Sie möchten eine Detektivin beauftragen? Die Detektei Condor bietet Ihnen auf Wunsch die Beratung durch eine erfahrene Mitarbeiterin und prüft, ob für Ihren Ermittlungsauftrag eine weibliche Einsatzkraft zur Verfügung steht.
Privatdetektivinnen übernehmen Observationen, Personenrecherchen, Hintergrundprüfungen sowie private und wirtschaftliche Ermittlungen. Ob eine Detektivin, ein Detektiv oder ein gemischtes Team zum Einsatz kommt, richtet sich nach der Aufgabenstellung, den fachlichen Anforderungen und den örtlichen Gegebenheiten. Bei besonders persönlichen Anliegen berücksichtigen wir Ihren Wunsch nach einer weiblichen Ansprechpartnerin.
Eine Detektivin ist eine weibliche Privat- oder Wirtschaftsermittlerin. Ihre beruflichen Aufgaben entsprechen grundsätzlich denen männlicher Detektive.
Sie recherchiert Informationen, führt rechtlich zulässige Beobachtungen durch, überprüft konkrete Angaben und dokumentiert die Ergebnisse ihrer Ermittlungen.
Eine professionelle Privatdetektivin benötigt dafür dieselben fachlichen Fähigkeiten wie jeder andere Ermittler: Rechtskenntnisse, Beobachtungsgabe, Diskretion, Erfahrung, Kommunikationsfähigkeit und eine sorgfältige Arbeitsweise.
Die Detektei Condor setzt weibliche Einsatzkräfte nach den Anforderungen des jeweiligen Auftrags ein. Nicht das Geschlecht allein, sondern die Eignung für den konkreten Sachverhalt bestimmt die personelle Besetzung.
Es gibt Ermittlungsaufträge, bei denen die Zusammensetzung des Teams einen praktischen Unterschied macht.
Das betrifft insbesondere Einsätze mit besonderen Kommunikationsanforderungen, die Betreuung sensibler Auftraggeber oder Situationen, in denen eine bestimmte Rollenverteilung für die rechtmäßige Durchführung hilfreich ist.
Eine weibliche Einsatzkraft besitzt jedoch keinen grundsätzlichen beruflichen Vorteil gegenüber einem männlichen Kollegen. Beide benötigen passende Qualifikation, Erfahrung und ein professionelles Auftreten.
Vor der Beauftragung prüfen wir beispielsweise folgende Fragen:
Auf dieser Grundlage erfolgt die personelle Planung. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Wünsche unserer Auftraggeber als auch die rechtlichen und praktischen Anforderungen.
Ein Beispiel für die beruflichen Möglichkeiten von Frauen in der Detektivbranche ist Svenja Meismann.
Sie gehört zur dritten Generation des Familienunternehmens Detektei Condor und engagiert sich seit mehreren Jahren in der internationalen Zusammenarbeit privater Ermittler.
Seit der WAD-Konferenz in Cannes im September 2026 ist Svenja Meismann 3rd Vice President der World Association of Detectives (WAD).
Svenja Meismann im Überblick
Ermittlungen enden nicht immer an der deutschen Grenze. Eine gesuchte Person zieht ins Ausland, eine Geschäftsbeziehung führt in ein anderes Land oder ein Betrugsverdacht betrifft mehrere Staaten.
In solchen Fällen sind Kontakte zu qualifizierten örtlichen Ermittlern hilfreich. Sie verfügen über Sprachkenntnisse und kennen die rechtlichen sowie praktischen Besonderheiten ihres Einsatzgebiets.
Die internationale Verbandsarbeit von Svenja Meismann unterstützt die Vernetzung der Detektei Condor. Die Auswahl und Beauftragung eines Partners erfolgen dennoch auf Grundlage der jeweiligen fachlichen Anforderungen und rechtlichen Voraussetzungen.
Ihre Position bei der WAD ist ein Beispiel dafür, dass Frauen in der Detektivbranche auch über die praktische Ermittlungsarbeit hinaus Verantwortung in internationalen Berufsverbänden übernehmen.
Der Einsatz einer Privatdetektivin bei der Detektei Condor ist allerdings nicht an Svenja Meismann persönlich gebunden. Je nach Aufgabenstellung übernehmen weitere geeignete Ermittlerinnen und Ermittler die operative Arbeit.

Wer eine Detektei kontaktiert, muss manchmal sehr persönliche Informationen offenlegen.
