Als untergetauchte Person bezeichnet man umgangssprachlich einen Menschen, dessen aktueller Aufenthaltsort unbekannt ist und der möglicherweise bewusst vermeiden möchte, gefunden zu werden. In der Praxis betrifft dies unter anderem unbekannt verzogene Schuldner, ehemalige Mieter, frühere Geschäftspartner, Zeugen oder Angehörige, zu denen der Kontakt abgebrochen ist.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Suche nach untergetauchten Schuldnern. Eine Melderegisterauskunft führt nicht immer zum Ziel. Manche Personen haben sich noch nicht umgemeldet, sind ins Ausland gezogen oder halten sich tatsächlich an einer anderen Anschrift auf als der behördlich bekannten.
Unsere Detektive verfolgen solche Spuren weiter. Je nach Ausgangslage recherchieren wir frühere Anschriften, geschäftliche Verbindungen, öffentlich zugängliche Informationen und weitere rechtlich nutzbare Hinweise. Bei Bedarf prüfen Ermittler einen vermuteten Aufenthaltsort auch vor Ort.
Geht es vor allem darum, eine aktuelle und möglichst zustellfähige Anschrift festzustellen, finden Sie weitere Informationen auf unserer Hauptseite zur
Adressermittlung.
Untergetauchte Schuldner
Aktuelle Anschrift oder tatsächlichen Aufenthaltsort ermitteln, wenn Post zurückkommt oder der Schuldner unbekannt verzogen ist.
Mehr als Melderegister
Führt eine Melderegisterauskunft nicht weiter, werden weitere rechtlich zugängliche Spuren und Verbindungen ausgewertet.
Deutschland und Ausland
Ergibt die Recherche Hinweise auf einen Wegzug ins Ausland, lässt sich die Suche international fortsetzen.
Rechtlicher Suchgrund
Forderungsdurchsetzung, Zustellung, Zeugensuche und andere nachvollziehbare rechtliche Anliegen bilden typische Suchgründe.
Ihr Schuldner ist unbekannt verzogen oder nicht mehr erreichbar?
Teilen Sie uns den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die letzte bekannte Anschrift und weitere vorhandene Angaben mit. Wir prüfen die Datenlage und erläutern Ihnen, welcher Ermittlungsweg für die Suche nach der aktuellen Adresse sinnvoll erscheint.
Kostenfreie und vertrauliche Erstberatung.
„Untergetauchte Person“ ist kein feststehender juristischer Begriff.
Im allgemeinen Sprachgebrauch beschreibt er Menschen, deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist und bei denen der Eindruck besteht, dass sie sich bewusst dem Zugriff anderer entziehen.
Das kann verschiedene Hintergründe haben:
Aus einer unbekannten Anschrift lässt sich noch keine Absicht ableiten.
Menschen ziehen um, wechseln kurzfristig ihren Aufenthaltsort, leben zeitweise bei einem Partner oder Angehörigen oder haben ihre melderechtlichen Daten noch nicht aktualisiert.
Eine professionelle Personensuche sollte deshalb zunächst Tatsachen feststellen und nicht schon vor der Recherche unterstellen, warum jemand nicht erreichbar ist.
Für einen Gläubiger entsteht ein praktisches Problem, sobald der Schuldner nicht mehr erreichbar ist.
Mahnungen kommen zurück, der Rechtsanwalt kennt keine aktuelle Anschrift oder ein Gerichtsvollzieher findet die betreffende Person unter der bisherigen Adresse nicht mehr.
Typische Fälle sind:
Eine Geldforderung verschwindet nicht allein dadurch, dass der Schuldner umzieht.
Für weitere rechtliche Schritte muss der Gläubiger jedoch oft wissen, wo die Person tatsächlich erreichbar ist.
Eine aktuelle Anschrift erleichtert beispielsweise:
Weitere Informationen speziell zu diesem Thema finden Sie unter
Schuldner unbekannt verzogen.
