Detektei ermittelt bei Wettbewerbsverstoß - Detektive klären auf
Der Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes durch einen
Mitbewerber ist oft nur durch Einsatz einer Detektei möglich. Unsere
Detektei verfügt über eine fundierte Erfahrung im Zusammenhang
mit dem Nachweis von Wettbewerbsverstößen.
Hierbei stehen Ihnen unsere Detektive bundesweit zur Seite.
Übrigens können die Kosten der Detektei
zum Nachweis von Wettbewerbsverstößen erstattungsfähig
sein. Der überführte Wettbewerbsgegner hat angemessene Kosten,
die im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einem Wettbewerbsverstoß entstanden sind, zu erstatten.
So hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 04.11.2003
entschieden, dass auch Detektei-Kosten in fünfstelliger Höhe
gerechtfertigt sind, wenn sie notwendig waren, um dem Wettbewerber einen
Wettbewerbsverstoß nachweisen zu können (AZ 14 W 720 / 03).
Nähere Informationen dazu erteilt Ihnen Ihr Rechtsanwalt, denn unsere Detektei kann keine Rechtsberatung leisten.
Wählen Sie für eine diskretes Gespräch mit einem Wirtschaftsdetektiv
0800 - 11 12 13 14
und lassen Sie sich umfassend über Ihr Anliegen
sowie die Möglichkeiten, die sich hier für den Einsatz von Detektiven bieten beraten.
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