Es geht beispielsweise um eine belastende Partnerschaft, einen Verdacht auf Stalking, eine familiäre Auseinandersetzung oder die Suche nach einer nahestehenden Person.
Einige Auftraggeberinnen möchten solche Themen lieber mit einer Frau besprechen. Andere bevorzugen einen männlichen Ansprechpartner oder haben keine besondere Präferenz.
Die Detektei Condor berücksichtigt diese Wünsche bei der Beratung.
Sie möchten ausdrücklich mit einer Frau sprechen?
Teilen Sie uns diesen Wunsch bei Ihrer Anfrage mit. Wir prüfen die Verfügbarkeit einer weiblichen Ansprechpartnerin und stimmen die weitere Beratung entsprechend ab.
Dabei entscheiden Sie selbst, welche Informationen Sie zunächst mitteilen möchten. Für eine erste Einschätzung genügen häufig der grobe Sachverhalt und das gewünschte Ermittlungsziel.
Eine professionelle Beratung ist frei von vorschnellen Bewertungen.
Wir hören uns den Sachverhalt an, klären das Anliegen und erläutern, welche rechtmäßigen Ermittlungswege infrage kommen.
Die Entscheidung über eine Beauftragung treffen Sie anschließend auf Grundlage des vorgeschlagenen Vorgehens und der voraussichtlichen Kosten.
Ein persönlicher Beratungstermin ist dafür nicht zwingend erforderlich. Die erste Abstimmung ist telefonisch oder schriftlich möglich.
Private Ermittlungen gehören zu den typischen Aufgaben weiblicher Detektive.
Der konkrete Auftrag kann eine Observation, eine Personensuche, eine Hintergrundprüfung oder eine andere zulässige Recherche umfassen.
Welche Maßnahme geeignet ist, hängt vom Sachverhalt ab.
Bestehen konkrete Hinweise auf eine außereheliche Beziehung, möchten manche Auftraggeber eine objektive Klärung.
Eine Observation kommt bei rechtmäßiger Aufgabenstellung und angemessenem Umfang in Betracht.
Unsere Ermittlerinnen dokumentieren dabei tatsächlich wahrgenommene Vorgänge. Sie erstellen keine Bewertungen über den Charakter der beobachteten Person.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Untreue und private Ermittlungen.
Bei wiederholten unerwünschten Kontaktaufnahmen oder konkreten Bedrohungen ist eine geordnete Beweissicherung hilfreich.
Nachrichten, Vorfälle, Uhrzeiten und bekannte Zeugen sollten möglichst vollständig dokumentiert sein.
Eine Detektivin unterstützt gegebenenfalls bei rechtmäßig durchführbaren Ermittlungen und der sachlichen Dokumentation einzelner Ereignisse.
Bei akuter Gefahr ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Private Ermittlungen ersetzen weder polizeiliche Schutzmaßnahmen noch eine rechtliche Beratung.
Bei einem Unterhaltsstreit sind unter Umständen die tatsächlichen Wohnverhältnisse, eine konkret behauptete Erwerbstätigkeit oder weitere überprüfbare Tatsachen relevant.
Eine Ermittlerin kann innerhalb der rechtlichen Grenzen entsprechende Informationen zusammentragen.
Die unterhaltsrechtliche Bewertung bleibt Aufgabe der beteiligten Rechtsanwälte und Gerichte.
Eine Detektivin unterstützt bei der Suche nach unbekannt verzogenen Angehörigen, früheren Kontaktpersonen oder Zeugen.
Für eine erfolgreiche Personensuche sind vollständige Namen, Geburtsdaten und frühere Anschriften besonders hilfreich.
Bei einer bewusst verweigerten Kontaktaufnahme oder besonderen Schutzinteressen der gesuchten Person ist eine Kontaktvermittlung gegebenenfalls geeigneter als die unmittelbare Weitergabe einer privaten Anschrift.
Auch im geschäftlichen Bereich übernehmen Detektivinnen anspruchsvolle Aufgaben.
Sie unterstützen beispielsweise bei der Aufklärung von Mitarbeiterdelikten, der Prüfung geschäftlicher Angaben und der Dokumentation konkreter Unregelmäßigkeiten.
