Das Vorleben einer Person lässt sich durch einen gezielten Background Check überprüfen – aber nicht grenzenlos.
Detektive können beispielsweise konkrete Angaben zur Identität, zu beruflichen Stationen oder zu wirtschaftlichen Verbindungen prüfen. Welche Informationen erhoben werden dürfen, hängt vom Anlass, der Rechtsgrundlage und dem erforderlichen Umfang ab.
Die Detektei Condor führt Hintergrundrecherchen für private und geschäftliche Auftraggeber durch. Wir prüfen vor jedem Auftrag, welches Ziel verfolgt wird und welche Ermittlungsmaßnahmen rechtlich infrage kommen.
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Ein Background Check ist eine Hintergrundprüfung, bei der bestimmte Angaben über eine Person oder ein Unternehmen überprüft werden. Im Mittelpunkt steht nicht die vollständige Ausforschung eines Lebens, sondern eine konkrete Fragestellung.
Beispielsweise möchte ein Auftraggeber wissen, ob eine angegebene berufliche Tätigkeit existierte, ob ein potenzieller Geschäftspartner tatsächlich mit einer bestimmten Firma verbunden ist oder ob widersprüchliche Identitätsangaben auf eine Täuschung hindeuten.
Welche Recherchen zulässig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Zweck. Eine private Partnerschaft, eine bevorstehende Geschäftsinvestition und ein Bewerbungsverfahren stellen unterschiedliche Anforderungen.
Der Unterschied zwischen Hintergrundprüfung und vollständiger Ausforschung
Ein zulässiger Background Check konzentriert sich auf Informationen, die für einen konkret festgelegten Zweck erforderlich sind. Die Neugier auf die gesamte Vergangenheit einer Person genügt nicht als pauschale Rechtfertigung für umfassende Ermittlungen.
Wer eine neue Beziehung eingeht, verlässt sich zunächst auf die Angaben des anderen Menschen. Das betrifft den Namen, die berufliche Tätigkeit, den Familienstand oder die persönliche Lebensgeschichte.
Entstehen Widersprüche, kann dies verunsichern. Beispielsweise erzählt jemand von einer langjährigen Tätigkeit in einer bestimmten Firma, obwohl sich dazu keine nachvollziehbaren Informationen finden lassen.
Eine andere Person gibt unterschiedliche Namen an oder behauptet, geschieden zu sein, während konkrete Hinweise auf eine noch bestehende Ehe vorliegen.
Solche Auffälligkeiten rechtfertigen nicht automatisch eine umfassende Untersuchung. Sie können jedoch Anlass sein, die verfügbaren Angaben zu ordnen und den konkreten Klärungsbedarf zu besprechen.
Eine fehlende Internetpräsenz oder ein ungewöhnlicher Lebenslauf beweisen noch keine Lüge. Recherchen können lediglich feststellen, welche Angaben sich bestätigen lassen und welche Fragen offenbleiben.

Die Vergangenheit eines Partners kann persönliche Fragen aufwerfen. Trotzdem besitzt jeder Mensch ein Recht auf Privatsphäre – auch innerhalb einer Beziehung.
Frühere intime Beziehungen, sexuelle Vorlieben oder eine frühere Tätigkeit im Erotikbereich sind keine pauschalen Anhaltspunkte für Unehrlichkeit oder Betrug.
Informationen über das Sexualleben und die sexuelle Orientierung unterliegen zudem einem besonders strengen datenschutzrechtlichen Schutz. Solche Informationen gehören nicht zum allgemeinen Leistungsspektrum einer gewöhnlichen Hintergrundprüfung.
Unsere Ermittlungen konzentrieren sich stattdessen auf konkret begründete, rechtlich zulässige Fragen. Dazu können beispielsweise eine mögliche Identitätstäuschung oder überprüfbare Falschangaben im Zusammenhang mit einer erheblichen finanziellen Entscheidung zählen.
Besonders kritisch wird eine neue Beziehung, wenn frühzeitig größere Geldbeträge verlangt werden oder der Partner eine finanzielle Beteiligung an einem angeblich lukrativen Geschäft erwartet.
Beim Heiratsschwindel täuschen Täter eine Liebesbeziehung oder eine gemeinsame Zukunft vor, um Vermögenswerte zu erlangen.
Das kann im persönlichen Kontakt ebenso geschehen wie bei einer zunächst ausschließlich über das Internet geführten Beziehung.
Keines dieser Merkmale beweist allein einen Betrug. Treffen jedoch mehrere konkrete Widersprüche und Zahlungsforderungen zusammen, sollten Sie vor einer weiteren Überweisung die Angaben überprüfen lassen.
Unsere Detektive können im zulässigen Rahmen beispielsweise Identitätsangaben, Unternehmensbehauptungen und bekannte geschäftliche Verbindungen recherchieren.
Eine Untersuchung garantiert weder den Nachweis eines Betrugs noch die Rückholung bereits gezahlter Gelder.
