Um anonyme Online-Nachstellungen straf- und zivilrechtlich (nach § 238 StGB oder dem Gewaltschutzgesetz) erfolgreich zu verfolgen, müssen Betroffene erhaltene Nachrichten, E-Mails, Profilseiten und URLs lückenlos als digitale Originaldateien und Kontext-Screenshots sichern, bevor Konten blockiert werden.
Die Detektei Condor unterstützt Betroffene bei der strukturierten Beweisordnung und führt rechtmäßige OSINT-Recherchen in öffentlich zugänglichen Quellen durch, um sachliche Verbindungen zwischen anonymen Accounts aufzudecken.
Da private Ermittler jedoch keine polizeilichen Sonderbefugnisse besitzen, sind Eingriffe in die Privatsphäre wie das Hacken fremder Konten, das Installieren von Spionage-Software oder die Abfrage geschützter Provider- und IP-Daten strikt ausgeschlossen. Bei begründetem Verdacht auf heimliche Überwachungsprogramme (Stalkerware) sollte die technische Überprüfung des Smartphones zwingend über ein sicheres Zweitgerät mit Experten oder Behörden abgestimmt werden.
Autorin:
Svenja Meismann
Detektivin der Detektei Condor und 3rd Vice President der World Association of Detectives (WAD).
Fachbeitrag | Rechtsstand: September 2026
Cyberstalking bezeichnet das wiederholte, unerwünschte Nachstellen einer Person über digitale Kommunikationsmittel. Betroffene erhalten beispielsweise ständig Nachrichten, werden über wechselnde Profile kontaktiert, im Internet bedroht oder durch den Missbrauch ihrer persönlichen Daten belästigt.
Cyberstalking findet über soziale Netzwerke, Messenger, E-Mails, Bewertungsportale und andere Online-Dienste statt. Teilweise geht es mit einer Nachstellung außerhalb des Internets einher.
Besonders schwierig ist die Situation, wenn sich die verantwortliche Person hinter anonymen Accounts oder erfundenen Identitäten verbirgt.
Die Detektei Condor unterstützt Betroffene bei der rechtmäßigen Recherche und Dokumentation konkreter Vorfälle. Gleichzeitig gibt es wichtige Tipps und Schritte, die Sie unabhängig von einem Detektivauftrag sofort selbst unternehmen sollten.
1. Beweise sichern
Nachrichten, Screenshots, Profilnamen, Internetadressen und Zeitpunkte dokumentieren.
2. Konten schützen
Passwörter, aktive Sitzungen, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Standortfreigaben prüfen.
3. Hilfe einschalten
Polizei, Beratungsstellen und gegebenenfalls anwaltliche Unterstützung kontaktieren.
4. Hinweise prüfen lassen
Bei unbekannten Accounts vorhandene Spuren durch rechtmäßige Recherchen untersuchen lassen.
Der Begriff Cyberstalking setzt sich aus den Wörtern „Cyber“ für den digitalen Bereich und „Stalking“ für Nachstellung zusammen.
Gemeint ist ein wiederholtes Verhalten, bei dem eine Person über digitale Wege verfolgt, bedrängt oder kontrolliert wird.
Die Handlungen unterscheiden sich erheblich. Manche Betroffene erhalten täglich zahlreiche unerwünschte Nachrichten. Andere sehen sich mit gefälschten Profilen, Identitätsmissbrauch oder der unerlaubten Veröffentlichung persönlicher Informationen konfrontiert.
Ein wesentliches Merkmal besteht darin, dass sich die Übergriffe gegen eine bestimmte Person richten und über einen längeren Zeitraum oder in wiederholten Handlungen auftreten.
Nicht jede unangenehme Nachricht erfüllt bereits einen Straftatbestand. Die rechtliche Bewertung hängt von Inhalt, Wiederholung, Umständen und Auswirkungen beziehungsweise der Eignung zur Beeinträchtigung der Lebensgestaltung ab.
Ein Online-Stalker kann digitale Informationen dazu nutzen, den Aufenthaltsort einer Person herauszufinden oder sie außerhalb des Internets aufzusuchen.