Geschlechtsspezifische Fähigkeiten sind hierfür keine Voraussetzung. Maßgeblich sind fachliche Qualifikation, Erfahrung und die Eignung für den jeweiligen Einsatz.
| Auftragsart | Mögliche Aufgabe der Detektivin | Ermittlungsziel |
|---|---|---|
| Arbeitszeitbetrug | Rechtmäßige Prüfung konkreter Tätigkeits- und Zeitangaben. | Mögliche Pflichtverletzungen dokumentieren. |
| Diebstahl im Unternehmen | Auswertung von Verdachtsmomenten und gezielte Ermittlungen. | Relevante Tatsachen feststellen. |
| Außendienstkontrolle | Prüfung auffälliger Besuchs- oder Tätigkeitsangaben. | Angaben mit beobachteten Abläufen abgleichen. |
| Geschäftspartnerprüfung | Recherche zu Unternehmen und konkreten Hintergrundinformationen. | Widersprüche und Risiken erkennen. |
| Verdacht auf unerlaubte Nebentätigkeit | Prüfung bekannter Tätigkeits- und Unternehmensbezüge. | Art und Umfang einer relevanten Tätigkeit feststellen. |
Eine Mitarbeiterüberwachung ist keine allgemeine Kontrollmaßnahme.
Arbeitgeber benötigen einen rechtmäßigen Zweck und müssen die Erforderlichkeit sowie die Verhältnismäßigkeit prüfen.
Bei Untersuchungen zum Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit gelten besonders strenge Anforderungen, da eine Observation auch Gesundheitsdaten betreffen kann.
Eine Detektivin besitzt dabei keine weitergehenden Befugnisse als ein männlicher Ermittler.
Weitere Informationen finden Sie unter Mitarbeiterüberwachung und Wirtschaftsermittlungen.
Bei einer Personenbeobachtung kommt es auf eine sorgfältige Planung, eine geeignete Personalbesetzung und eine sachliche Dokumentation an.
Weibliche Ermittlerinnen übernehmen mobile und stationäre Observationen ebenso wie ihre männlichen Kollegen.
Die Auswahl der Einsatzkräfte erfolgt nach den konkreten Anforderungen.
Gerade bei mobilen Observationen ist der Einsatz mehrerer Ermittler sinnvoll. Dadurch lassen sich Ortswechsel und Verkehrsmittelwechsel besser berücksichtigen.
Die konkrete Besetzung erfolgt entsprechend der Auftragsplanung.
Eine professionelle Detektivin hält ihre Feststellungen zeitlich geordnet und nachvollziehbar fest.
Der Bericht enthält je nach Auftrag Beobachtungszeiten, relevante Orte, dokumentierte Handlungen und gegebenenfalls rechtlich zulässige Bildaufnahmen.
Eigene Wahrnehmungen, Aussagen Dritter und Vermutungen sind klar voneinander zu unterscheiden.
Ob ein Bericht oder die Aussage einer Ermittlerin später in einem gerichtlichen Verfahren Bedeutung besitzt, hängt von der konkreten Beweisfrage und der rechtmäßigen Informationsbeschaffung ab.
Bei bestimmten Aufträgen ist ein gemischtes Team aus weiblichen und männlichen Ermittlern eine sinnvolle Option.
Die Einsatzkräfte ergänzen sich durch unterschiedliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Aufgaben innerhalb der Observation.
Eine bestimmte Rollenverteilung ist dabei nicht vorgegeben.
Bei einer Observation in einer Fußgängerzone oder einem anderen öffentlich zugänglichen Bereich ist eine unauffällige Anwesenheit erforderlich.
Ein gemischtes Team bietet eine zusätzliche Möglichkeit der personellen Einsatzgestaltung. Eine gemeinsame Sitzposition in einem Fahrzeug oder ein abgestimmtes Auftreten kann zur Einsatzplanung gehören.
Die konkrete Gestaltung muss zur Situation passen und darf keine rechtlichen Grenzen überschreiten.
Bei einem mobilen Einsatz übernimmt beispielsweise eine Person die Beobachtung zu Fuß, während die zweite Einsatzkraft mit einem Fahrzeug arbeitet.
Auch ein Wechsel zwischen verschiedenen Aufgaben ist möglich.
Eine Detektivin übernimmt dabei selbstverständlich dieselben operativen Funktionen wie ein männlicher Kollege.
Der Erfolg einer Observation lässt sich durch eine bestimmte Teamzusammensetzung nicht garantieren. Eine gute Planung reduziert jedoch vermeidbare Fehler.