Vorsicht vor größeren Zahlungen an einen kaum bekannten Partner
Überweisen Sie bei konkreten Zweifeln kein weiteres Geld, bevor die Angaben unabhängig überprüft wurden. Bewahren Sie bereits vorhandene Nachrichten, Zahlungsbelege und Dokumente auf. Bei einem Betrugsverdacht können Sie die Polizei einschalten.
Für Unternehmen können bestimmte Angaben in Bewerbungsunterlagen von erheblicher Bedeutung sein. Das gilt etwa für eine erforderliche Berufszulassung, eine angegebene Ausbildung oder nachweisbare Berufserfahrung.
Eine Hintergrundprüfung kann helfen, konkret relevante Angaben zu verifizieren. Der Prüfungsumfang muss jedoch zur ausgeschriebenen Stelle passen.
Abhängig von der Position können beispielsweise folgende Fragen relevant sein:
Ein Arbeitgeber darf dagegen nicht ohne Weiteres das gesamte Privatleben eines Bewerbers untersuchen lassen.
Private Beziehungen, politische Ansichten, Gesundheitsinformationen oder andere sensible Daten gehören grundsätzlich nicht zu einer gewöhnlichen Bewerberprüfung.
Eine Einwilligung kann eine Rechtsgrundlage für bestimmte Verarbeitungsvorgänge darstellen. Sie muss jedoch informiert, zweckbezogen und freiwillig erfolgen.
Gerade im Bewerbungsverfahren ist zu beachten, dass zwischen Arbeitgeber und Bewerber ein Abhängigkeitsverhältnis entstehen kann.
Eine pauschale Erklärung, nach der ein Unternehmen sämtliche Informationen über das bisherige Leben einer Person beschaffen darf, ist deshalb keine verlässliche Grundlage für unbegrenzte Ermittlungen.
Auch mit Einwilligung müssen der festgelegte Zweck, die Erforderlichkeit und die einschlägigen Datenschutzvorgaben beachtet werden.
Ein Background Check muss zur ausgeschriebenen Stelle passen
Die Überprüfung einer zwingend erforderlichen Berufszulassung kann sachlich begründet sein. Eine umfassende Suche nach privaten Lebensumständen ist deshalb noch lange nicht gerechtfertigt.
Auch vor einer geschäftlichen Zusammenarbeit besteht mitunter ein nachvollziehbarer Prüfungsbedarf.
Ein Unternehmen möchte beispielsweise wissen, ob ein angeblicher Geschäftsführer tatsächlich mit der genannten Gesellschaft verbunden ist oder ob die angegebenen Firmendaten stimmen.
Bei einer größeren Investition können weitere Fragen hinzukommen, etwa zur tatsächlichen Existenz eines Unternehmens oder zu öffentlich dokumentierten geschäftlichen Verbindungen.
Die Detektei Condor kann abhängig vom Auftrag rechtmäßig zugängliche Registerinformationen und andere geeignete Quellen auswerten.
Die Prüfung einer Firma ist dabei von der unbegrenzten Untersuchung privater Lebensumstände ihrer Mitarbeiter oder Gesellschafter zu unterscheiden.
Der Umfang einer Hintergrundrecherche richtet sich nach dem konkreten Auftrag. Nicht jede theoretisch auffindbare Information darf erhoben oder an den Auftraggeber weitergegeben werden.
Private Finanzdaten, Strafregisterinformationen und besonders geschützte personenbezogene Daten unterliegen zusätzlichen gesetzlichen Beschränkungen. Ein Auftraggeber kann nicht allein aufgrund seines Interesses deren Beschaffung verlangen.
Professionelle Background Checks verbinden eine klar formulierte Fragestellung mit geeigneten Informationsquellen. Dabei ist zwischen bestätigten Tatsachen, ungesicherten Hinweisen und bloßen Vermutungen zu unterscheiden.
Zu Beginn sichten unsere Ermittler die Angaben, die der Auftraggeber bereits rechtmäßig besitzt.
Dazu können Namen, berufliche Angaben, Unternehmensdaten und Dokumente gehören. Widersprüche werden erfasst und die zu prüfenden Fragen festgelegt.
Je nach Sachverhalt können öffentlich zugängliche Register, Unternehmensseiten, berufliche Veröffentlichungen und weitere geeignete Quellen ausgewertet werden.
Eine Information im Internet ist jedoch nicht automatisch richtig. Veraltete Profile, Namensgleichheiten und bewusst falsche Einträge können zu Fehlzuordnungen führen.
Unsere Ermittler gleichen relevante Erkenntnisse deshalb nach Möglichkeit anhand weiterer Quellen ab.
Öffentlich zugängliche Profile können in bestimmten Fällen Hinweise liefern, etwa auf eine angegebene berufliche Funktion.
Die bloße öffentliche Sichtbarkeit eines Profils erlaubt aber keine unbegrenzte Sammlung privater Informationen. Auch öffentlich zugängliche personenbezogene Daten unterliegen der DSGVO.
