Wenn ein wichtiger Zeuge unbekannt verzogen, nur unvollständig bekannt oder nach Jahren nicht mehr erreichbar ist, übernehmen Detektive die gezielte Zeugensuche. Wir ermitteln aktuelle Anschriften, überprüfen Identitäten und suchen nach Unfallzeugen, früheren Mitarbeitern, Nachbarn, Geschäftspartnern oder anderen Personen, die einen relevanten Sachverhalt selbst wahrgenommen haben.
Die Detektei Condor arbeitet dabei für Rechtsanwälte, Unternehmen, Versicherungen und Privatpersonen. Je mehr Ausgangsdaten vorliegen, desto zielgerichteter verläuft die Recherche. Schon eine alte Anschrift, ein früherer Arbeitgeber, ein Kennzeichenfragment, ein ungefährer Name oder Angaben zum damaligen Umfeld helfen bei der Eingrenzung. So kann auch eine Zeugin gefunden werden, deren Aussage für die Aufklärung einer Straftat oder eines Verkehrsunfalls benötigt wird.
Unsere Aufgabe besteht darin, die richtige Person zu finden und die Kontaktaufnahme rechtmäßig vorzubereiten. Wir beeinflussen keine Aussage und geben einem Zeugen keine gewünschte Darstellung des Sachverhalts vor.
Verzogene Zeugen
Wir ermitteln aktuelle Anschriften, wenn ein früherer Wohnort bekannt ist und die Person heute nicht mehr erreichbar ist.
Unfallzeugen
Wir recherchieren Personen, die einen Verkehrsunfall oder ein anderes Ereignis beobachtet haben und bislang nicht identifiziert wurden.
Frühere Mitarbeiter und Geschäftskontakte
Ehemalige Beschäftigte, Kollegen oder Geschäftspartner besitzen mitunter Wissen über Abläufe, Verträge oder frühere Ereignisse.
Internationale Zeugensuche
Ist ein Zeuge ins Ausland gezogen, prüfen wir die dort verfügbaren Recherchewege und beziehen bei Bedarf lokale Ermittler ein.
Sie suchen einen wichtigen Zeugen?
Senden Sie uns die vorhandenen Angaben zur Person und erläutern Sie, in welchem Zusammenhang sie als Zeuge benötigt wird. Wir prüfen die Ausgangslage, den zulässigen Rechercheweg und den voraussichtlichen Aufwand.
Ein Zeuge ist für einen Rechtsstreit oder die Aufklärung einer Straftat nur hilfreich, wenn die richtige Person identifiziert und erreichbar ist. Das gilt für einen Zivilprozess ebenso wie für ein Ermittlungsverfahren, in dem die Ermittlungsbehörden nach weiteren Auskunftspersonen suchen.
Probleme entstehen beispielsweise, wenn:
In solchen Fällen verbindet die Zeugensuche klassische Personenermittlung mit der konkreten Frage, welche Person tatsächlich eigene Wahrnehmungen zum Sachverhalt besitzt. Ein Beispiel: Nach einer Anzeige wegen Körperverletzung kennt die geschädigte Person einen möglichen Zeugen nur mit Vornamen. Unsere Aufgabe ist dann, aus den vorhandenen Hinweisen eine eindeutige Identität und einen rechtlich zulässigen Kontaktweg abzuleiten.
Die Anlässe unterscheiden sich stark. Wir übernehmen Zeugensuchen für private, wirtschaftliche und rechtliche Angelegenheiten. Dabei kann ein Zeuge unbeteiligter Beobachter, selbst Geschädigter oder als Polizeibeamter ein sogenannter amtlicher Zeuge sein. Auch die Angaben einer zunächst verdächtig erscheinenden Person können relevant sein; ob jemand rechtlich als Zeuge oder als Beschuldigter zu behandeln ist, entscheiden jedoch die zuständigen Stellen. Diese Bezeichnungen sind keine starre gesetzliche Einteilung aller Zeugen.
Personen, die einen Verkehrsunfall, Sturz, Schadensfall oder einen anderen Vorgang im Straßenverkehr unmittelbar beobachtet haben.
