Eine professionelle Personenüberwachung klärt konkrete private und wirtschaftliche Verdachtsfälle durch die verdeckte, rechtlich zulässige Dokumentation von Abläufen und Kontakten.
Vor jedem Einsatz stimmen wir das berechtigte Interesse, das Ermittlungsziel und den voraussichtlichen Aufwand transparent mit Ihnen ab. Unsere Ermittler arbeiten ausschließlich im rechtlichen Rahmen des Persönlichkeitsrechts und halten alle Feststellungen in nachvollziehbaren Berichten fest. Diese dienen als solide, gerichtsverwertbare Grundlage für Ihre weiteren rechtlichen Schritte.
Von: Svenja Meismann, 3rd Vice President der World Association of Detectives (W.A.D.). Co-Autor und fachliche Prüfung: Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Erfahrung, Mitglied der WAD, BuDEG und ÖDV.
Nicht jede Überwachungsmaßnahme verfolgt dasselbe Ziel. Sichtbare Kontrollen sollen häufig abschrecken oder Abläufe absichern; eine verdeckte Observation soll dagegen einen bereits konkretisierten Sachverhalt möglichst unbeeinflusst dokumentieren. Welche Form geeignet und erlaubt ist, hängt insbesondere vom Anlass und den betroffenen Rechten ab.
Bei einer offenen Beobachtung ist die Maßnahme für Betroffene erkennbar. Beispiele sind die sichtbare Präsenz von Sicherheits- oder Kontrollpersonal sowie eine ordnungsgemäß gekennzeichnete Videoüberwachung. Das kann vor allem der Prävention dienen. Auch offene Maßnahmen benötigen allerdings einen zulässigen Zweck und müssen verhältnismäßig bleiben.
Bei einer verdeckten Observation dokumentieren Ermittler relevante Vorgänge, ohne ihre Aufgabe gegenüber der beobachteten Person offenzulegen. Sie kann beispielsweise bei einem konkreten Verdacht auf Arbeitszeitbetrug oder Eigentumsdelikte infrage kommen. Sie ist kein Freibrief für eine umfassende Ausforschung.
Eine Kameraüberwachung ist davon zu unterscheiden: Für verdeckte Videoüberwachung gelten zusätzliche Anforderungen, besonders wenn Beschäftigte betroffen sind. Auch eine erlaubte Beobachtung rechtfertigt nicht automatisch heimliche Bild- oder Tonaufnahmen.
Bei der optischen beziehungsweise visuellen Überwachung gibt es sowohl analoge als auch digitale Kameratechnologien. Die Wahl der Technik allein sagt jedoch nichts darüber aus, ob eine Aufnahme rechtlich erlaubt ist. Maßgeblich sind der konkrete Zweck, der Aufnahmebereich und der Schutz der Privatsphäre.
KI-gestützte Überwachungssysteme können Bildmaterial automatisch auf Bewegungs- oder Verhaltensmuster untersuchen; manche Systeme verbinden Video- mit Audioanalyse. Das birgt zusätzliche Risiken für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Eine automatische Analyse ersetzt weder eine zulässige Rechtsgrundlage noch die Prüfung, ob ein solches Verfahren überhaupt erforderlich wäre. Die heimliche Auswertung vertraulicher Gespräche bieten wir nicht an.
Biometrische Identifikation, etwa durch Gesichtserkennung oder Fingerabdruckscanner, gehört nicht zum Aufgabenfeld unserer Observationsteams. Werden biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person verarbeitet, gelten besonders strenge Anforderungen nach Art. 9 DSGVO. Ein gewöhnliches Kamerabild ist dabei nicht allein schon deshalb ein biometrischer Datensatz im Sinne dieser Vorschrift.
Vor einem Einsatz legen wir fest, welche Frage beantwortet werden soll. Daraus ergibt sich, ob eine Beobachtung an einem festen Ort ausreicht oder ob eine mobile Maßnahme benötigt wird.
Ein Ermittler beobachtet einen zuvor bestimmten Ausgangspunkt oder öffentlich einsehbaren Bereich. So lässt sich beispielsweise dokumentieren, ob eine Person einen Ort zu einer relevanten Zeit verlässt oder aufsucht.
Ein Team begleitet den weiteren Verlauf innerhalb der rechtlichen Grenzen. Je nach Verkehrssituation werden Autos, Motorräder, Fahrräder oder öffentliche Verkehrsmittel eingesetzt.
Für eine mobile Observation durch Detektive kann ein Team mit mehreren Ermittlern und Fahrzeugen erforderlich sein: Bei einem einzelnen Beobachter steigt das Risiko, die Person aus den Augen zu verlieren oder selbst aufzufallen. Je nach örtlichen Gegebenheiten erfolgt ein Einsatz mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß. Der tatsächliche Personalbedarf ergibt sich aus dem Ort, der Verkehrssituation und dem Ermittlungsziel.
