Detektive dürfen für Unternehmen, Rechtsanwälte und Privatpersonen recherchieren, beobachten und Tatsachen dokumentieren, besitzen dabei aber keine Sonderrechte. Jede Ermittlung benötigt einen rechtlich nachvollziehbaren Anlass. Umfang, Dauer und Methode müssen zum Ermittlungsziel passen und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen beachten.
Bei betrieblichen Verdachtsfällen gelten besonders strenge Anforderungen. Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nicht vorsorglich oder „ins Blaue hinein“ überwachen. Vor einer Observation müssen konkrete Tatsachen vorliegen, die Ermittlungsmaßnahme muss erforderlich sein und mildere Möglichkeiten der Aufklärung sind zu berücksichtigen.
Auch die gerichtliche Verwertbarkeit von Detektivbeweisen lässt sich nicht pauschal garantieren. Entscheidend sind unter anderem die Rechtmäßigkeit der Beweiserhebung, die konkrete Prozesssituation und die Entscheidung des zuständigen Gerichts.
Sie möchten wissen, ob eine Ermittlung in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll ist?
Schildern Sie uns den konkreten Sachverhalt und welche Information oder welchen Nachweis Sie benötigen. Wir prüfen Ermittlungsziel, mögliche Maßnahmen und den voraussichtlichen Aufwand.
Kostenfreie und vertrauliche Erstberatung.
Ein Privatdetektiv besitzt in Deutschland keine polizeilichen oder sonstigen hoheitlichen Sonderbefugnisse.
Er darf grundsätzlich dieselben rechtlichen Möglichkeiten nutzen wie andere Privatpersonen. Ermittlungsarbeit besteht deshalb nicht darin, gesetzliche Grenzen zu umgehen, sondern zulässige Informationsquellen, Beobachtungen und Recherchen professionell miteinander zu verbinden.
Detektive dürfen beispielsweise unter geeigneten rechtlichen Voraussetzungen:
Mehr zu den sogenannten Jedermannsrechten und den Grenzen privater Ermittlungen lesen Sie in unserem Ratgeber
Welche Rechte hat ein Detektiv?.
Eine Beauftragung durch einen Kunden schafft keine Sonderbefugnisse.
Unzulässig oder regelmäßig problematisch sind insbesondere:
Gespräche heimlich abhören? Nein.
§ 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes. Ein Auftraggeber darf von einer seriösen Detektei deshalb weder das heimliche Abhören noch verdeckte Tonaufnahmen privater Gespräche erwarten.
Die erste Frage lautet nicht: „Welche Technik setzen wir ein?“
Die erste Frage lautet:
Welcher konkrete Sachverhalt soll geklärt werden und warum besteht ein berechtigtes Interesse an dieser Information?
Vor einem Auftrag prüfen wir deshalb insbesondere:
Je intensiver eine Maßnahme in Persönlichkeitsrechte eingreift, desto gewichtiger müssen Anlass und Ermittlungsinteresse sein.
Eine
Observation
verfolgt eine vorher festgelegte Fragestellung.
Der Auftraggeber darf nicht verlangen, dass ein Ermittler möglichst umfassend das Privatleben einer anderen Person dokumentiert. Entscheidend ist eine konkrete Beweisfrage.
Während einer zulässigen Beobachtung halten unsere Detektive relevante Zeiten, Orte, Wege und öffentlich wahrnehmbare Handlungen fest. Soweit erforderlich und rechtlich vertretbar, ergänzen Fotos oder Videomaterial den Ermittlungsbericht.
Arbeitgeber besitzen ein berechtigtes Interesse daran, schwere Pflichtverletzungen, Straftaten oder erhebliche betriebliche Unregelmäßigkeiten aufzuklären.
Daraus folgt jedoch keine allgemeine Befugnis zur Überwachung von Arbeitnehmern.
§ 26 BDSG regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis. Zur Aufdeckung von Straftaten verlangt die Vorschrift unter anderem zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Auch außerhalb einer strafrechtlichen Fragestellung setzt eine personenbezogene Überwachung im Arbeitsverhältnis enge rechtliche Grenzen.
