Bei einer Schuldnerermittlung suchen Detektive nach unbekannt verzogenen Schuldnern, aktuellen Aufenthaltsorten und rechtmäßig feststellbaren Hinweisen auf Arbeitgeber, Unternehmen oder Vermögenswerte. Ziel ist es, Gläubigern und ihren Rechtsanwälten Informationen zu liefern, die eine Zustellung, Zwangsvollstreckung oder weitere rechtliche Schritte ermöglichen.
Nicht jeder Fall verlangt umfangreiche Ermittlungen. Oft genügt zunächst eine Adressrecherche. Erst wenn Melderegister, bekannte Anschriften und andere naheliegende Quellen kein Ergebnis liefern oder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners unklar bleiben, kommen weitergehende Recherchen infrage.
Eine Detektei besitzt keine hoheitlichen Befugnisse. Unsere Ermittler greifen weder auf geschützte Bankkonten noch auf Steuerdaten oder nicht zugängliche Behördeninformationen zu. Wir recherchieren innerhalb der gesetzlichen Grenzen und stimmen den Ermittlungsumfang auf das konkrete Gläubigerinteresse ab.
Ihr Schuldner ist unbekannt verzogen oder nicht mehr erreichbar?
Teilen Sie uns die vorhandenen Daten, die letzte bekannte Anschrift und den Grund der Suche mit. Wir prüfen zunächst, welche Recherche sinnvoll erscheint und ob eine einfache Adressermittlung ausreicht.
Kostenfreie und vertrauliche Erstberatung.
Unter einer Schuldnerermittlung versteht man die gezielte Suche nach Informationen, die ein Gläubiger zur Durchsetzung seiner Forderung benötigt.
Im Mittelpunkt steht meist zunächst eine einfache Frage:
Wo befindet sich der Schuldner heute?
Daneben interessieren je nach Ausgangslage beispielsweise:
Nicht jede Information lässt sich durch eine private Detektei beschaffen. Geschützte Kontoinformationen, Steuerdaten und andere nicht öffentlich zugängliche Behördeninformationen gehören nicht zu den gewöhnlichen Recherchequellen privater Ermittler.
Eine professionelle Recherche bietet sich insbesondere dann an, wenn bisherige Versuche zur Kontaktaufnahme oder Vollstreckung erfolglos geblieben sind.
Typische Ausgangssituationen sind:
Unbekannt verzogen
Briefe kommen zurück, die bisherige Wohnung ist aufgegeben und eine neue Anschrift fehlt.
Zustellung scheitert
Klage, Vollstreckungsbescheid oder andere Schriftstücke lassen sich unter der bekannten Anschrift nicht zustellen.
Arbeitgeber unbekannt
Es bestehen Hinweise auf eine Berufstätigkeit, der aktuelle Arbeitgeber ist dem Gläubiger jedoch nicht bekannt.
Gewerblicher Schuldner
Geschäftsanschriften, Firmen oder handelnde Personen wechseln und die tatsächliche geschäftliche Tätigkeit bleibt unklar.
Auslandsbezug
Der Schuldner ist möglicherweise ausgewandert oder hält sich inzwischen dauerhaft in einem anderen Staat auf.
Unklare wirtschaftliche Verhältnisse
Die bekannten Angaben passen nicht zu erkennbaren beruflichen oder geschäftlichen Aktivitäten.
Die Anschriftensuche gehört zu den wichtigsten Bereichen einer Schuldnerermittlung.
Ein Schuldner zieht um und unterlässt möglicherweise die rechtzeitige Ummeldung. In einem anderen Fall besteht zwar ein Melderegistereintrag, die Person hält sich dort tatsächlich aber nicht mehr auf.
Unsere Ermittler beginnen mit den bekannten Ausgangsdaten:
Je nach Auftrag nutzen wir rechtlich zugängliche Register, Datenquellen und weitere Rechercheansätze.
Diese Unterscheidung ist wichtig.
Eine ermittelte Melderegisteranschrift bestätigt zunächst die behördlich gespeicherte Adresse. Sie beweist nicht in jedem Fall, dass sich der Schuldner dort tatsächlich regelmäßig aufhält oder Schriftstücke sicher erreichen.
Bestehen konkrete Zweifel, lässt sich nach gesonderter Vereinbarung prüfen, ob eine weitergehende Verifikation sinnvoll erscheint.
Mehr zu den unterschiedlichen Möglichkeiten lesen Sie auf unserer Seite zur
Adressermittlung.
Eine Detektei ist nicht in jedem Vollstreckungsfall der erste sinnvolle Schritt.
Liegt ein entsprechender Vollstreckungsauftrag vor und ist der Aufenthaltsort unbekannt, besitzt der Gerichtsvollzieher nach § 755 ZPO eigene Möglichkeiten zur Anschriftenermittlung.
Er darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise Informationen bei:
erheben.