Unsere Berichte halten fest, wann und wo ein Vorgang beobachtet wurde und was tatsächlich erkennbar war. Beobachtungen und Interpretationen werden getrennt. Foto- oder Videoaufnahmen kommen nur hinzu, soweit ihre Anfertigung und Verwendung im konkreten Fall zulässig sind.

Unternehmen lassen bestimmte Vorgänge untersuchen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine erhebliche Pflichtverletzung bestehen. Eine allgemeine Überwachung aller Beschäftigten oder eine Kontrolle allein wegen eines unguten Gefühls gehört nicht zu unserem Leistungsangebot.
Typische Fragestellungen sind der Verdacht auf Diebstahl durch Mitarbeiter, Arbeitszeitmanipulationen im Außendienst, Spesenbetrug oder eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit. Bei einer Krankmeldung ist besondere Zurückhaltung geboten: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf nicht allein deshalb angezweifelt werden, weil sich ein Beschäftigter außerhalb seiner Wohnung aufhält.
Bevor wir eine Mitarbeiterüberwachung planen, besprechen wir den dokumentierten Verdacht und mögliche mildere Alternativen. Bei vermuteten Fehlzeiten können beispielsweise Zeitnachweise und Einsatzpläne weiterhelfen; bei Materialverlusten kommen Bestandskontrollen infrage.
Ermittlungen müssen sich auf den erforderlichen Umfang beschränken. Bei Beschäftigten sind zusätzlich arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Anforderungen sowie gegebenenfalls Mitbestimmungsrechte zu berücksichtigen.
Im Privatbereich geht es häufig darum, einen bestimmten Widerspruch oder ein konkretes Ereignis zu klären. Auch hier prüfen wir zuerst, ob der Auftrag rechtlich zulässig und die vorgesehene Maßnahme erforderlich ist.
Bei Anliegen, die Minderjährige betreffen, müssen Sorgeberechtigung, Schutzinteressen des Kindes und Zweck der Untersuchung vor einer Beauftragung besonders sorgfältig geklärt werden. Eine heimliche, anlasslose Kontrolle von Kindern oder Jugendlichen bieten wir nicht als Standardleistung an.
Unsere Ermittlungsleistungen für Privatpersonen konzentrieren sich auf rechtlich tragfähige, klar definierte Sachverhalte.
Auch eine Observation im öffentlich zugänglichen Raum ist nicht automatisch zulässig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes hergeleitet. Es schützt unter anderem die private Lebensgestaltung und die informationelle Selbstbestimmung. Deshalb sind die berechtigten Interessen des Auftraggebers stets mit den Rechten der beobachteten Person abzuwägen.
Personenbezogene Beobachtungen und Aufzeichnungen können zusätzlich Datenschutzrecht berühren. Der Auftraggeber muss einen konkreten, rechtlich tragfähigen Zweck darlegen; Umfang, Dauer und Methode müssen erforderlich und verhältnismäßig sein. Weder der Wunsch nach mehr Sicherheit noch ein bloßes Misstrauen genügen als pauschale Begründung.
Ein Ermittlungsbericht ist nicht automatisch „gerichtsfest“. Ob eine bestimmte Feststellung oder Aufnahme im Verfahren verwertbar ist und welche Bedeutung ihr zukommt, entscheidet das zuständige Gericht.
GPS-Tracking eines Fahrzeugs kann eine Form mittelbarer Personenüberwachung sein: Aus den Standortdaten lassen sich unter Umständen Wege und Aufenthalte eines Fahrzeugnutzers ableiten. Nicht jede rechtmäßig organisierte Fahrzeugortung ist daher mit der heimlichen Verfolgung einer Zielperson gleichzusetzen.
Das heimliche Anbringen eines GPS-Senders am Fahrzeug einer Zielperson, um ohne Befugnis ein Bewegungsprofil zu erstellen, ist kein von uns angebotenes Ermittlungsverfahren. Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 4. Juni 2013 (1 StR 32/13) mit der Strafbarkeit eines solchen Vorgehens befasst. Die Entscheidung erwähnt eng begrenzte Ausnahmefälle; sie erlaubt keine GPS-Überwachung allein aufgrund eines privaten Ermittlungswunsches.
Ebenso greifen wir nicht heimlich auf Standortdaten oder Konten fremder Smartphones zu. Ein Auftraggeber erhält durch die Beauftragung einer Detektei keine Zugriffsrechte auf das Telefon einer anderen Person.