Frühere Beschäftigte mit eigener Kenntnis über betriebliche Abläufe, Verträge, Zuständigkeiten oder bestimmte Ereignisse.
Personen, die aufgrund ihres damaligen Wohnorts bestimmte Geschehnisse wahrgenommen haben könnten.
Personen mit unmittelbarer Kenntnis über Absprachen, Lieferungen, Vertragsgespräche oder geschäftliche Abläufe.
Personen, deren damaliger Kontakt zur Zielperson oder zum Ereignis für die Aufklärung relevant ist.
Personen, die Deutschland verlassen haben oder bereits zum Zeitpunkt des relevanten Ereignisses im Ausland lebten.
Eine Zeugensuche beginnt mit den vorhandenen Ausgangsdaten. Je eindeutiger diese sind, desto besser lässt sich die gesuchte Person von Namensvettern unterscheiden.
Hilfreich sind insbesondere:
Auch fragmentarische Angaben besitzen Ermittlungswert. Ein alter Arbeitsplatz, ein ungefähres Alter oder ein damaliger Wohnort eröffnet mitunter weitere Rechercheansätze. Wenn ein Zeuge unmittelbar nach einem Ereignis seine Kontaktdaten freiwillig mitteilt, sollten Name, Telefonnummer und Schreibweise sofort notiert und möglichst noch einmal mit ihm abgeglichen werden. So lassen sich Tippfehler vermeiden, die eine spätere Zeugensuche erheblich erschweren.
Ist die Identität des Zeugen bekannt, seine aktuelle Anschrift jedoch unbekannt, ähnelt die Recherche einer klassischen Adressermittlung.
In Deutschland gehört eine Melderegisterauskunft zu den möglichen Recherchewegen.
Eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG erfasst bei eindeutig identifizierbaren Personen unter anderem die derzeitige Anschrift. Für eine solche Anfrage müssen genügend Daten vorliegen, um die gesuchte Person eindeutig zuzuordnen.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 BMG setzt ein glaubhaft gemachtes berechtigtes Interesse voraus und umfasst je nach Fall weitere gesetzlich bestimmte Informationen.
Die Melderegisterauskunft bildet jedoch nur einen möglichen Baustein. Ein Umzug ins Ausland, unvollständige Ausgangsdaten oder eine fehlende eindeutige Identifizierung verlangen andere Recherchewege.
Wichtig: Eine Auskunftssperre oder andere gesetzliche Schutzregelungen werden von uns nicht umgangen. Bestehen Schutzinteressen einer Person, respektieren wir diese gesetzlichen Grenzen.
Mehr zur allgemeinen Personenermittlung finden Sie unter Personensuche Deutschland und Adressermittlung.
Nach einem Verkehrsunfall fehlt mitunter die Aussage eines neutralen Zeugen. Vielleicht hielt ein Fahrzeug kurz an, eine Fußgängerin beobachtete den Zusammenstoß oder Mitarbeiter eines nahe gelegenen Geschäfts sahen den Unfall. Gerade wenn die Beteiligten den Ablauf unterschiedlich schildern, kann die Beobachtung eines Unbeteiligten für die Frage nach dem Unfallhergang und möglichen Schadensersatzansprüchen erheblich sein.
Eine solche Zeugensuche beginnt mit einer Rekonstruktion der Situation.
Unsere Ermittler prüfen abhängig vom Fall:
Auch örtliche Befragungen gehören zu den möglichen Ermittlungsmaßnahmen. Personen entscheiden dabei selbst, ob sie Auskunft geben. Je nach Situation können rechtlich zulässige Zeugenaufrufe oder Aushänge vor Ort helfen. Solche Hinweise dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzen; für das Anbringen auf fremden Flächen ist die erforderliche Erlaubnis einzuholen. Ein Aufruf sollte den Vorfall sachlich beschreiben, ohne Beteiligte öffentlich als Täter darzustellen.
Geschäfte, Unternehmen oder private Grundstücke verfügen mitunter über Kameras, deren Aufnahmebereich einen relevanten Bereich erfasst hat.