Eine veröffentlichte Adresse, ein ungeschütztes Social-Media-Profil oder eine unbemerkte Standortfreigabe bieten unter Umständen entsprechende Anhaltspunkte.
Die Grenze zwischen digitaler und persönlicher Nachstellung ist deshalb fließend.
Weitere Informationen zur Nachstellung außerhalb des Internets finden Sie in unserem Beitrag Stalking: Ermittlungen und Handlungsmöglichkeiten.
Cyber-Stalking beschränkt sich nicht auf Beleidigungen oder unerwünschte Nachrichten. Die folgenden Erscheinungsformen zeigen, wie unterschiedlich die Übergriffe aussehen.
| Form des Cyberstalkings | Typisches Verhalten |
|---|---|
| Unerwünschte Kontaktaufnahme | Wiederholte Nachrichten, Anrufe oder Kontaktversuche über wechselnde Profile im Netz trotz erkennbarer Ablehnung. |
| Bedrohungen | Drohungen über Messenger, E-Mail oder soziale Netzwerke. |
| Gefälschte Profile | Erstellung von Accounts unter dem Namen oder mit Bildern der betroffenen Person. |
| Rufschädigung | Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, beleidigender Inhalte oder manipulierter Darstellungen. |
| Missbrauch persönlicher Daten | Bestellungen im fremden Namen oder Veranlassung unerwünschter Kontakte durch Dritte. |
| Ausspähen | Unbefugte Zugriffe auf Konten oder heimliches Auslesen von Informationen mittels Überwachungssoftware. |
| Veröffentlichung privater Daten | Verbreitung von Anschrift, Telefonnummer oder anderen sensiblen Informationen zur gezielten Belästigung. |
Ein Täter erstellt beispielsweise ein Profil mit dem Namen und den Fotos seines Opfers. Über dieses Profil nimmt er Kontakt zu Dritten auf oder veröffentlicht Inhalte, die den Ruf der betroffenen Person schädigen sollen.
Die Geschädigten erfahren teilweise erst durch Rückfragen aus ihrem Umfeld von der Existenz des gefälschten Accounts.
Bei einer solchen Konstellation sind der Profilname, die vollständige Profiladresse, die veröffentlichten Inhalte und die Zeitpunkte der Feststellung relevante Informationen.
Ein anderer Fall betrifft wiederholt verbreitete falsche Behauptungen über eine Person.
Diese erscheinen möglicherweise in sozialen Medien, Internetforen, Bewertungen oder eigens angelegten Webseiten.
Die Aussagen sind in ihrem ursprünglichen Zusammenhang zu dokumentieren. Einzelne aus dem Kontext gelöste Bildschirmfotos reichen für eine spätere Bewertung unter Umständen nicht aus.
Zu diesem Thema finden Sie weitere Hinweise unter Verleumdung im Internet beweisen.
Cyberstalking und Cybermobbing überschneiden sich teilweise. Beide Begriffe beschreiben schädigendes Verhalten über digitale Kommunikationswege.
Beim Cyberstalking steht die wiederholte, auf eine bestimmte Person gerichtete Nachstellung im Mittelpunkt. Dazu gehören unter anderem unerwünschte Kontaktversuche, Überwachung und Bedrohungen.
Beim Cybermobbing stehen oftmals Herabsetzung, Bloßstellung und gezielte Ausgrenzung im Vordergrund. Daran können mehrere Personen beteiligt sein.
Die Begriffe schließen sich nicht gegenseitig aus. Eine Person kann gleichzeitig Opfer von Cyberstalking und Cybermobbing sein.
Für die strafrechtliche Bewertung kommt es letztlich auf die konkreten Handlungen an und nicht allein auf die gewählte Bezeichnung.
Bei Cyberstalking sind zwei Ziele wichtig: die eigene Sicherheit und der Erhalt vorhandener Beweismittel.