Der Vermerk „unbekannt verzogen“ bedeutet zunächst nur, dass eine Person unter der verwendeten Anschrift nicht mehr erreichbar ist beziehungsweise keine aktuelle Anschrift ermittelt werden konnte.
Er sagt nicht automatisch aus, dass der Schuldner seine Adresse vorsätzlich verheimlicht.
In unserer Praxis begegnen uns unter anderem folgende Situationen:
Gerade bei schwierigen Schuldnersuchen reicht es deshalb nicht immer aus, lediglich einen Datenbankeintrag zu finden.
Je nach Auftrag muss geprüft werden, ob die betreffende Person unter der recherchierten Anschrift tatsächlich erreichbar ist.
Nicht jeder unbekannt verzogene Schuldner erfordert sofort einen Detektiveinsatz.
Ein sinnvoller Ablauf sieht je nach Verfahrensstand beispielsweise so aus:
Personendaten zusammenstellen
Vollständiger Name, Geburtsdatum, frühere Anschriften und vorhandene Kontaktinformationen helfen bei der eindeutigen Zuordnung.
Melderegister prüfen
Eine Melderegisterauskunft ist bei einer bekannten letzten Gemeinde oft der erste behördliche Rechercheweg.
Stand der Forderung prüfen
Ist bereits ein Vollstreckungstitel vorhanden, besitzt der Gerichtsvollzieher zusätzliche gesetzliche Möglichkeiten zur Aufenthaltsermittlung.
Weitere Spuren auswerten
Bleiben behördliche Abfragen ohne verwertbares Ergebnis, setzt eine professionelle Adress- oder Personensuche bei den vorhandenen Lebens- und Geschäftsbezügen an.
Gefundene Anschrift prüfen
Ein Treffer sollte der richtigen Person zugeordnet und je nach Auftrag auf seine Aktualität beziehungsweise tatsächliche Nutzung geprüft werden.
Die Melderegisterauskunft ist ein wichtiger erster Ansatz bei der Adresssuche in Deutschland.
§ 44 Bundesmeldegesetz erlaubt eine einfache Melderegisterauskunft zu einer eindeutig bestimmbaren Person.
Zu den möglichen Angaben gehört insbesondere die derzeitige Anschrift.
Damit die richtige Person gefunden wird, helfen Identifikationsmerkmale wie:
Bei glaubhaft gemachtem berechtigten Interesse erlaubt § 45 BMG weitergehende Angaben, darunter beispielsweise frühere Anschriften sowie Ein- und Auszugsdaten.
Das Melderegister bildet die dort gespeicherten Daten ab.
Hat sich eine Person noch nicht an ihrem tatsächlichen neuen Wohnort angemeldet oder bestehen andere melderechtliche Besonderheiten, führt dieser Weg allein nicht zwingend zur gesuchten aktuellen Aufenthaltsadresse.
Hat der Gläubiger bereits einen Vollstreckungstitel, stehen zusätzliche gesetzliche Instrumente zur Verfügung.
§ 755 ZPO erlaubt dem Gerichtsvollzieher bei unbekanntem Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Schuldners verschiedene Ermittlungen.
Dazu gehört zunächst die Abfrage bei der Meldebehörde.
Der Gerichtsvollzieher darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Stellen und Register einbeziehen.
Behördliche Möglichkeiten zuerst nutzen
Liegt bereits ein vollstreckbarer Titel vor, sollte mit dem Rechtsanwalt oder Gerichtsvollzieher geprüft werden, welche gesetzlichen Aufenthaltsermittlungen bereits möglich sind. Bleiben diese Wege ohne Ergebnis oder soll eine tatsächliche Anschrift weiter geprüft werden, kommt eine ergänzende Detektivrecherche infrage.
Das Schuldnerverzeichnis wird von zentralen Vollstreckungsgerichten geführt und lässt sich länderübergreifend elektronisch abfragen.
Es ist jedoch kein Verzeichnis aller Personen, die irgendwo Schulden haben.
Eine Eintragung erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Zivilprozessordnung.