Geschlossene Benutzerkonten werden nicht durch unbefugte Zugriffe oder erschlichene Zugangsdaten geöffnet.
Wenn die Ausgangsfrage auf andere Weise nicht geklärt werden kann, prüfen wir, ob ergänzende Ermittlungen erforderlich und rechtlich zulässig sind.
Befragungen von Dritten oder eine Observation kommen nicht routinemäßig bei jeder Hintergrundprüfung zum Einsatz. Besonders das private Umfeld einer Person darf nicht ohne tragfähige Grundlage ausgeforscht werden.
Die konkrete Vorgehensweise wird daher vor der Beauftragung festgelegt.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und ergänzende nationale Vorschriften.
Ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers kann unter den Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO eine Rechtsgrundlage sein. Es genügt aber nicht, dieses Interesse lediglich zu behaupten.
Vielmehr müssen das Interesse, die Erforderlichkeit der Verarbeitung und die entgegenstehenden Rechte der betroffenen Person geprüft werden.
Nach Art. 5 DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur für festgelegte und rechtmäßige Zwecke verarbeitet werden.
Die erhobenen Informationen müssen auf das notwendige Maß begrenzt bleiben. Was für eine Bewerberprüfung relevant sein kann, ist deshalb nicht automatisch für eine private Partnerschaftsrecherche zulässig.
Art. 9 DSGVO schützt unter anderem Gesundheitsdaten sowie Informationen über das Sexualleben und die sexuelle Orientierung besonders streng.
Für die Verarbeitung solcher Daten ist grundsätzlich ein gesonderter gesetzlicher Ausnahmetatbestand erforderlich.
Auch Angaben zu strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten unterliegen nach Art. 10 DSGVO besonderen Anforderungen.
Eine gewöhnliche Hintergrundprüfung ist deshalb keine Berechtigung zur umfassenden Recherche nach früheren Sexualkontakten, Erkrankungen oder Vorstrafen.
Bei Bewerbern und Beschäftigten sind zusätzlich die besonderen Regeln zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten zu beachten.
Der Prüfungsumfang muss sich an den Anforderungen der konkreten Tätigkeit und dem jeweiligen rechtlichen Zweck orientieren.
Arbeitgeber sollten die vorgesehenen Prüfungen deshalb vorab datenschutzrechtlich bewerten und transparent gestalten.
Ein Auftrag rechtfertigt keine rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise unbefugte Zugriffe auf geschützte Benutzerkonten, heimliche Tonaufnahmen oder das Betreten geschützter Privaträume ohne entsprechende Berechtigung.
Auch die Weitergabe ungesicherter Gerüchte über eine Person ist keine sachgerechte Hintergrundprüfung.
Unsere Aufgabe besteht darin, rechtmäßig recherchierbare Informationen zu prüfen und die tatsächlichen Erkenntnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.
Eine gute Hintergrundprüfung beginnt nicht mit einer möglichst großen Datensammlung, sondern mit einer präzisen Frage.
Die Kosten hängen von der Fragestellung, den vorhandenen Ausgangsdaten und dem erforderlichen Rechercheaufwand ab.
Eine einzelne Firmenprüfung lässt sich anders kalkulieren als die Überprüfung mehrerer beruflicher Stationen oder eine internationale Hintergrundrecherche.
Nach der Vorprüfung erhalten Sie ein individuelles Angebot für die vorgesehenen Leistungen.
Teilen Sie uns mit, welche konkreten Angaben Sie anzweifeln, weshalb die Prüfung erforderlich ist und welche Informationen Ihnen bereits vorliegen. Wir erläutern, welche Ermittlungen rechtlich infrage kommen.
Je nach zulässigem Ermittlungszweck können konkrete Identitätsangaben, berufliche Informationen oder geschäftliche Verbindungen überprüft werden. Eine vollständige Ausforschung des Privatlebens ist damit nicht verbunden.
Eine eng begrenzte Prüfung kann bei einem konkreten, rechtlich tragfähigen Anlass infrage kommen. Allgemeine Neugier oder Misstrauen rechtfertigen keine umfassende Ausforschung des Privatlebens.
Bestimmte Prüfungen können zulässig sein, wenn sie für die konkrete Stelle erforderlich sind und eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht. Auch bei einer Einwilligung gelten Zweckbindung und Datenschutz.
Die Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen kann im Einzelfall zulässig sein. Auch solche Daten unterliegen jedoch der DSGVO. Die Recherche muss erforderlich und auf den konkreten Zweck begrenzt sein.
Angaben über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen. Ein privater Auftrag verschafft keinen allgemeinen Zugang zu Strafregistern.
Nein. Manche Angaben lassen sich anhand geeigneter Quellen bestätigen oder widerlegen, andere bleiben offen. Wir dokumentieren, welche Erkenntnisse tatsächlich vorliegen und wo die Grenzen der Recherche liegen.
Offizielle Informationen zum Datenschutz
Datenschutz-Grundverordnung – vollständiger Gesetzestext
§ 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.

Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.

Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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