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Arbeitsstellen­ermittlung – Arbeitgeber­ermittlung durch Detektei

Inhaltsübersicht

  • 1 Arbeitsstellenermittlung
  • 2 Arbeitgeberermittlung Schuldner
    • 2.1 Häufiger Bedarf an Informationen zu Arbeitsstelle: Inkasso und Mietercheck
  • 3 Ermittlung der Arbeitsstelle im Unterhaltsverfahren
  • 4 Ermittlungen des Arbeitgebers im Rahmen des Wirtschaftsrechts
  • 5 Lassen Sie sich beraten, wie eine Arbeitgeberermittlung vorgenommen wird

Arbeitsstellenermittlung

Eine Arbeitsstellenermittlung, auch Arbeitgeberermittlung genannt, durch eine Detektei hat zum Ziel, den aktuellen Arbeitsplatz einer Zielperson zu ermitteln. Hintergrund für eine solche Beauftragung sind dabei in der Regel Forderungsangelegenheiten (Vorbereitung der Pfändung) oder die Überprüfung der Einhaltung eines arbeitsrechtlichen Wettbewerbsverbotes.

Arbeitgeberermittlung Schuldner

Gerade wenn es um Schuldnersachen geht, hat der Privatdetektiv die Aufgabe, den aktuellen Arbeitgeber eines Schuldners zu ermitteln. Den durch die Detektei ermittelten Arbeitgeber kann alsdann der Gläubiger angehen, um eine Lohnpfändung einzuleiten und dadurch an sein Geld zu gelangen. Die Pfändung kann über die üblichen juristischen Stellen eingeleitet werden. Der Schuldner hat keine Möglichkeiten, sich dagegen zu widersetzen.

Brauchen auch Sie zur Durchsetzung einer Pfändung eine Arbeitgeberermittlung? Die Detektei Condor hilft Ihnen bundesweit bei der Recherche. das gilt auch, wenn keine aktuelle Adresse vom Schuldner bekannt ist. In dem Fall wird zuvor eine Adressermittlung auf den Weg gebracht.

Übrigens kann neben der Arbeitgeberermittlung auch eine umfassende Vollstreckungsauskunft zum Schuldner erstellt werden. Dabei wird die Ermittlung ausgeweitet auf Bankverbindung des Schuldners, Familienstand, Vermögenswerte und mehr. Das erleichtert den Zugriff bei der Pfändung erheblich. Die Vollstreckungsauskunft ist speziell in Schuldnersachen eine häufig angefragte Aufgabe für Detektive.

Häufiger Bedarf an Informationen zu Arbeitsstelle: Inkasso und Mietercheck

Jeder der einen Schuldner hat, weiß wie ärgerlich so etwas ist. Es steht einem Geld zu, aber man bekommt es nicht. Daher verwundert es nicht, dass häufige Gründe für die Ermittlung eines Arbeitsplatzes die Themen Inkasso und Mietercheck sind.

Bei Inkasso rennt man dann bereits dem Geld hinterher und versucht durch die Pfändung beim Arbeitgeber schneller zu sein als andere Gläubiger. Häufig geht die Beauftragung im Zusammenhang mit Inkasso auch mit einer Anschriftenermittlung her. Mit Hilfe der Anschriftenermittlung soll dann der gegenwärtige Aufenthaltsort des Schuldners festgestellt werden.

Beim Mietercheck will ein Vermieter gerade böse Fallen vermeiden und prüft im Vorfeld, ob es überhaupt einen Arbeitgeber beim potenziellen Mietkandidaten gibt.

Ermittlung der Arbeitsstelle im Unterhaltsverfahren

Eine Arbeitsstellenermittlung kann auch in Unterhaltsangelegenheiten notwendig sein. Häufig verweigert der Ex-Ehemann Unterhaltszahlungen an seine frühere Ehefrau oder auch den Kindesunterhalt. Das geschieht dann mit dem Hinweis, er gehe keiner Arbeitstätigkeit nach. Erfahrungsgemäß handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle jedoch nur um ein vorgeschobenes, wahrheitswidriges Argument.

Denn viele Unterhaltsschuldner entwickeln in diesen Situationen eine gewisse Spitzfindigkeit und Kreativität, um sich durch unwahre Angaben vor den – rechtmäßigen – Unterhaltszahlungen zu drücken. So wird beispielsweise einer Schwarzarbeit nachgegangen. Oder aber das Gehalt wird vom Arbeitgeber „unter der Hand“ und damit inoffiziell bezogen. Folge ist, dass derjenige, dem der Unterhalt zusteht, in der Nachweispflicht ist.

Weil sich Unterhaltspflichtige auch schon mal vor dem Inkasso „absetzen“, geht die Arbeitgeberrecherche oft mit einer Anschriftenermittlung einher. Sowohl bei der Feststellung des Arbeitgebers als auch bei der Anschriftenermittlung können Detektive Sie effektiv unterstützen.

Arbeitgeberermittlung durch Detektei

Ermittlungen des Arbeitgebers im Rahmen des Wirtschaftsrechts

Im Bereich des Wirtschaftsrechts können durch unsere Detektive bei der Arbeitsstellenermittlung gerichtsverwertbare Beweise dafür erbracht werden, dass ein früherer Mitarbeiter gegen ein (nachvertragliches) Wettbewerbsverbot verstößt. Zumindest aber können Detektive prüfen, ob dieses eingehalten wird.

Relevant sein kann – je nach vertraglicher Ausgestaltung –, ob der frühere Arbeitnehmer aktuell für ein Wettbewerbsunternehmen (und damit für „die Konkurrenz“) tätig ist. Oder als anderes Beispiel, ob er in einem gewissen, zuvor festgelegten Radius um das Unternehmen des vorherigen Arbeitgebers herum tätig ist, was er nicht dürfte.

Auch hier entwickeln viele Betroffene Methoden, um die Beweisführung zu erschweren. So wird beispielsweise eine so genannte „Scheinwohnung“ oder gar ein „Scheinarbeitsplatz“ an einer Briefkastenadresse eingerichtet. Doch auch dies kann durch eine Arbeitgeberermittlung durch die Wirtschaftsdetektive in aller Regel widerlegt werden.

Kommt bei der Arbeitgeberermittlung ans Tageslicht, dass der Schuldner inzwischen selbständig ist, wird dieser Status im Handelsregister durch unsere Detektive gegengeprüft. Sollte es einen Eintrag geben, wird der Handelsregisterauszug angefordert. Allerdings ist nicht jeder Selbständige im Handelsregister gelistet.

Lassen Sie sich beraten, wie eine Arbeitgeberermittlung vorgenommen wird

Möchten Sie den Arbeitgeber eines Schuldners herausfinden? Wenn Sie eine Arbeitsstelle herausfinden möchten, machen unsere Detektive das unauffällig, schnell und lautlos für Sie.

Die Ergebnisse der Ermittlungen unserer Detektei können Sie juristisch verwerten. Eine Arbeitsstellenermittlung (Arbeitgeberermittlung) ist durch unsere Detektive in ganz Deutschland möglich, nach Absprache gegebenenfalls auch im Ausland. Weitere Informationen erhalten Sie von einem Detektiv unter unserer kostenlosen Rufnummer

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