Ein Detektiv besitzt jedoch keinen Anspruch auf Herausgabe fremder Videoaufnahmen. Wir dürfen bei einem Betreiber anfragen, ob relevante Aufzeichnungen vorhanden sind. Ob und an wen solche Daten rechtmäßig herausgegeben werden, richtet sich nach Datenschutz, Zweck und den Umständen des Einzelfalls.
Bei zeitkritischen Fällen ist eine frühe Recherche sinnvoll, weil vorhandene Aufzeichnungen je nach System nach einer bestimmten Speicherdauer überschrieben oder gelöscht werden.
In wirtschaftlichen Auseinandersetzungen besitzen frühere Mitarbeiter mitunter wichtiges Wissen über Unternehmensabläufe.
Das betrifft beispielsweise:
Ist die Person nicht mehr beim früheren Arbeitgeber tätig, prüfen wir verfügbare berufliche und personenbezogene Anhaltspunkte.
Berufliche Netzwerke, frühere Firmenbezüge, Registerinformationen, offene Internetquellen und Adressrecherchen bilden mögliche Bausteine.
Der frühere Arbeitgeber ist dabei nicht automatisch verpflichtet, private Kontaktdaten eines ehemaligen Mitarbeiters herauszugeben.
OSINT steht für Open Source Intelligence und beschreibt die strukturierte Recherche in offen zugänglichen Quellen.
Bei der Zeugensuche nutzen unsere Ermittler abhängig vom Auftrag beispielsweise:
Die Recherche dient vor allem dazu, Identitäten und Zusammenhänge zu verifizieren. Hinweise finden sich beispielsweise auf einer öffentlich einsehbaren Facebook-Seite, in älteren Veranstaltungsberichten, einem einschlägigen Fachbeitrag oder im Archiv einer Unternehmenswebsite. Ein dort genanntes Bild oder eine Namensnennung beweist jedoch noch nicht, dass die betreffende Person ein gesuchter Zeuge ist. Ein gleichlautender Name reicht für eine sichere Zuordnung nicht aus.
Auch bei öffentlich auffindbaren Informationen beachten wir Datenschutz, Zweckbindung und den konkreten Ermittlungsauftrag.
Ein früherer Zeuge lebt heute möglicherweise in Spanien, Großbritannien, den USA oder einem anderen Land.
In diesem Fall prüfen wir zunächst:
Unsere internationale Vernetzung ermöglicht bei geeigneten Fällen die Zusammenarbeit mit Ermittlern vor Ort.
Ein deutscher Rechercheweg lässt sich nicht unverändert auf jedes Land übertragen. Registerstruktur, Datenschutz und Zugangsmöglichkeiten unterscheiden sich erheblich.
Weitere Informationen finden Sie unter internationale Ermittlungen.
Ja. Ein Privatdetektiv darf eine Person grundsätzlich ansprechen und um ein freiwilliges Gespräch bitten.
Wir erklären der angesprochenen Person abhängig vom Auftrag sachgerecht den Anlass der Kontaktaufnahme. Ein Ermittler besitzt dabei keine amtliche Stellung und kein Vernehmungsrecht. Ob eine Zeugin als Opfer selbst betroffen ist oder als neutrale Beobachterin Auskunft geben kann, ändert nichts an der Freiwilligkeit des Gesprächs.
Unzulässig wären insbesondere:
Bei einem freiwilligen Gespräch achten wir darauf, eigene Angaben des Zeugen sauber von Informationen des Auftraggebers oder von Ermittlerannahmen zu trennen.
Nein. Ein Privatdetektiv besitzt keine Befugnis, einen Zeugen zu einer Aussage zu verpflichten.
Die angesprochene Person entscheidet selbst, ob sie ein freiwilliges Gespräch führt oder Informationen bereitstellt.
Davon zu unterscheiden ist eine formelle Ladung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft. Dort entstehen gesetzliche Pflichten nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften.
Auch eine polizeiliche Zeugenladung verpflichtet im Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen zum Erscheinen und zur Aussage, wenn ihr ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (§ 163 Abs. 3 StPO). Allerdings bestehen gesetzliche Ausnahmen: Nach § 55 StPO darf ein Zeuge die Antwort auf einzelne Fragen verweigern, wenn er sich selbst oder bestimmte Angehörige dadurch der Gefahr einer Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung aussetzen würde. Das ist vom umfassenderen Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Angehöriger nach § 52 StPO zu unterscheiden.