Auch § 802l ZPO eröffnet dem Gerichtsvollzieher unter bestimmten Vollstreckungsvoraussetzungen weitergehende Auskunftsmöglichkeiten, etwa hinsichtlich Arbeitgeber-, Konto- oder Fahrzeugdaten.
Wann ergänzt die Detektei diese Möglichkeiten?
Private Ermittlungen kommen insbesondere dann infrage, wenn die gesetzlichen Standardabfragen keine ausreichende Antwort liefern, tatsächliche Lebens- oder Geschäftsverhältnisse überprüft werden sollen oder internationale Recherchen erforderlich sind.
Nicht zwingend.
Auch vor Erlangung eines Titels benötigt ein Gläubiger möglicherweise eine aktuelle Anschrift, etwa um eine Klage überhaupt zustellen zu lassen.
Für Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ist dagegen grundsätzlich ein geeigneter Vollstreckungstitel erforderlich.
Zu den typischen Vollstreckungstiteln gehören beispielsweise:
Welche Vollstreckungsmaßnahme anschließend sinnvoll ist, sollte der Gläubiger mit seinem Rechtsanwalt oder dem zuständigen Gerichtsvollzieher abstimmen.
Der Begriff „Vermögensermittlung“ führt leicht zu falschen Erwartungen.
Private Ermittler besitzen keinen allgemeinen Zugriff auf Bankkonten, Kontostände, Steuerakten oder andere geschützte Finanzinformationen.
Recherchiert werden je nach Rechtslage und berechtigtem Interesse vielmehr Informationen wie:
Ob ein bestimmter Vermögenswert tatsächlich dem Schuldner gehört und der Zwangsvollstreckung unterliegt, ist anschließend eine rechtliche Frage.
Ein hochwertiges Fahrzeug, eine große Wohnung oder teure Reisen belegen allein nicht, dass der Schuldner Eigentümer dieser Dinge ist.
Das Fahrzeug könnte beispielsweise geleast, geliehen oder einem Unternehmen beziehungsweise Familienangehörigen zugeordnet sein.
Unsere Ermittler unterscheiden deshalb zwischen einer Beobachtung und dem tatsächlichen Nachweis von Eigentum oder wirtschaftlicher Berechtigung.
Kennt ein Gläubiger den aktuellen Arbeitgeber, kommt bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen eine Lohn- oder Gehaltspfändung in Betracht.
Auch hier besitzt der Gerichtsvollzieher unter den Voraussetzungen des § 802l ZPO eigene gesetzliche Auskunftsmöglichkeiten.
Eine private Recherche kann ergänzend sinnvoll sein, wenn beispielsweise:
Eine Observation nur zur allgemeinen Ausforschung des Schuldners ist dagegen nicht automatisch gerechtfertigt. Maßnahme und Aufwand müssen zur konkreten Forderung und Beweisfrage passen.
Nicht jeder unbekannt verzogene Schuldner handelt absichtlich. Menschen ziehen um, wechseln den Arbeitsplatz oder gehen ins Ausland.
In anderen Fällen bestehen jedoch konkrete Hinweise darauf, dass eine Person ihre Erreichbarkeit bewusst erschwert.
Mögliche Auffälligkeiten sind:
Solche Umstände beweisen für sich genommen keine Gläubigerbenachteiligung.
Unsere Aufgabe besteht darin, nachprüfbare Tatsachen zu ermitteln und nicht Motive zu unterstellen.
Bei gewerblichen Schuldnern liegen oft andere Rechercheansätze vor als bei Privatpersonen.
Unsere Wirtschaftsdetektive prüfen je nach Auftrag beispielsweise:
Gerade bei häufig wechselnden Gesellschaften ist eine chronologische Betrachtung sinnvoll.
Mehr zu entsprechenden Recherchen finden Sie unter
Wirtschaftsermittlungen.
Ja. Eine Personensuche endet nicht automatisch an der deutschen Grenze.
Je nach Staat unterscheiden sich allerdings die verfügbaren Register, Datenschutzregeln und Möglichkeiten erheblich.
Bei einem bekannten Zielland prüfen wir zunächst, welche Ausgangsdaten vorhanden sind und welche Recherchewege dort zur Verfügung stehen.
Unsere internationalen Ermittlungen umfassen je nach Auftrag beispielsweise:
Über internationale Partner und Ermittler bearbeiten wir entsprechende Aufträge auch außerhalb Deutschlands.
Mehr dazu finden Sie unter
internationale Ermittlungen.
Eine bestehende Forderung berechtigt nicht zu unbegrenzter Informationsbeschaffung.
Personenbezogene Ermittlungen benötigen eine geeignete Rechtsgrundlage und müssen sich auf das erforderliche Maß beschränken.
Auch ein berechtigtes Gläubigerinteresse beseitigt nicht die Persönlichkeitsrechte des Schuldners.
Je intensiver eine Ermittlungsmaßnahme in diese Rechte eingreift, desto genauer müssen Anlass, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Nicht automatisch.
§ 788 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung grundsätzlich dem Schuldner zur Last fallen.