Detektivinnen besitzen keine polizeilichen Sonderrechte.
Die rechtlichen Grenzen privater Ermittlungen gelten unabhängig vom Geschlecht der eingesetzten Person.
Auch eine Zustimmung des Auftraggebers erlaubt keine uneingeschränkte Beobachtung oder Informationsbeschaffung über Dritte.
Besonders geschützte Räume sind keine gewöhnlichen Observationsorte
Saunen, Umkleideräume, Toiletten und vergleichbare Bereiche unterliegen einem besonderen Schutz der Privatsphäre. Dass eine weibliche Ermittlerin einen nur für Frauen zugänglichen Bereich betreten darf, verschafft ihr keine Befugnis zur heimlichen Überwachung anderer Besucherinnen.
Insbesondere heimliche Bildaufnahmen und Eingriffe in den höchstpersönlichen Lebensbereich können strafbar sein. Solche Bereiche sind deshalb kein regulärer Ort für verdeckte Ermittlungen.
Auch bei einer rechtmäßig beauftragten Detektivin sind beispielsweise folgende Maßnahmen ausgeschlossen, sofern keine besondere gesetzliche Befugnis oder anderweitig tragfähige Rechtsgrundlage besteht:
Bei einer personenbezogenen Recherche prüfen wir den rechtmäßigen Zweck und die einschlägigen Datenschutzanforderungen.
Eine verdeckte Befragung oder Kontaktaufnahme unter einer Legende ist ebenfalls nicht automatisch zulässig. Die konkreten Umstände und die vorgesehenen Methoden müssen vor dem Einsatz bewertet sein.
Die Detektei Condor organisiert Ermittlungen in verschiedenen Regionen Deutschlands.
Auch weibliche Einsatzkräfte stehen je nach Auftrag und Verfügbarkeit für bundesweite Ermittlungen zur Verfügung.
Eine fest angestellte oder dauerhaft vor Ort ansässige Detektivin ist jedoch nicht in jeder Stadt vorhanden.
Die Einsatzplanung berücksichtigt deshalb den Standort der verfügbaren Ermittlerin, den erforderlichen Zeitrahmen und mögliche Anfahrtskosten.
Sie dürfen den Wunsch nach einer Detektivin selbstverständlich äußern.
Wir prüfen anschließend, ob eine geeignete Ermittlerin für die gewünschte Aufgabe und den vorgesehenen Zeitraum verfügbar ist.
Eine verbindliche Zusage zur Person des Ermittlers erfolgt im Rahmen der konkreten Auftragsplanung.
Bei fehlender örtlicher Verfügbarkeit besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen einschließlich einer Anreise oder einer anderen Teamzusammensetzung.
Für den Beruf der Privatdetektivin gibt es in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene staatliche Berufsausbildung.
Wer ein Detektivgewerbe betreibt, unterliegt jedoch den gewerberechtlichen Vorschriften. Detekteien zählen nach § 38 Gewerbeordnung zu den überwachungsbedürftigen Gewerben. Die zuständige Behörde prüft die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.
Für die fachliche Qualifizierung existieren spezielle Ausbildungsgänge, beispielsweise bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD).
Bei der Auswahl unserer Einsatzkräfte berücksichtigen wir die Eignung für die jeweilige Aufgabe.
Dazu gehören unter anderem:
Bei technisch spezialisierten Aufträgen, etwa im Bereich der Lauschabwehr oder IT-Forensik, sind zusätzliche Kenntnisse erforderlich.
Ausführliche Informationen zu beruflichen Einstiegsmöglichkeiten finden Sie unter Detektiv Jobs.
Eine klare Vorbereitung hilft dabei, die passende Ermittlerin auszuwählen und den Auftrag auf die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen zu begrenzen.
Teilen Sie uns den Sachverhalt und Ihr gewünschtes Ermittlungsziel mit. Nennen Sie dabei gegebenenfalls Ihren Wunsch nach einer weiblichen Ansprechpartnerin.
Unsere Einsatzleitung beurteilt den rechtmäßigen Ermittlungszweck, die vorhandenen Ausgangsdaten und die praktischen Möglichkeiten.
Die Verfügbarkeit einer geeigneten Detektivin, ein möglicher zusätzlicher Ermittler und die örtlichen Bedingungen fließen in die Planung ein.