Zeugensuche und Zeugenvernehmung sind zwei verschiedene Dinge. Unsere Aufgabe liegt in der Ermittlung und Kontaktaufnahme. Eine förmliche Zeugenvernehmung führen Gericht, Staatsanwaltschaft oder andere dafür zuständige Stellen durch.
Im Zivilprozess wird der Zeugenbeweis durch die Benennung des Zeugen und der Tatsachen angeboten, zu denen dieser aussagen soll. In einem Strafprozess können Aussagen dagegen bereits im Ermittlungsverfahren wichtig sein und später in der Hauptverhandlung vor Gericht geprüft werden. Dort können sie die Position der Staatsanwaltschaft, des Angeklagten und der Verteidigung beeinflussen; eine Zeugenaussage ist aber nie automatisch ein Beweis für die behauptete Darstellung.
In der praktischen Prozessführung muss das Gericht die Person identifizieren und erreichen können. Eine aktuelle Anschrift oder andere eindeutige Kontaktdaten erleichtern deshalb die Ladung erheblich.
Das Gericht lädt den Zeugen und bestimmt, zu welchem Termin und zu welchem Beweisthema er erscheinen soll. Zeugen sind bei einer förmlichen gerichtlichen Vernehmung zur Wahrheit verpflichtet. Für eine falsche uneidliche Aussage vor Gericht sieht § 153 StGB eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Diese Strafvorschrift gilt nicht pauschal für jedes informelle Gespräch mit einem Detektiv.
Ein Detektivbericht ersetzt die Aussage eines tatsächlichen Zeugen nicht. Hat eine Person einen Vorgang selbst wahrgenommen, kommt es im Verfahren auf ihre eigenen Wahrnehmungen an. Ihre Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage bewertet das Gericht im Zusammenhang mit den übrigen Beweismitteln. Zeugen können nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) unter anderem Fahrtkosten und, bei Vorliegen der Voraussetzungen, eine Entschädigung für Verdienstausfall erhalten.
Für besonders schutzbedürftige Zeugen bietet die Strafprozessordnung besondere Möglichkeiten. Nach § 247a StPO kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen eine Vernehmung per Live-Videoübertragung aus einem anderen Raum anordnen. § 58a StPO regelt die Aufzeichnung einer Vernehmung in Bild und Ton, etwa zum Schutz minderjähriger oder besonders gefährdeter Zeugen. In der Hauptverhandlung werden Zeugen unter 18 Jahren grundsätzlich von der oder dem vorsitzenden Richter befragt; Ausnahmen für weitere unmittelbare Fragen regelt § 241a StPO. Ob eine Videovernehmung oder besondere Schutzmaßnahmen in Betracht kommen und wann die Zustimmung des Zeugen erforderlich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Entscheidung trifft die jeweils zuständige Stelle.
Je länger ein Ereignis zurückliegt, desto schwieriger wird die Recherche oft:
Wer weiß, dass eine Person für ein Verfahren wichtig werden könnte, sollte die Zeugensuche deshalb nicht unnötig aufschieben. Erinnerungen verblassen mit der Zeit. Zeugen sollten deshalb möglichst früh und in eigenen Worten festhalten, was sie tatsächlich gesehen oder gehört haben, etwa Uhrzeit, Blickrichtung, Entfernungen und die Reihenfolge einzelner Ereignisse. Wichtig ist, Beobachtungen von später erhaltenen Informationen klar zu trennen, damit die Erinnerung nicht ungewollt beeinflusst wird.
Die Zeugensuche verarbeitet personenbezogene Daten. Deshalb prüfen wir vor einer Recherche den Zweck und die rechtliche Grundlage.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sieht die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen vor, wenn die Verarbeitung erforderlich ist und nicht überwiegende Rechte oder Interessen der betroffenen Person entgegenstehen.
