Detektei Condor Detektive

Videoüberwachung:
Wissen, was Sache ist

Service-Rufnummer
0 18 05 - 80 28 80 *

Agentur für Beweissicherung
 

Detektei Startseite
Wirtschaftsdetektei
Privatdetektei
Information
Observation
Technik
Unternehmenserfolg
Personal
Verbände
Detektiv FAQ
Erreichbarkeit
Kontakt
eMail

Call-Back-Service - Rückruf durch einen Privatdetektiv

Schreiben Sie uns eine eMail

Ihre Anfrage durch unser Kontaktformular

Themenseite:
Videoüberwachung bei Kassendiebstahl, Lagerdiebstahl, Sachbeschädigung oder Sabotage.

Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: folkd Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: My Space
Bookmark bei: Facebook Bookmark bei: google Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Yahoo
Bookmark bei: twitter.de Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: del.icio.us Bookmark bei: Digg

 

Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Videoüberwachung

Detektive nutzen die Videoüberwachung mittels versteckter Kleinstkameras zur Diebstahlsaufklärung aber auch zur Diebstahlsprävention und zur Aufklärung von Sachbeschädigung und Sabotage. Wenn Sie feststellen, dass bei Ihnen Warenverluste auftreten oder Ihr Hab und Gut beschädigt wird, sollten Sie unbedingt handeln. Machen Sie nicht den Fehler und verschließen die Augen bei Warnsignalen!

Videoüberwachung zur Sicherung Ihrer Werte ist oft notwendig!

Wussten Sie, dass die Hälfte aller Diebe nicht aus wirtschaftlicher Not sondern aus reiner Habgier und ´weil es so einfach ist` stehlen? Nach amerikanischen Studien ist nur jeder fünfte Mitarbeiter zu 100 % loyal und ehrlich. Nicht selten sind es aber gerade jene Mitarbeiter in Vertrauenspositionen, die für Diebstähle verantwortlich zeichnen. Sollten Sie jemanden eines Diebstahls überführen, so sollten Sie auch aus Gründen der Prävention vor zukünftigen Schäden und Nachahmern grundsätzlich die fristlose Kündigung aussprechen.

Aber wie überführen Sie einen Mitarbeiter?

Versteckte Videoüberwachung durch eine Detektei macht die Beweisführung einfach. Überwachungskameras sichern Ihre Waren und Werte. Bei Verdacht auf Warendiebstahl müssen Sie handeln, denn fortwährender Diebstahl kann die Existenz Ihres Unternehmens dauerhaft gefährden. Nicht wenige Firmen gehen Konkurs wegen hoher Warenverluste durch Mitarbeiterdiebstahl. Lassen Sie es in Ihrem Unternehmen erst gar nicht soweit kommen.

Und übrigens – Videoüberwachung auch durch versteckte Kameras in Form von Kassenüberwachung, Lagerüberwachung oder Warenüberwachung ist statthaft. Das Landesarbeitsgericht Köln z.B. entschied mit Urteil 11 Sa 795/98, dass Arbeitgeber auch mit versteckten Kameras im Verdachtsfall Beweise sammeln dürfen.

Alternativ zu praktisch unsichtbar angebrachten verdeckten Kleinstkameras bietet sich auch die Möglichkeit der Installation einer offenen und für jeden sichtbaren Kameraüberwachung, die alleine der Prävention dient. Untersuchungen zeigen, dass Diebstähle alleine durch das Vorhandensein von Überwachungskameras erheblich gesenkt werden können.

Was Sie noch wissen sollten:

Wenn Sie aufgrund eines konkreten Diebstahlsverdachts eine temporäre Videoüberwachungsanlage installieren lassen, können Sie die Mietkosten für diese Anlage und die dazugehörigen Nebenkosten vom überführten Täter wieder einfordern. Ihr Rechtsanwalt wird Sie dazu gerne beraten. Zu guter Letzt – wussten Sie, dass selbst Diebstähle kleinster Werte eine fristlose Kündigung rechtfertigen weil das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinlänglich gestört ist? Selbst der Diebstahl eines Stückes Bienenstich wurde in der Vergangenheit als Grund für eine Kündigung akzeptiert (Bundesarbeitsgericht Kassel, Urteil vom 17.05.1984).

Aber nicht nur Diebstähle rechtfertigen eine Videoüberwachung. Auch Sachbeschädigung, Sabotage, Vandalismus u.ä. sind Grund genug für den Einbau von Überwachungskameras.

Sichern Sie auch Ihre Werte und lassen sich von unseren Videotechnikern über die Möglichkeiten einer Videoüberwachung in Ihrem Unternehmen beraten.

Videotechnik der Detektei Condor bedeutet: Wissen was Sache ist!

Ihre Info-Hotline: 0 18 05 - 80 28 80 *

Aus der Rechtssprechung:

Ein Detektiv darf zur Lösung der Problematik Diebstahl, Fehlbestand und Kassenverlust hinzugezogen werden. Wird ein Detektivbüro mit der Aufklärung von Personaldiebstahl und MItarbeiterdiebstahl betraut, und überführt eine Kassiererin des Diebstahls, so ist die Detektivkostenerstattung durch die Detektei zulässig. Diese Entscheidung traf das Bundesarbeitsgericht Kassel mit dem Aktenzeichen AZR 277/84.

Wird der Täter nach der Tatfeststellung angehört und ergibt sich in der Folge ein Schuldanerkenntnis des Verdächtigen, wonach er den entstandenen Schaden und Verlust auszugleichen hat, so ist die Fertigung des Schuldanerkenntnisses auch unmittelbar nach der Feststellung und Konfrontation mit der begangenen Tag nicht sittenwidrig, wie das Bundesarbeitsgericht Kassel mit dem Aktenzeichen 3 AZR 184/82 entschieden hat.

   

Impressum

Detektiv Düsseldorf Detektiv Berlin Detektiv Duisburg