Ob dazu im konkreten Fall auch Kosten einer privaten Schuldnerermittlung gehören, hängt unter anderem davon ab:
Keine pauschale Kostengarantie
Wir können nicht verbindlich zusagen, dass ein Gericht sämtliche Detektivkosten dem Schuldner auferlegt. Wer die spätere Erstattung anstrebt, sollte Art und Umfang der Ermittlungen möglichst vor der Beauftragung mit seinem Rechtsanwalt abstimmen.
Gerade eine breit angelegte Überwachung, obwohl eine einfachere Register- oder Gerichtsvollzieherabfrage ausgereicht hätte, kann unter Kostengesichtspunkten problematisch sein.
Ausgangsdaten prüfen
Wir erfassen Namen, Geburtsdaten, bekannte Anschriften und alle weiteren Informationen, die eine eindeutige Identifizierung unterstützen.
Ermittlungsinteresse klären
Sie erläutern den Hintergrund der Forderung und welche Information für den nächsten rechtlichen Schritt benötigt wird.
Einfachen Rechercheweg wählen
Zunächst prüfen wir, ob eine Adressermittlung oder andere begrenzte Recherche zur Beantwortung der Frage ausreicht.
Weitere Ermittlungen durchführen
Nur wenn erforderlich, folgen zusätzliche nationale oder internationale Recherchen.
Ergebnis dokumentieren
Sie erhalten die vereinbarten Ergebnisse und können diese mit Ihrem Rechtsanwalt, Inkassounternehmen oder Gerichtsvollzieher für die nächsten Schritte auswerten.
Eine gute Schuldnerermittlung sammelt nicht möglichst viele Informationen, sondern beantwortet die für den Gläubiger entscheidende Frage.
Das kann bereits die aktuelle Adresse sein.
In einem anderen Fall benötigt der Anwalt Hinweise auf einen Arbeitgeber, eine selbstständige Tätigkeit oder ein Unternehmen, über das der Schuldner wirtschaftlich aktiv ist.
Je genauer das Ermittlungsziel formuliert ist, desto geringer bleibt in der Regel der unnötige Aufwand.
Unser Grundsatz
Wir beginnen nicht mit der aufwendigsten Maßnahme. Zuerst prüfen wir den naheliegendsten rechtlich zulässigen Rechercheweg und erweitern die Ermittlungen nur, wenn der konkrete Fall dies erfordert.
Dabei werden bei einem berechtigten Gläubigerinteresse insbesondere aktuelle Anschriften, Aufenthaltsorte sowie je nach Auftrag weitere rechtmäßig zugängliche Informationen recherchiert, die für die Durchsetzung einer Forderung Bedeutung besitzen.
Je nach vorhandenen Ausgangsdaten lassen sich Melderegisterinformationen und weitere rechtlich zugängliche Quellen prüfen. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht, da der tatsächliche Aufenthaltsort einer Person unbekannt oder inzwischen im Ausland liegen kann.
Nicht zwingend. Eine aktuelle Anschrift wird mitunter bereits für die Zustellung einer Klage benötigt. Für eigentliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist dagegen grundsätzlich ein geeigneter Vollstreckungstitel erforderlich.
Private Detektive besitzen keinen allgemeinen Zugriff auf geschützte Bankdaten oder Kontostände. Der Gerichtsvollzieher verfügt unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 802l ZPO über eigene Auskunftsrechte.
Bei einem konkreten und rechtlich zulässigen Ermittlungsinteresse kommen Recherchen zu beruflichen Tätigkeiten in Betracht. Daneben besitzt der Gerichtsvollzieher unter bestimmten Voraussetzungen eigene gesetzliche Auskunftsmöglichkeiten.
Ja. Welche Recherchewege möglich sind, hängt vom Zielland und den dort geltenden Rechtsvorschriften ab. Je genauer Name, Geburtsdatum und frühere Anschriften bekannt sind, desto besser lässt sich die Suche vorbereiten.
Nicht automatisch. § 788 ZPO erfasst notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung. Ob Kosten einer Detektei im konkreten Fall darunterfallen, hängt von Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und den Umständen der jeweiligen Vollstreckung ab.
Das hängt vom Umfang ab. Eine reine Adressrecherche unterscheidet sich erheblich von einer internationalen Suche oder einer Untersuchung komplexer geschäftlicher Verbindungen. Den erwarteten Aufwand besprechen wir vor der Beauftragung.
Aktuelle Anschriften von Schuldnern, Zeugen und anderen gesuchten Personen recherchieren.
Unternehmen, geschäftliche Verbindungen und wirtschaftliche Sachverhalte untersuchen.
Personen und geschäftliche Sachverhalte über Ländergrenzen hinweg recherchieren.
Teilen Sie uns den Namen, die letzte bekannte Anschrift und die weiteren vorhandenen Informationen mit. Wir prüfen, ob eine Adressermittlung ausreicht oder zusätzliche nationale beziehungsweise internationale Recherchen sinnvoll erscheinen.
Kostenfreie und vertrauliche Erstberatung.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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