Bei einer Zeugensuche für die Geltendmachung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche besteht regelmäßig ein konkreter Zweck, der sorgfältig gegen die Rechte der gesuchten Person abzuwägen ist.
Wir beschränken die Recherche auf Daten, die für die Identifizierung, Lokalisierung oder sachgerechte Kontaktaufnahme benötigt werden.
Auch eine Melderegisterauskunft unterliegt gesetzlichen Voraussetzungen.
Für eine einfache Auskunft muss die gesuchte Person anhand der vorhandenen Daten eindeutig identifizierbar sein.
Bei erweiterten Auskünften ist ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.
Besteht eine gesetzliche Auskunftssperre zum Schutz einer Person, erhalten private Antragsteller die gesperrten Daten nicht. Solche Schutzmechanismen werden durch private Ermittlungen nicht umgangen.
Der Auftraggeber kennt den Ausgangssachverhalt meist besser als jeder externe Ermittler. Deshalb sammeln wir vor Beginn sämtliche vorhandenen Informationen. Auch ein anwaltlicher Vertreter kann uns für seinen Mandanten erklären, welche Tatsachen geklärt werden sollen und welche Daten bereits aus einer Akte vorliegen.
Besonders hilfreich sind:
Auch scheinbar nebensächliche Informationen helfen bei der Identifizierung. Ein damaliger Arbeitgeber oder ein früherer Wohnort grenzt eine Person oft stärker ein als ein verbreiteter Name.
Wie wir nach erfolgreicher Identifizierung vorgehen, stimmen wir bereits vor Beginn des Auftrags ab.
Je nach Fall kommt in Betracht:
Bei sensiblen Fällen beschränken wir die Weitergabe personenbezogener Daten auf das für den Auftrag erforderliche Maß.
Ein freiwilliges Gespräch mit einem Zeugen ist möglich. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine amtliche oder gerichtliche Vernehmung.
Der Ermittler darf die Angaben des Zeugen schriftlich dokumentieren, sofern dafür eine rechtliche Grundlage besteht und die Person über den Zweck der Kontaktaufnahme angemessen informiert wird.
Heimliche Tonaufnahmen eines nichtöffentlichen Gesprächs gehören nicht zu einer zulässigen regulären Befragung.
Für die spätere gerichtliche Beweisaufnahme ist die eigene Aussage des Zeugen maßgeblich. Der Ermittlungsbericht dokumentiert vor allem die Suche, Kontaktaufnahme und gegebenenfalls den Inhalt freiwillig mitgeteilter Informationen. Auf Wunsch kann der Zeuge seine schriftlich festgehaltenen Angaben auf Richtigkeit prüfen; eine Unterschrift ist freiwillig. Eine solche Dokumentation darf weder Antworten nahelegen noch eine gewünschte Version der Wahrheit vorgeben.
Rechtsanwälte beauftragen uns insbesondere dann, wenn eine Person in alten Akten auftaucht, aktuelle Kontaktdaten aber fehlen.
Typische Konstellationen sind:
Eine präzise Recherche spart der Kanzlei Zeit und hilft dabei, einen potenziellen Zeugen eindeutig zu identifizieren. Für einen Anwalt zählt dabei weniger die Anzahl gefundener Namen als die Frage, ob sich eine tatsächlich aussagefähige Person mit rechtmäßig gewonnenen Kontaktdaten erreichen lässt. Unsere Unterstützung beschränkt sich auf Ermittlungen; die rechtliche Bewertung und Prozessstrategie bleiben Aufgabe der beauftragten Rechtsanwälte.
Auch Unternehmen benötigen frühere Mitarbeiter oder Geschäftspartner als Zeugen, wenn ein Sachverhalt erst Jahre später gerichtlich oder außergerichtlich aufgearbeitet wird.
Unsere Wirtschaftsdetektive recherchieren beispielsweise frühere:
Wir konzentrieren uns dabei auf die Person, deren eigene Wahrnehmungen für den konkreten Sachverhalt relevant sind. Gerade bei länger zurückliegenden Streitigkeiten kann eine sorgfältige Zeugensuche Auswirkungen auf die Aufklärung haben, ohne ein bestimmtes Verfahrensergebnis zu versprechen.