Die folgenden Schritte bieten eine erste Orientierung. Bei einer unmittelbaren Bedrohung hat die persönliche Sicherheit Vorrang vor jeder Dokumentation.
Bei akuter Gefahr: Polizei unter 110 verständigen
Wenn jemand konkrete Gewaltdrohungen ausspricht, vor Ihrer Wohnung erscheint oder Sie sich unmittelbar bedroht fühlen, verständigen Sie die Polizei. Warten Sie nicht auf einen Ermittlungstermin bei einer Detektei.
Dokumentieren Sie die erhaltenen Nachrichten, Kommentare, Profilseiten und sonstigen Vorfälle möglichst vollständig.
Zur Sicherung gehören neben dem eigentlichen Inhalt auch Angaben zum Zeitpunkt, zum Account und zur verwendeten Plattform.
Bevor Sie einen Beitrag melden oder einen Account blockieren, sollten die relevanten Beweise nach Möglichkeit bereits gesichert sein. Bei akuter Bedrohung darf die Sicherung Ihre Sicherheit allerdings nicht gefährden.
Sofern es für Ihre Sicherheit angemessen ist, teilen Sie der betreffenden Person einmal eindeutig mit, dass Sie keinen weiteren Kontakt wünschen.
Danach sollten Sie auf weitere Diskussionen und Rechtfertigungsversuche verzichten.
Eine solche Nachricht ist keine zwingende Voraussetzung für eine Strafanzeige. Bei Drohungen oder einer gefährlichen Situation ist eine direkte Kontaktaufnahme möglicherweise nicht ratsam.
Nach der Beweissicherung bieten die Meldefunktionen der jeweiligen Plattform eine Möglichkeit, gefälschte Profile, Drohungen oder andere rechtsverletzende Inhalte zu melden.
Auch das Blockieren eines Accounts ist sinnvoll, sofern dadurch keine wichtigen Beweismittel verloren gehen.
Bewahren Sie die Meldungsbestätigung und mögliche Antworten des Plattformbetreibers auf.
Cyberstalking bleibt nicht zwangsläufig auf das persönliche Online-Profil begrenzt.
Wenn der Täter Ihren Arbeitsplatz, Angehörige oder Freunde kontaktiert, sind diese Personen möglicherweise ebenfalls mit dem Sachverhalt konfrontiert.
Informieren Sie geeignete Vertrauenspersonen über die Situation und bitten Sie darum, verdächtige Kontaktversuche zu dokumentieren, ohne selbst Nachforschungen gegen den mutmaßlichen Täter aufzunehmen.
Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen steht Ihnen der Weg zur Polizei offen. Einen vorherigen Detektivbericht benötigen Sie dafür nicht.
Auch wenn die Identität der verantwortlichen Person unbekannt ist, kommt eine Anzeige gegen Unbekannt infrage.
Relevante Nachrichten und Unterlagen unterstützen die polizeiliche Sachverhaltsaufnahme.
Digitale Inhalte sind veränderlich. Ein Account verschwindet, eine Nachricht wird gelöscht oder eine Bewertung nachträglich bearbeitet.
Eine strukturierte Beweissicherung hilft dabei, den ursprünglichen Zustand möglichst nachvollziehbar festzuhalten.
Ein Screenshot sollte möglichst folgende Informationen erkennen lassen:
Ein isolierter Satz ohne erkennbaren Zusammenhang lässt sich später unter Umständen nur schwer einordnen.
Die Polizei empfiehlt deshalb, auch den Kontext eines Beitrags, den Nutzernamen und die URL zu dokumentieren.
Bei E-Mails sind die Originalnachrichten einschließlich vorhandener technischer Kopfzeilen unter Umständen hilfreich. Ein Screenshot allein enthält nicht sämtliche technischen Angaben.
Bei Messenger-Diensten kommen je nach Anwendung Chat-Exporte und weitere Sicherungsmöglichkeiten infrage.
Verändern Sie vorhandene Originaldateien möglichst nicht. Speichern Sie zusätzliche Arbeitskopien für die Auswertung.
