Detektei Condor
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Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba
Immer wieder kommt es zu Anfragen bei unserer Detektei, ob wir ein Handy orten können. Vorab schon mal die Antwort: Nein, das können und dürfen Detekteien nicht. Worum es bei dem Thema geht und welche Gesetze zum Tragen kommen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Auch wenn heutzutage technisch viel möglich ist, ist Vorsicht geboten bei der Umsetzung. Letztendliche ist das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen. Anders als bei Detektiv Serien im Fernsehen halten sich unsere Detektive an Recht und Ordnung.
In der Regel hat ein modernes Smartphone eine Ortungsfunktion. Damit kann der konkrete Aufenthaltsort bestimmt werden. Gedacht ist dies beispielsweise für den Fall des Verlustes. Der Inhaber kann so schnell nachvollziehen, wo sich sein Gerät befindet. Doch auch Dritte können diese Funktion nutzen, indem sie beispielsweise eine Spy-Software auf Ihr Handy platziert haben.
Vieles können Sie selbst nicht überprüfen. Es gibt jedoch auch Schutz dagegen. Unsere Techniker können Ihr Mobiltelefon überprüfen und die Frage der Manipulation klären.
Es gibt zahlreiche Programme, die heimlich auf Handys installiert werden können. Hiermit ist tatsächlich der Zugriff auf viele Daten möglich. Neben den exakten Standortdaten können Daten von Chatverläufen oder Fotoaufnahmen eingesehen und ausgewertet werden. Quasi alles, was das Handy hergibt, ist dann gläsern, von der verbalen Kommunikation in Form von Gesprächen bis zur schriftlichen.
Ein Handy ist somit ein perfektes Überwachungsinstrument, das zum Missbrauch einlädt. Der Zugang zu entsprechenden Diensten und Programmen ist für jedermann möglich.
Im Zuge einer forensischen Untersuchung stellen wir fest, ob es zu einer Manipulation kam oder nicht. Dazu benötigen wir Ihr Handy, nicht jedoch die Sim Karte. Sollte tatsächlich eine Spyware zur Handyortung aufgespielt worden sein, stellen wir das im Rahmen der Untersuchung fest, egal von welcher Marke Ihr Handy ist.
Zwischenzeitlich gibt es den Einsatz einer „stillen SMS“ durch die Polizei und andere staatlichen Dienste. Hierbei versendet der Täter eine SMS an Ihr Telefon. Es wird Ihnen jedoch keine Eingang einer SMS angezeigt.
Mit entsprechender Software ist ein Handy heutzutage eine Allzweckwaffe für Überwacher.
Der Zugriff auf die Daten ist mit Zustimmung des Betroffenen zulässig. Manch einer fühlt sich vielleicht tatsächlich sicherer, wenn der Partner sehen kann, wo er steckt. Gleiches gilt für minderjährige Kinder. Hier haben sowohl Erziehungsberechtigte als auch betroffene Kinder ein Gefühl der Sicherheit, wenn eine Handyortung möglich ist.
Zulässig ist eine Ortung zudem durch Eltern, wenn sie ihr Kind vermissen. Hier können die Erziehungsberechtigten das Handy des Kindes zu orten, um den Standort festzustellen. Dies ist unter anderem auch eine Ausformung der entsprechenden Fürsorgepflicht. Dies gilt zumindest bei minderjährigen Kindern. Mit Eintritt der Volljährigkeit dürfen Eltern ihr Kind nicht mehr orten. So kann zum Beispiel bei einem Volljährigen nicht überprüft werden, ob er tatsächlich an der Uni ist.
Selbst bei Jugendlichen kommt man schon in eine Grauzone. Der Betroffene kann hier schon ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben. Mit zunehmendem Alter nimmt die Fürsorgepflicht der Eltern ab.
In sehr engen Grenzen ist die Handyortung bei einem Diensthandy zulässig. Der Mitarbeiter muss vorher jedoch über die entsprechende Funktion informiert werden. Bestenfalls werden in einer vorherigen Vereinbarung die genauen Eckdaten festgelegt, in welchem Umfang Ortungen über das Handy erfolgen. Eine Ortung kann beispielsweise bei der Routenplanung eines Logistik- oder Taxiunternehmens angezeigt sein, um effektiv zu arbeiten.
Keinesfalls jedoch darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer im privaten Bereich über das Handy orten. Der Einsatz der Ortungsfunktion sollte hier im Einzelfall geklärt sein.
Eine heimliche Handyortung wird in der Regel nicht zulässig sein. Ausnahmen könnten bestehen, wenn konkrete Anhaltspunkte für schwere Straftaten vorliegen.
Unproblematisch ist der entsprechende Einsatz von GPS Trackern, falls beispielsweise ein PKW gestohlen worden ist. Sollte sich ein Handy im Fahrzeug befinden, ist dessen Ortung ebenfalls unproblematisch.