Wir erläutern die vorgesehenen Ermittlungen und die voraussichtlichen Kosten. Erst danach entscheiden Sie über die Beauftragung.
Die vereinbarten Maßnahmen erfolgen entsprechend dem festgelegten Auftrag und den rechtlichen Grenzen.
Der Ermittlungsbericht dokumentiert die tatsächlichen Feststellungen und benennt gegebenenfalls verbleibende offene Fragen.
Das Honorar richtet sich nach der Aufgabenstellung, dem erforderlichen Zeitaufwand und der Personalplanung.
Eine einfache Recherche unterscheidet sich erheblich von einer mehrtägigen Observation. Auch die Anzahl der eingesetzten Ermittler und mögliche Fahrtkosten beeinflussen die Kalkulation.
Das Geschlecht der Einsatzkraft ist für sich kein sachlicher Grund für einen unterschiedlichen Stundenpreis.
Diese Faktoren beeinflussen die Detektivkosten
Ist eine passende Ermittlerin bereits für den vorgesehenen Einsatzort verfügbar, ergeben sich daraus nicht automatisch zusätzliche Kosten.
Ist eine längere Anreise erforderlich, beeinflussen die damit verbundenen Fahrtzeiten und Auslagen gegebenenfalls das Angebot.
Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir vor Beginn des Auftrags mit Ihnen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Privatdetektiv-Kosten.
Sie möchten eine Detektivin beauftragen?
Besprechen Sie Ihren Fall vertraulich mit der Detektei Condor. Teilen Sie uns mit, falls Sie eine weibliche Ansprechpartnerin oder Einsatzkraft wünschen.
Ja. Teilen Sie uns diesen Wunsch bei Ihrer Anfrage mit. Wir prüfen, ob eine geeignete weibliche Einsatzkraft für die gewünschte Aufgabe und den vorgesehenen Zeitraum verfügbar ist.
Ja. Detektivinnen übernehmen unter anderem Observationen, Personenrecherchen, Hintergrundprüfungen und Wirtschaftsermittlungen. Maßgeblich sind Qualifikation, Erfahrung und Eignung für den jeweiligen Auftrag.
Ja. Auf Wunsch prüfen wir die Verfügbarkeit einer weiblichen Ansprechpartnerin. Besonders bei sensiblen privaten Themen dürfen Sie Ihre entsprechende Präferenz bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mitteilen.
Die Detektei Condor organisiert bundesweite Ermittlungen mit weiblichen Einsatzkräften nach Verfügbarkeit. Eine Ermittlerin ist nicht in jeder Stadt dauerhaft vor Ort ansässig. Gegebenenfalls sind Anfahrten erforderlich.
Die Zugangsberechtigung zu einem geschlechtsspezifischen Bereich erlaubt keine heimliche Überwachung anderer Personen. Saunen, Umkleiden und vergleichbare Räume unterliegen einem besonderen Schutz der Privatsphäre und sind keine regulären Observationsorte.
Svenja Meismann gehört zur dritten Generation der Detektei Condor und ist seit September 2026 3rd Vice President der World Association of Detectives. Die operative Besetzung eines konkreten Auftrags erfolgt unabhängig davon nach Aufgabenstellung und Verfügbarkeit geeigneter Einsatzkräfte.
Das Honorar richtet sich nach Ermittlungsart, Dauer, Personalbedarf, Einsatzort und möglichen Auslagen. Das Geschlecht allein begründet keinen unterschiedlichen Stundenpreis. Nach Prüfung des Auftrags erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Sie benötigen eine weibliche Ermittlerin für ein privates oder geschäftliches Anliegen? Oder möchten Sie zunächst mit einer Frau über Ihren Fall sprechen?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit. Wir prüfen den Ermittlungszweck, die rechtlichen Möglichkeiten und die Verfügbarkeit einer geeigneten Einsatzkraft.
Ermittlungen bei persönlichen Angelegenheiten und konkreten Verdachtsfällen.
Aufgaben und Tätigkeiten privater Ermittler.
Informationen zum Beruf und zu beruflichen Einstiegsmöglichkeiten.
Ermittlungen bei betrieblichen Verdachtsfällen und wirtschaftlichen Konflikten.
Weiterführende Informationen zum Detektivberuf
§ 38 Gewerbeordnung: Überwachungsbedürftige Gewerbe
§ 201a Strafgesetzbuch: Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs

Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.

Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.

Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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