Die vorhandenen Dateien sind vor unbeabsichtigter Löschung zu schützen. Eine gesonderte Sicherung auf einem geeigneten Speichermedium ist sinnvoll.
Ein fortlaufendes Protokoll erleichtert die Zuordnung einzelner Ereignisse.
| Datum / Uhrzeit | Vorfall | Beweismittel | Weitere Angaben |
|---|---|---|---|
| Datum und Uhrzeit eintragen | Beispiel: bedrohliche Nachricht über einen Messenger | Screenshot und Originalnachricht | Profilname und weitere Informationen |
| Datum und Uhrzeit eintragen | Beispiel: gefälschtes Profil entdeckt | Profil-Screenshot und URL | Hinweis durch eine bekannte Person |
Halten Sie auch fest, ob und wie der Vorfall Ihren Alltag beeinträchtigt hat. Dazu gehören beispielsweise Änderungen Ihrer Kontaktwege oder vermiedene Aufenthaltsorte.
Diese Angaben sind nicht als Ersatz für eine rechtliche Bewertung gedacht. Sie dienen einer vollständigen und nachvollziehbaren Darstellung des Sachverhalts.
Vorsicht bei strafbaren Bildinhalten
Bei Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder oder anderen möglicherweise schon durch Besitz oder Weitergabe strafbaren Inhalten sollten Sie keine eigenständigen Kopien anfertigen oder Dateien weiterverbreiten. Wenden Sie sich direkt an die Polizei und lassen Sie sich zur sicheren Beweissicherung anleiten.
Wenn ein Täter Informationen besitzt, die eigentlich privat sein sollten, kommt neben öffentlich zugänglichen Quellen auch ein unbefugter Zugriff auf ein Konto oder ein Gerät in Betracht.
Eine technische Sicherheitsprüfung ist deshalb bei entsprechenden Anhaltspunkten sinnvoll.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen E-Mail-Konten: Wer darüber Zugriff erlangt, erhält unter Umständen auch die Möglichkeit, Passwörter anderer Dienste zurückzusetzen.
Über Smartphones und verschiedene Apps lassen sich Standortinformationen mit anderen Personen teilen.
Prüfen Sie deshalb bei einem entsprechenden Verdacht bestehende Freigaben, Familienkonten, gemeinsam genutzte Geräte und angemeldete Benutzerkonten.
Eine unbemerkte Freigabe ist nicht automatisch ein Beweis für eine absichtliche Überwachung. Die Feststellungen müssen im Zusammenhang mit den übrigen Hinweisen beurteilt sein.
Stalkerware bezeichnet Software, die zur heimlichen Überwachung eines Smartphones oder anderer Geräte eingesetzt wird.
Solche Programme ermöglichen unter Umständen Einblicke in Nachrichten, Standortdaten oder andere private Informationen.
Bei einem konkreten Verdacht ist Vorsicht angebracht. Eine überstürzte Deinstallation oder ein sofortiger Werksreset vernichtet möglicherweise wichtige Spuren oder informiert den Täter über die Entdeckung.
Besteht zusätzlich ein Risiko durch einen gewaltbereiten Ex-Partner, sollten Sie möglichst ein anderes, sicheres Gerät für die Kontaktaufnahme mit Polizei oder Beratungsstellen verwenden.
Die technische Untersuchung des betroffenen Geräts sollte mit einer geeigneten Fachperson und gegebenenfalls der Polizei abgestimmt sein.
Cyberstalking ist keine eigenständige Bezeichnung eines einzigen Straftatbestands im Strafgesetzbuch.
Je nach Vorgehen kommen unterschiedliche Delikte in Betracht. Eine zentrale Vorschrift ist § 238 StGB – Nachstellung.
Nach dem im September 2026 geltenden Gesetzestext ist unter anderem strafbar, wer einer anderen Person unbefugt in einer Weise nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, und dabei wiederholt bestimmte gesetzlich beschriebene Handlungen begeht.
Hierzu gehören beispielsweise:
Die genaue rechtliche Einordnung setzt eine Prüfung der konkreten Handlungen voraus.