Zwischenzeitlich gibt es entsprechende Apps, die eine totale Überwachung ermöglichen. Mobiltelefone werden missbraucht, um untreue Partner in einer Beziehung zu entlarven und festzustellen, wo sich die Zielperson aufhält. So wollen die Personen Hinweise auf mögliches Fremdgehen der Frau oder des Mannes erlangen.
Neben Standortdaten können vollständige Kommunikationsinhalte vom Smartphone abgefragt werden. Leider ist dies zwischenzeitlich Realität. Die Möglichkeiten hierzu sind nahezu unbegrenzt. Ohne Einverständnis des Partners ist dies jedoch illegal, doch viele Menschen kennen keine Grenzen.
Anrufe zur Kontrolle des Partners sind zu auffällig, weshalb heimlich das Handy ausspioniert wird. Es wird versucht, den konkreten Aufenthaltsort zu bestimmen.
Unsere Detektei kann überprüfen, ob Ihr Handy manipuliert wurde. Mittels forensischer Untersuchung überprüfen wir, ob Schadsoftware bei Ihnen installiert wurde.
Zur Aufklärung von Straftaten können die Ermittlungsbehörden gemäß § 100 a StPO die Telekommunikation überwachen.
Danach gilt folgendes:
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
- bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,
2 die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und
- die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Die Polizei ist mit richterlicher Verfügung oder bei Gefahr in Verzug in der Lage, ein Handy auch ohne Einwilligung des Besitzers zu orten. Dient diese Maßnahmen dem Auffinden von vermissten Personen ist die Ortung der aktuellen Position oder des letzten Standorts legitim, wenn ein Verbrechen befürchtet wird oder wenn es um die Verfolgung von schweren Straftaten geht oder aber um die Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben.
Der Gesetzgeber hat einen Katalog der schweren Straftaten in die Norm aufgenommen. Sämtliche Delikte haben eine gewisse Schwere. Eine Detektei hat in Deutschland diesbezüglich keinerlei Sonderrechte und darf eine Person nicht heimlich über deren Mobiltelefon orten.
Gemäß § 202a StGB ist das Ausspähen von Daten strafbar. Im Gesetz heißt es:
… (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind …
Eine seriöse Detektei wird daher nicht anbieten, ein Handy zu orten. Detektive würden sich bei einer Ortung genau so strafbar machen wie der Täter selbst.
Unsere Detektive können aber aufdecken, ob Sie ein Opfer geworden sind und bei Ihnen im Hintergrund eine Handyortung läuft. Auch das Abhören ist heute leicht. Dazu laden die modernen Handys geradezu ein. Detektiven ist eine Handyortung jedoch untersagt.
Einem technischen Laien ist es nicht möglich, eine entsprechende Spy-Software zu bemerken. Man kann in einem ersten Schritt versuchen, festzustellen, ob unbekannte Apps hinzugekommen sind. In der Regel sind diese Apps jedoch nicht als Schadsoftware zu erkennen.
Ein Anfangsverdacht ergibt sich jedoch in der Regel aus tatsächlichen Gründen, wenn unsere Auftraggeber davon berichten, dass Informationen nach außen gedrungen sind, die eigentlich niemand haben dürfte.
Am Handy zeigt sich die Installation oft anhand eines erhöhten Akkuverbrauchs, durch einen erhöhten Datentransfer oder eine lange Dauer beim Herunterfahren. Smartphones sind prädestiniert für die Überwachung. Und eine Handyüberwachung ist heute neben den Behörden für nahezu jeden leicht durchzuführen.
Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Handy manipuliert wurde? Unsere Spezialisten haben dank jahrelanger Erfahrung die Möglichkeit, eine entsprechende Software aufzuspüren. Dafür schicken Sie uns Ihr Gerät und wir überprüfen dies im Labor mit entsprechender Technik.
Wir können feststellen, ob eine Software zur Handyortung installiert ist. Mit unserer Hilfe schützen Sie sich somit auch gegen das Abhören des Handys.
Die Untersuchung von Mobiltelefonen zählt bei uns zur Standard-Arbeit.
+49 – 2369 – 20 300
Firma: AB-Detective Condor GmbH
Telefon: 0800 – 11 12 13 14
Mail: info@detectivecondor.de
Sehr schnell und diskret. Danke
Sie haben innerhalb kurze Zeit meinen Auftrag zur vollen Zufriedenheit ausgeführt, dafür danke ich Ihnen.
Vielen Dank für die zeitnahe und zielführende Bearbeitung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Gute Arbeit.
Ausführliche und zufriedenstellende Berichterstattung.
Kompetente & schnelle Betreuung. „Nicht“ erreichen des Auftragsziels lag nicht an Condor.
Sehr gute Beratung, schneller Rückruf.
Es hat alles reibungslos geklappt, gute Erreichbarkeit.
Eigentlich ist alles gut abgearbeitet worden. Vor allem die Kommunikation mit mir.
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.
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