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Detektei prüft Einhaltung eines Wettbewerbsverbots

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Detektei prüft die Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei ausgeschiedenen Mitarbeitern.

 

Condor Detektive - überall für Sie im Einsatz. Detektive ermitteln bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

Detektive werden regelmäßig mit der Aufgabenstellung beauftragt zu überprüfen, ob ein ausgeschiedener Mitarbeiter sich an das im Arbeitsvertrag vereinbarte Wettbewerbsverbot hält. Der ehemalige Arbeitgeber muss dabei für eine zuvor vereinbarte Karenzzeit Zahlungen an den ausgeschiedenen Mitarbeiter leisten um zu verhindern, dass dieser in direkter Konkurrenz eigenständig arbeitet oder zu einem direkten Wettbewerber in vergleichbarer Branche wechselt. Diese in der Regel hohen Ausgleichzahlungen haben den Hintergrund, Schäden vom Betrieb abzuhalten, die aus dem Wissen und Know How des ausgeschiedenen Mitarbeiters resultieren, der oft interne Kenntnisse über Kunden, Preiskalkulationen, Forschungs- und Entwicklungsstand, Personalstrukturen, Lieferanten, Vertriebswege usw. hat. Würden diese Kenntnisse einem Wettbewerber zuteil werden, so besteht für den alten Arbeitgeber das Risiko einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung, verbunden mit möglichen Umsatz- und Marktanteileinbußen, Verlust von Kunden sowie Vorsprungseinbußen bei F & E Standards.

Solange sich der ausgeschiedene Mitarbeiter an das Wettbewerbsverbot hält besteht kein Grund zum Handeln. Anders sieht es aus, wenn das wertvolle Wissen zur Konkurrenz getragen wird. Neben den oben genannten Schadensfolgen zahlt der ehemalige Arbeitgeber dann zweifelsohne obendrein noch vergebens hohe Karenzzahlungen. Die tägliche Praxis in unserer Detektei zeigt fortwährend gravierende Verstöße gegen ein vereinbartes Wettbewerbsverbot. Immer wieder wird eine Wettbewerbstätigkeit durch unsere Detektive beobachtet, die geheimgehalten und verschleiert wird. Die Verstöße gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot reichen dabei von dem Aufbau eines eigenen Konkurrenzunternehmens unter Führung eines Strohmannes, oft gekoppelt mit dem Abwerben fähiger Kräfte des ehemaligen Arbeitgebers bis hin zur geheimen Tätigkeit für Wettbewerber. Bei letzterer Variante wird üblicherweise kein Angestelltenverhältnis eingegangen sondern eine Honorartätigkeit als Berater oder freier Mitarbeiter ausgeführt, um die Tätigkeit als solche nicht publik werden zu lassen.

Durch gezielte Observationsmaßnahmen kombiniert mit verdeckten Ermittlungen und Hintergrundrecherchen gelingt es Detektiven, Verstöße gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in Form von konkurrenten Tätigkeiten nachzuweisen. Durch das Einschalten einer erfahrenen Detektei bieten sich Möglichkeiten der Beweisführung und zur Durchsetzung der Rechts. Wirtschaftdetektive können auch in komplizierten Fällen Wege beschreiben, die die tatsächlichen Fakten an das Tageslicht bringen.

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