Den vollständigen aktuellen Wortlaut finden Sie unter § 238 StGB – Nachstellung.
Ältere Darstellungen des Nachstellungsparagrafen enthalten teilweise noch die Begriffe „beharrlich“ und „schwerwiegend“.
Diese Formulierungen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Grundtatbestand.
Maßgeblich ist insbesondere die wiederholte Nachstellung, die geeignet ist, die Lebensgestaltung der betroffenen Person nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilen Polizei, Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls das Gericht anhand des konkreten Sachverhalts.
Abhängig vom Verhalten der verantwortlichen Person kommen beispielsweise auch Bedrohung, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung oder Straftaten im Zusammenhang mit dem unbefugten Zugriff auf Daten in Betracht.
Die richtige strafrechtliche Einordnung ist nicht Aufgabe einer Detektei. Wir unterstützen bei der sachlichen Feststellung und Dokumentation relevanter Tatsachen.
Neben einem Strafverfahren stehen betroffenen Personen unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten offen.
Das Gewaltschutzgesetz sieht gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen vor.
Hierzu zählen je nach Sachverhalt und gerichtlicher Entscheidung insbesondere Verbote, mit der betroffenen Person Kontakt aufzunehmen oder bestimmte Orte aufzusuchen.
Der Schutz umfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Kontaktaufnahmen über Fernkommunikationsmittel.
Eine Schutzanordnung entsteht nicht automatisch mit der Strafanzeige. Betroffene sollten die Möglichkeiten eines entsprechenden Antrags gegebenenfalls anwaltlich oder mit Unterstützung einer Beratungsstelle prüfen.
Weitere Einzelheiten enthält § 1 Gewaltschutzgesetz.
Wer unter einem erfundenen Namen bedroht oder belästigt wird, möchte verständlicherweise wissen, welche Person hinter dem Account steckt.
Die Identifizierung ist jedoch nicht in jedem Fall möglich.
Ein Profilname, ein Foto oder eine E-Mail-Adresse beweist für sich genommen noch nicht, wer einen Account tatsächlich verwendet.
Bei Ermittlungen müssen deshalb unterschiedliche Hinweise geprüft und miteinander abgeglichen sein.
Benutzernamen und Profiladressen
Hinweise auf weitere öffentlich zugängliche Profile oder identische Accountnamen.
Öffentliche Beiträge
Wiederverwendete Bilder, Texte oder andere offen zugängliche Angaben.
Chronologie der Vorfälle
Zeitliche Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Kontaktversuchen und Veröffentlichungen.
Bereits bekannte Tatsachen
Informationen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt waren, und nachvollziehbare frühere Ereignisse.
Einzelne Übereinstimmungen liefern allenfalls Hinweise. Sie sind kein automatischer Identitätsnachweis.
Auch die frühere Beziehung zu einer Person begründet allein keinen Beweis für deren Täterschaft.
Betroffene fragen bei anonymen Nachrichten oft nach einer IP-Adresse.
Eine Detektei besitzt jedoch keinen allgemeinen Zugang zu geschützten Verbindungsdaten von Plattformen, Messenger-Apps oder Internetprovidern.
Ob derartige Daten vorhanden sind, wie lange sie gespeichert bleiben und unter welchen Voraussetzungen sie angefordert werden dürfen, hängt von den rechtlichen und technischen Umständen ab.
Entsprechende Ermittlungen gehören gegebenenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden.
Auch eine bekannte IP-Adresse bezeichnet nicht automatisch die konkrete Person, die eine Nachricht verfasst hat.
Bei der Detektei Condor beginnt ein Cyberstalking-Auftrag mit einer sorgfältigen Sichtung der vorhandenen Informationen.
Wir prüfen, welche Tatsachen bereits dokumentiert sind, welche Fragen offenbleiben und welche rechtmäßigen Ermittlungen zusätzliche Erkenntnisse versprechen.
Der Schwerpunkt liegt auf der strukturierten Beweissicherung, öffentlich zugänglichen Recherchen und der Überprüfung konkreter Hinweise.