Keine Ermittlung „ins Blaue hinein“
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass eine weitgehend verdachtslose Observation eines Arbeitnehmers nicht zulässig ist. Erforderlich ist insbesondere ein konkreter Verdacht einer erheblichen Pflichtverletzung sowie eine verhältnismäßige Maßnahme.
Typische betriebliche Ermittlungsanlässe betreffen beispielsweise:
Mehr zu betrieblichen Verdachtsfällen finden Sie unter
Wirtschaftsermittlungen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt einen hohen Beweiswert. Eine Krankmeldung allein rechtfertigt keine Observation.
Auch Einkaufen, Spazierengehen, Sport oder andere Freizeitaktivitäten beweisen nicht automatisch eine vorgetäuschte Erkrankung. Welche Tätigkeit mit einer Erkrankung vereinbar ist, hängt von der konkreten gesundheitlichen Situation ab.
Vor einer Observation müssen daher nachvollziehbare Tatsachen vorliegen, die ernsthafte Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründen.
Besonders wichtig ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2024, Az. 8 AZR 225/23.
Das BAG stellte klar, dass eine Detektei bei der Observation eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO verarbeitet, wenn sie dessen sichtbaren Gesundheitszustand dokumentiert.
Dadurch gelten besonders hohe Anforderungen an die rechtliche Grundlage einer solchen Maßnahme.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2024, 8 AZR 225/23
Mehr zu diesem Themenbereich lesen Sie auf unserer Seite über
Lohnfortzahlungs- und Krankschreibungsbetrug.
Fehlende Ware oder eine Kassendifferenz beweist zunächst keinen Diebstahl.
Auch Buchungsfehler, falsche Liefermengen, organisatorische Probleme oder andere Ursachen kommen infrage.
Eine professionelle Untersuchung beginnt deshalb mit der vorhandenen Faktenlage:
Erst aus solchen Informationen ergibt sich, ob weitere Ermittlungen gerechtfertigt erscheinen.
Ausführliche Hinweise finden Arbeitgeber unter
Diebstahl am Arbeitsplatz.
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort.
Entscheidend ist die konkrete Ermittlungsmaßnahme.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Das betrifft beispielsweise bestimmte technische Überwachungssysteme.
Eine klassische Personenobservation durch einen externen Detektiv ist damit nicht automatisch gleichzusetzen. Andere Mitbestimmungsrechte oder betriebsverfassungsrechtliche Fragen können abhängig von der konkreten Gestaltung des Auftrags trotzdem Bedeutung besitzen.
Warum wir keine pauschale Aussage zur Mitbestimmung treffen
Ob ein Betriebsrat einzubeziehen ist, hängt von der eingesetzten Methode, der betrieblichen Organisation und gegebenenfalls der Einbindung eines Ermittlers in den Betrieb ab. Unternehmen sollten diese Frage bei komplexeren Maßnahmen mit ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht abstimmen.
Bei bestimmten betrieblichen Verdachtsfällen kommt ein verdeckter Einsatz infrage.
Ein privater Ermittler ist dabei jedoch kein „Verdeckter Ermittler“ im Sinne des § 110a StPO. Diese gesetzliche Bezeichnung betrifft Polizeibeamte.
Ein Privatdetektiv besitzt auch bei einem verdeckten Einsatz keine besonderen hoheitlichen Rechte.
Wird ein Ermittler organisatorisch in einen Betrieb eingegliedert, können zusätzlich betriebsverfassungsrechtliche Fragen entstehen. § 99 BetrVG regelt unter bestimmten Voraussetzungen die Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen und anderen personellen Einzelmaßnahmen.
Mehr zu dieser Unterscheidung erfahren Sie unter
Verdeckter Ermittler.
Ein Ermittler darf eine Zielperson nicht erst zu dem Fehlverhalten verleiten, das anschließend gegen sie verwendet werden soll.
Ein Testkauf oder eine verdeckte Kontaktaufnahme muss deshalb so gestaltet sein, dass vorhandenes Verhalten überprüft und dokumentiert wird.
Die Ermittlung soll Tatsachen feststellen und keinen künstlichen Tatbestand schaffen.

Auch Privatpersonen benötigen einen nachvollziehbaren Ermittlungsanlass.
