgestellt
werden, dass die Arbeitnehmerin stets in den frühesten Morgenstunden
mit einem Fahrrad von zu Hause losfuhr, um in der weiteren Folge trotz
ihrer angeblichen Erkrankung Zeitungen auszutragen.
Die morgendlichen Fahrten zum Zeitungsaustragen mit dem
Fahrrad bei eisigen Temperaturen während des Krankenstandes konnten
von unseren Detektiven dokumentiert und gefilmt werden.
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Januar 2011
Falsche Wohnortangabe in der Abrechnung
Eine Arbeitnehmerin bekam von ihrem Arbeitgeber einen
Fahrtkostenersatz. Angeblich hatte diese einen Erst- und einen Zweitwohnsitz,
wobei der jeweilige Wohnsitz einmal näher und einmal weit entfernt
zum Arbeitsplatz war. Für den Fahrtkostenersatz gab die Arbeitnehmerin
fast immer den weit entfernt gelegenen Wohnsitz an.
Alsdann wurden Beobachtungen an den jeweiligen Wohnsitzen
durchgeführt und es konnte durch unsere Detektive festgestellt werden,
dass sich der Verdacht des Arbeitgebers bestätigte und die Arbeitnehmerin
bei ihrer Fahrtkostenabrechnung falsche Angaben machte. Denn obwohl sie
die Kilometer für den weit entfernt liegenden Wohnsitz angab, kam
sie dort nach Feierabend nie an.
Tatsächlich fuhr die Arbeitnehmerin nur zu ihrem
nahe gelegenen Wohnsitz, berechnete aber den Weg zum weit entfernten Wohnort,
um sich dadurch ungerechtfertigt finanzielle Vorteile zu erschaffen.
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unseres Ermittlerteams.
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