Zu Beginn erfassen wir die bekannten Accounts, Nachrichten, Internetadressen und sonstigen Vorfälle.
Aus den Unterlagen entsteht eine geordnete Chronologie. Doppelte Informationen, erkennbare Widersprüche und fehlende Belege lassen sich so leichter feststellen.
Die Auswertung bildet die Grundlage für mögliche weitere Schritte.
OSINT steht für Open Source Intelligence und bezeichnet die systematische Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen.
Unsere Ermittler prüfen beispielsweise öffentlich sichtbare Profile, Beiträge, verlinkte Webseiten und bereits bekannte Benutzernamen.
Das Ziel besteht darin, sachlich nachvollziehbare Verbindungen zwischen den vorhandenen Informationen festzustellen.
Eine Ähnlichkeit zwischen zwei Profilen reicht für eine sichere Zuordnung nicht aus. Die Auswertung muss zwischen bestätigten Feststellungen und bloßen Indizien unterscheiden.
Bestehen Hinweise auf einen kompromittierten Computer oder ein betroffenes Mobilgerät, ist eine technische Untersuchung durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte denkbar.
Ihr Umfang richtet sich nach dem Gerät, dem Verdacht und der Frage, welche Daten rechtmäßig untersucht werden dürfen.
Gelöschte Daten sind nicht automatisch wiederherstellbar. Ob eine Wiederherstellung möglich und sinnvoll ist, hängt von den technischen Gegebenheiten ab.
Bei möglichen Straftaten sollte eine technische Untersuchung mit der Polizei abgestimmt sein, damit wertvolle Spuren nicht versehentlich verändert oder vernichtet werden.
Die tatsächlich getroffenen Feststellungen halten wir in einem strukturierten Bericht fest.
Je nach Auftrag enthält er eine Chronologie, dokumentierte Rechercheergebnisse und eine Einordnung der vorhandenen Hinweise.
Offene Fragen bleiben als solche gekennzeichnet.
Ein Bericht dient der nachvollziehbaren Darstellung unserer Ermittlungen. Über seine Bedeutung in einem gerichtlichen Verfahren entscheidet das zuständige Gericht.
Eine Detektei besitzt keine polizeilichen Sonderbefugnisse.
Insbesondere sind folgende Handlungen keine zulässigen regulären Recherchemethoden:
Auch bei einem konkreten Verdacht dürfen Ermittlungen nicht in eine unzulässige Ausforschung oder Selbstjustiz übergehen.
Eine Identifizierung durch private Ermittler ist nicht garantiert. Ergeben sich konkrete Hinweise auf eine Straftat, sind Polizei und gegebenenfalls ein Rechtsanwalt die zuständigen Ansprechpartner für die weiteren rechtlichen Schritte.
Eine klare Aufgabenstellung hilft dabei, die vorhandenen Informationen sinnvoll auszuwerten und unnötige Ermittlungen zu vermeiden.
Schritt 1: Vertrauliche Schilderung
Sie beschreiben die bisherigen Vorfälle und erläutern, welche Frage durch die Ermittlungen geklärt sein soll.
Schritt 2: Prüfung der vorhandenen Unterlagen
Wir sichten die verfügbaren Beweismittel und beurteilen, welche zusätzlichen Informationen fehlen.
Schritt 3: Ermittlungsplanung und Angebot
Sie erhalten eine Einschätzung der rechtlich zulässigen Möglichkeiten und ein auf den geplanten Aufwand abgestimmtes Angebot.
Schritt 4: Gezielte Recherche
Nach Auftragserteilung erfolgen die vereinbarten OSINT-Recherchen, Auswertungen oder weiteren zulässigen Untersuchungen.
Schritt 5: Dokumentation der Ergebnisse
Wir übermitteln die tatsächlichen Feststellungen und benennen offen, welche Fragen sich mit den verfügbaren Mitteln nicht klären ließen.
Eine Detektei ist lediglich eine mögliche Ergänzung bei der Sachverhaltsaufklärung.