Wer wiederholt ein bestimmtes Fahrzeug bemerkt oder den Eindruck hat, verfolgt zu werden, kann den Wunsch nach objektiver Klärung haben. Solche Beobachtungen sind allerdings noch kein Beleg dafür, dass tatsächlich eine Überwachung stattfindet.
Bei einer Gegenobservation prüfen unsere Detektive im zulässigen Rahmen, ob sich verdächtige Vorgänge nachvollziehbar feststellen lassen. Ziel ist ein sachlicher Befund – auch dann, wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt. Eine Identifizierung möglicher Beteiligter ist nicht in jedem Fall möglich.
Geht es nicht um eine folgende Person, sondern um vermutete Technik, ist eine andere Untersuchung erforderlich. Wir können Fahrzeuge im Rahmen einer technischen Prüfung auf versteckte Peilsender untersuchen. Im Zuge einer fachgerechten Lauschabwehr prüfen Spezialisten geeignete Räume und Geräte auf mögliche Abhörtechnik. Auch das Aufspüren versteckter Wanzen und Kameras gehört zu den entsprechenden technischen Leistungen.
Eine Untersuchung kann konkrete Geräte aufdecken; eine Garantie, dass sich jede denkbare Überwachungsmethode ausschließen lässt, wäre unseriös.
Das unbefugte Aufnehmen oder Abhören nichtöffentlich gesprochener Worte kann nach § 201 StGB strafbar sein. Wir führen keine Aufträge zum heimlichen Mithören von Gesprächen oder zur Übernahme fremder Telefonkommunikation aus. Informationen zu Risiken und Schutzmaßnahmen bietet unser Beitrag zur Telefonüberwachung.
Der Preis hängt von der Zahl der erforderlichen Ermittler, Einsatzzeit, Anfahrt, Fahrzeugen und dem Dokumentationsaufwand ab. Eine mobile Beobachtung mit mehreren Ermittlern wird anders kalkuliert als ein kurzer, klar begrenzter stationärer Einsatz. Nach der Vorprüfung erhalten Sie ein Angebot auf Basis Ihres konkreten Auftrags.
Unter besonderen Voraussetzungen können notwendige Detektivkosten als Schadensersatz geltend gemacht werden. Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 26. September 2013 (8 AZR 1026/12) die Bedingungen solcher Ansprüche erörtert. Ein begründeter Anfangsverdacht und die Erforderlichkeit sowie Angemessenheit der Maßnahmen sind wichtige Gesichtspunkte; ein automatischer Anspruch besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie unter Privatdetektiv-Kosten.
Ob im konkreten Fall Kosten gegenüber einem Arbeitnehmer oder einer anderen Person durchgesetzt werden können, sollte anwaltlich geprüft werden.
Unsere Privatermittler können nach Absprache in Deutschland und bei geeigneten Aufträgen auch international tätig werden.
Wenn Sie einen konkreten Sachverhalt prüfen lassen möchten, besprechen wir mit Ihnen die geeignete Vorgehensweise und deren rechtliche Grenzen. Ein bestimmtes Ermittlungsergebnis können wir nicht garantieren.
Nur bei einem konkreten, rechtlich tragfähigen Ermittlungsanlass. Die Observation muss erforderlich und verhältnismäßig sein. Reine Neugier oder eine anlasslose Dauerüberwachung reichen nicht aus.
Stationär bedeutet: Die Ermittler beobachten von einem festen Standort aus. Mobil bedeutet: Sie verfolgen im rechtlich zulässigen Rahmen relevante Bewegungen. Welche Methode geeignet ist, hängt vom Auftrag ab.
Nicht allein aufgrund einer Krankschreibung. Erforderlich sind konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Pflichtverletzung; außerdem müssen mildere Mittel und die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf nicht pauschal ignoriert werden.
Nein, eine heimliche GPS-Ortung fremder Fahrzeuge zur Erstellung von Bewegungsprofilen bieten wir nicht an. Ein privater Ermittlungsauftrag verschafft dafür keine allgemeine Befugnis.
Ja, eine Gegenobservation kann helfen, einen konkreten Verdacht zu überprüfen. Bei vermuteten Peilsendern, versteckten Kameras oder Wanzen kommt eine technische Untersuchung infrage. Ein eindeutiges Ergebnis ist nicht immer möglich.
Die Kosten hängen von der Anzahl der Ermittler, der Einsatzdauer, der Anfahrt und dem Dokumentationsumfang ab. Nach der Fallbesprechung erhalten Sie ein individuelles Angebot. Ein möglicher Kostenersatz ist gesondert zu prüfen.
Rechtliche Quellen zur Einordnung

Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.

Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.

Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.