Im ersten Schritt erhalten wir Name, alte Anschrift, Arbeitgeber, Zeitraum und alle weiteren Informationen, die zur Identifizierung beitragen.
Unsere Ermittler klären, ob die Daten ausreichen und welche rechtlich zulässigen Recherchewege für den Fall passen.
Je nach Ausgangslage nutzen wir Melderegister, offene Quellen, berufliche Zusammenhänge, Firmeninformationen und weitere zulässige Rechercheansätze.
Eine Namensgleichheit reicht nicht aus. Wir gleichen mehrere Merkmale ab, bevor wir eine Person als den gesuchten Zeugen einordnen.
Je nach Auftrag erhalten Sie die rechtmäßig festgestellten Kontaktdaten, einen Recherchebericht oder das Ergebnis einer vereinbarten Kontaktaufnahme.
Der Umfang richtet sich nach dem Auftrag und den ermittelten Informationen.
Ein Bericht enthält beispielsweise:
Wir unterscheiden bestätigte Tatsachen von Hinweisen, die sich nicht abschließend verifizieren ließen.
Die Kosten hängen davon ab, wie viele und wie aktuelle Ausgangsdaten vorliegen.
Eine Person mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und alter Anschrift lässt sich anders recherchieren als ein unbekannter Unfallzeuge, von dem nur eine ungefähre Beschreibung existiert.
Wesentliche Kostenfaktoren sind:
Vor Beginn erläutern wir den vorgesehenen Ermittlungsweg und den voraussichtlichen Kostenrahmen.
Kostenfreie Erstberatung: Senden Sie uns die vorhandenen Daten des gesuchten Zeugen. Wir prüfen zunächst, ob eine eindeutige Recherche möglich erscheint und welcher Aufwand sinnvoll ist.
Bei bekannter Identität beginnt die Suche meist mit vorhandenen Personendaten wie Name, Geburtsdatum und früherer Anschrift. Je nach Fall folgen Melderegister-, OSINT- und weitere rechtlich zulässige Recherchen.
Ja. Bei unbekannten Unfallzeugen recherchieren wir anhand von Ort, Zeit, Personenbeschreibung, möglichen Fahrzeugen und dem örtlichen Umfeld. Je nach Fall gehören OSINT und Befragungen vor Ort zur Recherche.
Nein. Ein Gespräch mit einem Privatdetektiv ist freiwillig. Förmliche Aussagepflichten entstehen erst aufgrund gesetzlich geregelter Ladungen durch Gerichte, Staatsanwaltschaft oder in bestimmten Fällen die Polizei.
Ja, wenn für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine rechtliche Grundlage besteht und die Recherche auf den notwendigen Zweck begrenzt bleibt. Melderegisterauskünfte unterliegen zusätzlich den Regeln des Bundesmeldegesetzes.
Eine gesetzliche Auskunftssperre schützt besonders gefährdete Personen. Private Ermittler erhalten gesperrte Meldedaten nicht und umgehen eine solche Schutzmaßnahme nicht.
Ja. Wir recherchieren frühere Beschäftigte anhand vorhandener Namen, alter Arbeitgeberdaten, beruflicher Profile, Adressinformationen und weiterer rechtlich zugänglicher Quellen.
Ja. Die Möglichkeiten richten sich nach dem Zielland und den dort verfügbaren Registern und Recherchewegen. Bei Bedarf beziehen wir lokale Ermittler in die Zeugensuche ein.
Nein. Professionelle Zeugensuche zielt auf Identifikation und Kontakt. Aussagen müssen aus der eigenen Erinnerung des Zeugen stammen. Druck, Drohungen oder die Vorgabe einer gewünschten Aussage gehören nicht zu einer zulässigen Ermittlungsarbeit.
Der Aufwand richtet sich nach den vorhandenen Personendaten, dem Alter der Informationen, dem Rechercheumfang und der Frage, ob Ermittlungen in Deutschland, im Ausland oder vor Ort erforderlich sind. Nach Sichtung der Ausgangsdaten erhalten Sie eine individuelle Einschätzung.