Ein allgemeiner Wunsch zu wissen, wo sich ein anderer Mensch aufhält, mit wem er Kontakt hat oder wie er sein Privatleben gestaltet, reicht nicht automatisch aus.
Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise eher nahe, wenn es um:
geht.
Bei rein partnerschaftlichen Fragen prüfen wir ebenfalls, welche Informationen tatsächlich benötigt werden und wie weit eine Ermittlung rechtlich vertretbar erscheint.
Mehr zu den verschiedenen Einsatzbereichen finden Sie unter
Privatermittlungen.
Polizei und Privatdetektei haben unterschiedliche Aufgaben.
Die Polizei handelt auf gesetzlicher Grundlage zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung und verfügt dafür über hoheitliche Befugnisse.
Eine Detektei arbeitet dagegen aufgrund eines privaten Auftrags. Sie besitzt keine polizeilichen Zwangsmittel.
| Polizei | Private Detektei |
|---|---|
| staatliche Behörde | privater Dienstleister |
| hoheitliche Befugnisse nach Gesetz | keine hoheitlichen Sonderrechte |
| Strafverfolgung und Gefahrenabwehr | Klärung privater oder geschäftlicher Fragestellungen |
| staatliche Ermittlungsinstrumente | Recherche, Observation und Dokumentation im privaten Rechtsrahmen |
Bei Straftaten schließen sich beide Wege nicht gegenseitig aus. Ein Unternehmen kann beispielsweise zunächst interne Tatsachen sichern und anschließend Strafanzeige erstatten.
Bei akuter Gefahr oder schweren Straftaten sollte die Polizei unverzüglich eingeschaltet werden.
Detektivberichte, Fotos, Videos und Zeugenaussagen kommen grundsätzlich als Beweismittel beziehungsweise Grundlage einer Beweisführung infrage.
Eine allgemeine Garantie, dass ein Gericht jedes Ermittlungsergebnis berücksichtigt, wäre jedoch falsch.
Wesentlich sind insbesondere:
Ein guter
Detektivbericht
dokumentiert Beobachtungen chronologisch und nachvollziehbar.
Er unterscheidet zwischen:
Diese Trennung ist gerade in einem Rechtsstreit wichtig.
Ein eingesetzter Ermittler darf vor Gericht zu seinen eigenen Wahrnehmungen aussagen.
Ob und in welchem Umfang das Gericht die Aussage oder andere Beweismittel verwertet, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den Umständen der Beweisgewinnung.
Rechtswidrig beschafft bedeutet nicht automatisch verwertbar oder unverwertbar
Die Frage eines Beweisverwertungsverbots verlangt eine rechtliche Abwägung im konkreten Verfahren. Daraus folgt jedoch keinesfalls, dass eine Detektei Beweise zunächst rechtswidrig beschaffen dürfte und anschließend auf deren Verwertung hoffen sollte. Professionelle Ermittlungsarbeit muss bereits bei der Beweiserhebung rechtliche Grenzen beachten.
Zunächst trägt grundsätzlich der Auftraggeber die Kosten der beauftragten Detektei.
In bestimmten Fällen besteht anschließend ein Anspruch gegen den Verursacher auf Ersatz notwendiger Ermittlungsaufwendungen.
Eine automatische Kostenerstattung gibt es jedoch nicht.
Das Bundesarbeitsgericht erkennt unter engen Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen notwendiger Detektivkosten an.
Nach der BAG-Rechtsprechung kommt eine Erstattung insbesondere dann in Betracht, wenn:
Das BAG betont ausdrücklich, dass unnötige oder unverhältnismäßige Ermittlungsaufwendungen nicht einfach auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden dürfen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.04.2021, 8 AZR 276/20
Weitere Informationen zur Kalkulation und möglichen Erstattung finden Sie unter
Kosten eines Privatdetektivs.
Vor einer geplanten Kostenerstattung den Anwalt einbeziehen
Wer Detektivkosten später gegenüber einem Arbeitnehmer, Schuldner, Unterhaltspflichtigen oder anderen Gegner geltend machen möchte, sollte die Voraussetzungen möglichst vor dem Auftrag mit seinem Rechtsanwalt abstimmen. Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit spielen bei der späteren Bewertung eine zentrale Rolle.
