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Kassendiebstahl » Detektive beweisen Diebstahl von Geld aus der Kasse

Inhaltsübersicht

  • 1 Lösungswege zum Nachweis bei Verdacht auf Kassendiebstahl
  • 2 Wann darf eine Videoüberwachung erfolgen?
    • 2.1 Zeitlich begrenzte heimliche Kontrolle per Video ist bei Unterschlagung erlaubt
  • 3 Lassen Sie sich beraten, was Sie bei Kassendiebstahl tun können
    • 3.1 Aus der Rechtsprechung im Zusammenhang mit Videoüberwachungen

Privatdetektive kommen häufig zum Einsatz, wenn es um das Aufdecken von Kassendifferenzen geht.

Treten in Ihrem Geschäft oder in einer Filiale Kassendifferenzen auf, die nicht zu erklären sind? Gibt es erhebliche Abweichungen beim internen Vergleich mit Kennziffern anderer Filialen, was den Ertrag in Relation zum Wareneinsatz betrifft? Gibt es hohe Soll – Ist Abweichungen zu Ihren Ungunsten?

Dann liegt der Verdacht einer gezielten Manipulation der Kasse nahe, die in der Regel aus einem Kassendiebstahl resultiert. Condor Detektive helfen Ihnen, die Tatvorgänge transparent zu machen und die Wahrheit ans Licht zu bringen. Reagieren Sie bei Kassendifferenzen schnell, denn sonst haben Sie laufend höhere Schäden durch den Verlust des Geldes.

Lösungswege zum Nachweis bei Verdacht auf Kassendiebstahl

Die Ermittler der Detektei Condor beurteilen die Gegebenheiten und finden die geeignete Lösung zur Aufklärung des Sachverhaltes. Oft bieten sich Testkäufe oder der Einsatz einer versteckten Videoüberwachungsanlage über der Kasse an, um die Diebstähle aufzuklären.

Die Kameras machen sämtliche Buchungen und – besonders wichtig – Geldbewegungen sichtbar. Durch sie lässt sich dokumentieren, ob es zu Kassendiebstählen gekommen ist. Auf Wunsch wertet ein Detektiv die gefertigten Aufnahmen später aus.

Auch bei möglicherweise notwendig werdenden Gesprächen zur Überführung des Diebes oder der Diebin können private Ermittler hilfreich zur Seite stehen. Das gilt besonders dann, wenn es darum geht, die Schadensumme festzustellen und zu manifestieren.

Wann darf eine Videoüberwachung erfolgen?

Bei dauerhaften Differenzen in der Kasse bleibt als Ultima-Ratio-Lösung nur eine temporäre Überwachung des Kassenbereichs per Video. Eine fortwährende Dauerüberwachung ist meist nicht statthaft.

Anders sieht es aus bei einer auf einen Verdacht bezogenen, punktuellen Kontrolle. Diese ist in dem Bereich, in dem es offenbar zu Diebstählen gekommen ist, erlaubt. Es muss also ein klarer Verdacht auf eine Manipulation der Kasse und das Unterschlagen von Geld vorliegen.

Detektei filmt heimlich Kassenbereich von oben um so erkennen zu können, wer Geld aus der Kasse stielt.

Kassendiebstahl und Unterschlagung von Geld mit Miniaturkamera filmen.

Wichtig ist, dass die Videoüberwachung der Kasse sich auf den Bereich des Geldes fokussiert, nicht aber den Arbeitsalltag des Personals dokumentieren soll.

Die Aufnahmen sind zeitnah zu sichern. Nicht relevante Sequenzen ohne Aufnahmen mit all jenen Handlungen, die keine Straftat zeigen, sind sodann zu löschen.

Jegliche Form der Mitarbeiterüberwachung ist immer nur temporär und bei Vorliegen eines handfesten Verdachts auf eine verbotene Handlung durchzuführen.

Zeitlich begrenzte heimliche Kontrolle per Video ist bei Unterschlagung erlaubt

Bei Vermögensdelikten leiden die schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers stark. Darum erlaubt die Rechtsprechung in der Regel eine solche zeitlich begrenzte Kontrolle bei Vorliegen eines dringenden Tatverdachts einer strafbaren Handlung. Kassendiebstahl oder Diebstahl im Allgemeinen sind solche strafbaren Handlungen.

Die Videoüberwachung ist also nur in engen Grenzen zulässig. Testkäufe sind mit weitreichenderen Rechten verbunden. Übrigens richtet sich eine Detektei bei der Beurteilung der Maßnahme zur Aufklärung eines Delikts nicht nur nach dem Strafrecht. Vielmehr achten wir auf die Vorschriften und Regularien des Arbeitsrechts.

Eine Überwachung per heimlicher Videokamera ist ein geeignetes Mittel zur Aufklärung von Diebstählen und Unterschlagung von Geld. Das gilt stets dann, wenn also der zeitlich begrenzte Schutz des Eigentums, die Beweissicherung bei strafbaren Handlungen (Kassendiebstahl) und die Aufklärung von sonst unerklärlichen Fehlbeständen in der Kasse im Vordergrund steht. Verschiedene Gerichte haben regelmäßig bestätigt, dass der Einsatz von kleinen Kameras zulässig ist.

Lassen Sie sich beraten, was Sie bei Kassendiebstahl tun können

Condor Detektive machen dem Kassendiebstahl endgültig den Garaus. Sie tragen Sorge dafür, dass Ihre betriebswirtschaftlichen Zahlen wieder ins Gleichgewicht kommen. Bei Diebstahl und Verdacht aus Unterschlagung sollten Sie rechtzeitig reagieren, bevor die Schäden zu groß werden. Eine Detektei findet die Wahrheit für Sie heraus.

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Aus der Rechtsprechung im Zusammenhang mit Videoüberwachungen

Wichtige höchstrichterliche Urteile aus dem Arbeitsrecht im Zusammenhang mit Diebstahl und Unterschlagung:

Eine Videoüberwachung im Innenbereich ist bei kurzer Dauer nach Auftreten eines Diebstahls statthaft.
Bundesarbeitsgericht, 26.08.2008 1 ABR 16/07

Eine verdeckte Überwachung mit Videokameras ist dann erlaubt, wenn ein hinreichender, konkreter Verdacht besteht, der nicht oder nur schwer mit anderen Mitteln hätte geklärt werden können.
Bundesarbeitsgericht, 27.03.2003 2 AZR 51/02

Bei Verdacht auf Kassendiebstahl: Detektei Condor ist einfach schlauer als die Klauer.

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