Für den persönlichen Schutz, eine Strafanzeige und die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen stehen andere Stellen zur Verfügung.
Polizei
Bei Bedrohungen, Nachstellung und anderen Straftaten. Im akuten Notfall: 110.
WEISSER RING
Unterstützung und Beratung für Menschen, die von Straftaten betroffen sind. Opfer-Telefon: 116 006.
Rechtsanwalt
Beratung zu Schutzanordnungen, Unterlassungsansprüchen und weiteren rechtlichen Maßnahmen.
Fachliche Beratung
Beratungsstellen für Betroffene von Stalking und digitaler Gewalt unterstützen bei persönlichen und praktischen Fragen.
Die Detektei Condor prüft, welche Informationen bereits vorliegen und ob rechtmäßige Recherchen weitere Erkenntnisse versprechen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir besprechen die möglichen Ermittlungswege, deren Grenzen und die voraussichtlichen Kosten.
Cyberstalking bezeichnet das wiederholte unerwünschte Nachstellen einer Person über digitale Kommunikationswege. Dazu gehören beispielsweise ständige Kontaktversuche, Bedrohungen, Identitätsmissbrauch oder die gezielte Veröffentlichung persönlicher Informationen.
Ja, bestimmte Formen des Cyberstalkings erfüllen den Straftatbestand der Nachstellung nach § 238 StGB oder andere Strafvorschriften. Die rechtliche Bewertung hängt von den konkreten Handlungen und Umständen ab.
Sichern Sie möglichst vollständige Screenshots, Originalnachrichten, E-Mails, Profiladressen und Zeitangaben. Ein fortlaufendes Vorfallsprotokoll erleichtert die Zuordnung der einzelnen Ereignisse. Bei möglicherweise schon durch Besitz oder Weitergabe strafbaren Bildinhalten wenden Sie sich direkt an die Polizei.
Ja. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt ist möglich. Übermitteln Sie der Polizei die vorhandenen Informationen und Beweise. Ein vorheriger Detektivbericht ist nicht erforderlich.
Eine Detektei kann öffentlich zugängliche Informationen und vorhandene Hinweise prüfen. Ob sich daraus eine Person eindeutig identifizieren lässt, hängt vom Einzelfall ab. Eine sichere Täteridentifizierung ist nicht garantiert.
Eine Detektei besitzt keinen allgemeinen Zugriff auf geschützte Verbindungsdaten von Internetprovidern oder Plattformen. Entsprechende Auskünfte setzen eine rechtliche Grundlage voraus und gehören gegebenenfalls in den Aufgabenbereich der Strafverfolgungsbehörden.
Nutzen Sie bei einer möglichen Gefährdung ein sicheres anderes Gerät für die Kontaktaufnahme mit Polizei oder Beratungsstellen. Vermeiden Sie unüberlegte Änderungen am betroffenen Smartphone, damit keine wichtigen Spuren verloren gehen oder der Täter alarmiert wird.
Unter den Voraussetzungen des Gewaltschutzgesetzes sind gerichtliche Schutzanordnungen möglich. Dazu zählen auch Verbote der Kontaktaufnahme über digitale Kommunikationswege. Die konkreten rechtlichen Schritte sollten mit einer Beratungsstelle oder einem Rechtsanwalt geklärt sein.
Informationen zu Nachstellung außerhalb des Internets und möglichen Ermittlungen.
Verleumdung im Internet beweisen
Hinweise zur Dokumentation falscher Tatsachenbehauptungen und digitaler Rufschädigung.
Aufgaben, Arbeitsweise und rechtliche Grenzen privater Ermittler.
Offizielle Quellen und weitere Hilfe
§ 1 Gewaltschutzgesetz – Gerichtliche Schutzmaßnahmen
Polizeiliche Kriminalprävention – Digitale Beweissicherung
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag informiert über Cyberstalking, mögliche Ermittlungsansätze und die deutsche Rechtslage im September 2026. Er ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Bei einer akuten Bedrohung verständigen Sie die Polizei.
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
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