Ein Rechtsanwalt beurteilt, welche Tatsachen für einen Anspruch oder eine Verteidigung rechtlich relevant sind.
Die Detektei prüft, ob sich genau diese Tatsachen mit rechtlich zulässigen Ermittlungsmaßnahmen feststellen lassen.
Diese Arbeitsteilung ist bei komplexen Fällen sinnvoll:
Informationen zu unserer Zusammenarbeit mit Kanzleien finden Sie auf der Seite
Ermittlungen für Rechtsanwälte.
Sie schildern den Sachverhalt und erklären, welche Information oder welchen Nachweis Sie benötigen.
Wir prüfen den Hintergrund des Auftrags und den rechtlichen Bezug der gewünschten Information.
Eine Recherche reicht möglicherweise aus. Eine Observation kommt erst dann infrage, wenn sie für die konkrete Fragestellung erforderlich erscheint.
Personal, Einsatzdauer, Fahrzeuge, Technik und Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Ermittlungsziel.
Vor Beginn legen wir fest, welche Ergebnisse benötigt und in welcher Form sie dokumentiert werden sollen.
Eine seriöse Detektei verspricht nicht, für jedes Problem einen Beweis zu finden.
Professionalität zeigt sich vielmehr darin, einen ungeeigneten oder rechtswidrigen Auftrag abzulehnen und vor Beginn offen über Möglichkeiten und Grenzen zu sprechen.
Aus unserer Sicht gehören dazu:
Die Detektei Condor arbeitet seit 1973 für Unternehmen, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Mehr zur Geschichte unseres Unternehmens finden Sie unter
Über uns.
Nein. Privatdetektive besitzen keine polizeilichen Sonderbefugnisse. Sie arbeiten grundsätzlich innerhalb derselben gesetzlichen Grenzen wie andere Privatpersonen.
Eine Anfrage stellen darf grundsätzlich jeder. Ob die gewünschte Ermittlung durchgeführt werden darf, hängt vom konkreten Zweck, dem berechtigten Interesse, der Art der benötigten Daten und der vorgesehenen Ermittlungsmaßnahme ab.
Eine Arbeitnehmerobservation setzt eine rechtlich tragfähige Ausgangslage voraus. Insbesondere dürfen Arbeitgeber Beschäftigte nicht ohne konkreten Anlass oder vorsorglich überwachen. Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit müssen geprüft werden.
Nicht allein aufgrund einer Krankmeldung. Es müssen konkrete Umstände hinzutreten, die eine weitergehende Prüfung rechtfertigen. Außerdem können bei einer Observation Gesundheitsdaten betroffen sein, für deren Verarbeitung besonders strenge Anforderungen gelten.
Nein. Das unbefugte Abhören nichtöffentlich gesprochener Worte oder deren heimliche Aufzeichnung kann insbesondere gegen § 201 StGB verstoßen.
Foto- und Videoaufnahmen benötigen eine rechtliche Grundlage und müssen für den jeweiligen Ermittlungszweck erforderlich und verhältnismäßig sein. Auch im öffentlichen Raum gelten Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.
Das hängt von der konkreten Maßnahme ab. Bei technischen Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle ist insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Bei einer organisatorischen Eingliederung eines verdeckt eingesetzten Ermittlers können andere Beteiligungsrechte eine Rolle spielen.
Detektivberichte und Zeugenaussagen kommen als Beweismittel beziehungsweise Grundlage einer Beweisführung infrage. Eine pauschale Garantie gibt es nicht. Das Gericht entscheidet im jeweiligen Verfahren über Zulässigkeit und Beweiswert.
Nicht automatisch. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Ersatz notwendiger Ermittlungsaufwendungen. Im Arbeitsrecht verlangt die BAG-Rechtsprechung unter anderem einen konkreten Verdacht, Erforderlichkeit der Maßnahme und eine festgestellte vorsätzliche Pflichtverletzung.
Ja. Gerade bei arbeitsrechtlichen, wirtschaftlichen, unterhaltsrechtlichen oder anderen streitigen Sachverhalten ist eine Abstimmung sinnvoll. Der Rechtsanwalt definiert die rechtlich relevante Beweisfrage, die Detektei prüft geeignete Ermittlungswege.
