|
Detektei Startseite
Wirtschaftsdetektei
Privatdetektei
Information
Observation
Technik
Unternehmenserfolg
Personal
Verbände
Detektiv FAQ
Erreichbarkeit
Kontakt
eMail





Themenseite:
Detektei prüft die Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bei ausgeschiedenen Mitarbeitern.
|
|
Detektive ermitteln bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot
Detektive werden regelmäßig mit der Aufgabenstellung
beauftragt zu überprüfen, ob ein ausgeschiedener Mitarbeiter
sich an das im Arbeitsvertrag vereinbarte Wettbewerbsverbot
hält. Der ehemalige Arbeitgeber muss dabei für eine zuvor vereinbarte
Karenzzeit Zahlungen an den ausgeschiedenen Mitarbeiter leisten um zu
verhindern, dass dieser in direkter Konkurrenz eigenständig arbeitet
oder zu einem direkten Wettbewerber in vergleichbarer Branche wechselt.
Diese in der Regel hohen Ausgleichzahlungen haben den Hintergrund, Schäden
vom Betrieb abzuhalten, die aus dem Wissen und Know How des ausgeschiedenen
Mitarbeiters resultieren, der oft interne Kenntnisse über Kunden,
Preiskalkulationen, Forschungs- und Entwicklungsstand, Personalstrukturen,
Lieferanten, Vertriebswege usw. hat. Würden diese Kenntnisse einem
Wettbewerber zuteil werden, so besteht für den alten Arbeitgeber
das Risiko einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung, verbunden mit
möglichen Umsatz- und Marktanteileinbußen, Verlust von Kunden
sowie Vorsprungseinbußen bei F & E Standards.
Solange sich der ausgeschiedene Mitarbeiter an das Wettbewerbsverbot
hält besteht kein Grund zum Handeln. Anders sieht es aus, wenn das
wertvolle Wissen zur Konkurrenz getragen wird. Neben den oben genannten
Schadensfolgen zahlt der ehemalige Arbeitgeber dann zweifelsohne obendrein
noch vergebens hohe Karenzzahlungen. Die tägliche Praxis in unserer
Detektei zeigt fortwährend gravierende Verstöße gegen
ein vereinbartes Wettbewerbsverbot. Immer wieder wird eine Wettbewerbstätigkeit
durch unsere Detektive beobachtet, die geheimgehalten und verschleiert
wird. Die Verstöße gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot
reichen dabei von dem Aufbau eines eigenen Konkurrenzunternehmens unter
Führung eines Strohmannes, oft gekoppelt mit dem Abwerben fähiger
Kräfte des ehemaligen Arbeitgebers bis hin zur geheimen Tätigkeit
für Wettbewerber. Bei letzterer Variante wird üblicherweise
kein Angestelltenverhältnis eingegangen sondern eine Honorartätigkeit
als Berater oder freier Mitarbeiter ausgeführt, um die Tätigkeit als solche nicht publik werden zu lassen.
Durch gezielte Observationsmaßnahmen
kombiniert mit verdeckten Ermittlungen und Hintergrundrecherchen gelingt
es Detektiven, Verstöße gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
in Form von konkurrenten Tätigkeiten nachzuweisen. Durch das Einschalten
einer erfahrenen Detektei bieten sich Möglichkeiten der Beweisführung
und zur Durchsetzung der Rechts. Wirtschaftdetektive können auch
in komplizierten Fällen Wege beschreiben, die die tatsächlichen Fakten an das Tageslicht bringen.
Möchten Sie einen Detektiv sprechen?
Wir beraten Sie gern unter
0 18 05 - 80 28 80 * |