Sie benötigen einen früheren Mitarbeiter, Unfallzeugen, Nachbarn oder eine andere Auskunftsperson für einen konkreten Sachverhalt? Senden Sie uns die vorhandenen Daten. Wir prüfen, welche Recherchewege sinnvoll und rechtlich zulässig sind.
Kostenfreie vertrauliche Erstberatung:
Aktuelle Anschriften und Aufenthaltsorte eindeutig identifizierbarer Personen recherchieren.
Möglichkeiten der professionellen Adressrecherche bei unbekannt verzogenen Personen.
Welche Daten bei einer Personensuche helfen und wo die Grenzen einer Recherche liegen.
Personen- und Zeugensuche in zahlreichen Ländern mit geeigneten lokalen Recherchewegen.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
AUSGEZEICHNET Basierend auf 206 Bewertungen Gepostet auf Google Arber ElshaniTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Team,Tolle Leistung,empfehlenswert 😁😎Gepostet auf Google John VieiraTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. 5-STARS ALL THE WAY!!! I recently retained Condor Detektei Dorsten for a time-sensitive international matter, and I could not be more pleased with the service provided. Svenja and her team did an outstanding job locating the individual, discreetly confirming their identity, and immediately proceeding with service of the required legal documents. They also provided a professional report with photographs and all necessary details, and assisted with the Affidavit of Service for court purposes. This matter was under significant time pressure, as the individual had to be located, identified, and served before a specific deadline. Despite the short timeframe and the added challenge of coordinating between Germany and Canada, the team handled everything with professionalism, diligence, and excellent communication. I would also like to give credit to the field investigator involved, whose name will remain confidential, for their excellent work on the ground. Thank you to Svenja and the entire team for going above and beyond to make this happen in a timely and professional manner. Their services will certainly be retained again in the future.Gepostet auf Google Amit MehtaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. The service I received was very prompt and an expert service that met my needs perfectlyGepostet auf Google Thomas HildenbrandTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlich und kompetent! Einfache und schnelle Kontaktaufnahme, habe sehr kurzfristig einen tel. Rückmeldung bekommen. Meine Angelegenheit, in einem zentralasiatisches Land, wurde in einem kurzen Zeitraum exakt aufgeklärt. Ich habe eine sehr umfängliche Recherche / Bericht erhalten. Absolute Empfehlung.Gepostet auf Google Steffi G.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Detektei meines Vertrauens. Kompentent, schnelle Bearbeitung, und sehr freundlicher Kontakt. Eine hervorragende Beratung und detailierte Berichterstattung ließen keine Fragen mehr offen. Falls ich nochmal Bedarf habe kommen wir wieder zusammen. Ich empfehle diese Detektei gerne für alle Fälle weiter.Gepostet auf Google Yvonne FreyTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen herzlichen Dank für die schnelle Aufklärung. Bin auf einem Lovescammer reingefallen und wollte Gewissheit, dass es einer ist. Dank der Detektei habe ich Klarheit erhalten. Schnelle Bearbeitung und sehr freundliche Beratung, kann ich auf jedem Fall weiterempfehlen. Vielen Dank und liebe Grüße.Gepostet auf Google martina buschlTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Preis-Leistung.Präzise und schnelle Ergebnisse. Rasche Kontaktaufnahme. Kann man empfehlen .Gepostet auf Google Ronny StreulTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hätte ich diese Seite nicht gefunden, wäre ich einem SCAM zum Opfer gefallen. Von der 1. Kontaktaufnahme bis zum Ergebnis vergingen weniger Tage. Ich bin immernoch sprachlos, wie schnell die Aufklärung ging und wie detailliert der Bericht ist. Vielen Dank für ihre schnelle und hervorragende Arbeit.Gepostet auf Google Karl WagnerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bedanke mich für die freundliche Beratung. Innerhalb weniger Stunden wurden die mir fehlenden Daten ermittelt und mir das Resultat auf eine einfühlsame Weise weitergegeben, noch bevor ich einen Auftrag erteilt hatte zu einem dem Aufwand angemessenen Preis. Vielen Dank auch für das in meine Person gesetzte Vertrauen ihrerseits. Angelika Wagner
*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.