Welche Befugnisse Privatdetektive besitzen und wo die gesetzlichen Grenzen liegen.
Betriebliche Verdachtsfälle rechtmäßig untersuchen und relevante Tatsachen sichern.
Wie sich Ermittlungs- und Observationskosten zusammensetzen und wann eine Erstattung infrage kommt.
Beweissicherung und Recherchen in Abstimmung mit Kanzleien und deren Mandanten.
Schildern Sie uns, was bereits bekannt ist und welche Tatsache noch geklärt werden muss. Wir erläutern Ihnen, welche Ermittlungswege sinnvoll erscheinen, wo rechtliche Grenzen liegen und mit welchem Aufwand zu rechnen ist.
Kostenfreie und vertrauliche Erstberatung.

Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.

Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.

Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
AUSGEZEICHNET Basierend auf 206 Bewertungen Gepostet auf Google John VieiraTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. 5-STARS ALL THE WAY!!! I recently retained Condor Detektei Dorsten for a time-sensitive international matter, and I could not be more pleased with the service provided. Svenja and her team did an outstanding job locating the individual, discreetly confirming their identity, and immediately proceeding with service of the required legal documents. They also provided a professional report with photographs and all necessary details, and assisted with the Affidavit of Service for court purposes. This matter was under significant time pressure, as the individual had to be located, identified, and served before a specific deadline. Despite the short timeframe and the added challenge of coordinating between Germany and Canada, the team handled everything with professionalism, diligence, and excellent communication. I would also like to give credit to the field investigator involved, whose name will remain confidential, for their excellent work on the ground. Thank you to Svenja and the entire team for going above and beyond to make this happen in a timely and professional manner. Their services will certainly be retained again in the future.Gepostet auf Google Amit MehtaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. The service I received was very prompt and an expert service that met my needs perfectlyGepostet auf Google Thomas HildenbrandTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich und kompetent! Einfache und schnelle Kontaktaufnahme, habe sehr kurzfristig einen tel. Rückmeldung bekommen. Meine Angelegenheit, in einem zentralasiatisches Land, wurde in einem kurzen Zeitraum exakt aufgeklärt. Ich habe eine sehr umfängliche Recherche / Bericht erhalten. Absolute Empfehlung.Gepostet auf Google Steffi G.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Detektei meines Vertrauens. Kompentent, schnelle Bearbeitung, und sehr freundlicher Kontakt. Eine hervorragende Beratung und detailierte Berichterstattung ließen keine Fragen mehr offen. Falls ich nochmal Bedarf habe kommen wir wieder zusammen. Ich empfehle diese Detektei gerne für alle Fälle weiter.Gepostet auf Google Yvonne FreyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen herzlichen Dank für die schnelle Aufklärung. Bin auf einem Lovescammer reingefallen und wollte Gewissheit, dass es einer ist. Dank der Detektei habe ich Klarheit erhalten. Schnelle Bearbeitung und sehr freundliche Beratung, kann ich auf jedem Fall weiterempfehlen. Vielen Dank und liebe Grüße.Gepostet auf Google martina buschlTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Preis-Leistung.Präzise und schnelle Ergebnisse. Rasche Kontaktaufnahme. Kann man empfehlen .Gepostet auf Google Ronny StreulTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hätte ich diese Seite nicht gefunden, wäre ich einem SCAM zum Opfer gefallen. Von der 1. Kontaktaufnahme bis zum Ergebnis vergingen weniger Tage. Ich bin immernoch sprachlos, wie schnell die Aufklärung ging und wie detailliert der Bericht ist. Vielen Dank für ihre schnelle und hervorragende Arbeit.Gepostet auf Google Karl WagnerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bedanke mich für die freundliche Beratung. Innerhalb weniger Stunden wurden die mir fehlenden Daten ermittelt und mir das Resultat auf eine einfühlsame Weise weitergegeben, noch bevor ich einen Auftrag erteilt hatte zu einem dem Aufwand angemessenen Preis. Vielen Dank auch für das in meine Person gesetzte Vertrauen ihrerseits. Angelika WagnerGepostet auf Google David NieterTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr nett und freundlich, mein Anliegen wurde sehr schnell beantwortet
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.