Dazu gehören beispielsweise bestimmte Situationen im Zusammenhang mit:
§ 882f ZPO nennt die Zwecke, für die eine Einsicht zulässig ist. Dazu gehören unter anderem Zwangsvollstreckungszwecke sowie bestimmte Prüfungen zur Abwendung wirtschaftlicher Nachteile.
Ein fehlender Eintrag bedeutet deshalb weder, dass eine Person schuldenfrei ist, noch dass sie leicht auffindbar sein müsste.
Die Detektivrecherche beginnt dort, wo eine bloße Standardabfrage nicht ausreicht.
Ausgangspunkt ist immer die Frage:
Wo hält sich die gesuchte Person heute tatsächlich auf?
Dafür werden die vorhandenen Informationen strukturiert ausgewertet und neue Spuren miteinander abgeglichen.
Alte Adressen zeigen, wo die Person gelebt hat und welche späteren Verbindungen sich daraus ergeben.
Bei häufigen Namen reicht ein Namensfund nicht aus.
Geburtsdatum, frühere Namen, Wohnorte und andere geeignete Identifikationsmerkmale helfen, Verwechslungen zu vermeiden.
Bei Selbstständigen, Unternehmern und ehemaligen Geschäftsführern können öffentlich zugängliche Register, Unternehmensdaten und geschäftliche Anschriften neue Ansatzpunkte liefern.
Öffentlich zugängliche Internetquellen können Hinweise auf neue Orte, berufliche Tätigkeiten oder andere aktuelle Verbindungen enthalten.
Ein Profil oder Namensfund allein ist allerdings noch kein Nachweis einer Wohnanschrift.
Ergibt sich eine konkrete mögliche Anschrift, lässt sich je nach Auftrag prüfen, ob dort tatsächliche Anhaltspunkte für einen Aufenthalt der gesuchten Person bestehen.
Detektive besitzen dabei keine polizeilichen Sonderrechte. Ermittlungen beschränken sich auf rechtlich zulässige Maßnahmen.
Die Vorgehensweise richtet sich nach den vorhandenen Daten und dem Suchgrund.
Mögliche Bausteine einer Personensuche sind:
Personensuche bedeutet nicht, auf fremde Accounts, Bankdaten, Telefonkonten oder geschützte IT-Systeme zuzugreifen.
Ebenso installieren unsere Ermittler keine heimlichen Ortungsgeräte an Fahrzeugen der gesuchten Person.
Bei einer Schuldnersuche ist diese Unterscheidung besonders wichtig.
Eine Person kann:
Deshalb unterscheiden wir zwischen dem Auffinden eines Adresshinweises und der weitergehenden Prüfung, ob die gesuchte Person dort tatsächlich erreichbar erscheint.
Welcher Umfang benötigt wird, hängt vom Zweck der Suche ab.
Mehr dazu:
Aktuelle Anschrift durch Adressermittlung finden.
Für zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Schritte ist eine aktuelle Anschrift praktisch sehr wichtig.
Sie ermöglicht die direkte Zustellung von Schriftstücken und erleichtert weitere Maßnahmen gegen den Schuldner.
Es wäre jedoch zu weitgehend zu behaupten, ein Verfahren sei ohne aktuelle Anschrift unter allen Umständen unmöglich.
§ 185 ZPO sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine öffentliche Zustellung vor, wenn der Aufenthaltsort einer Person unbekannt ist und eine andere Zustellung nicht möglich ist.
Ob die Voraussetzungen im konkreten Verfahren erfüllt sind, beurteilt das zuständige Gericht.
Eine bekannte tatsächliche Anschrift bleibt für Gläubiger trotzdem wertvoll, insbesondere wenn nach einem Titel weitere Vollstreckungsschritte folgen sollen.
Ein klassischer Fall der Schuldnersuche entsteht nach einem überstürzten Auszug.
Der ehemalige Mieter hinterlässt beispielsweise:
und keine neue Anschrift.
Nicht jeder Mieter mit Zahlungsrückständen ist ein Mietnomade und nicht jeder unbekannte Wegzug erfolgt mit dem Ziel, Gläubiger zu täuschen.
Für die Ermittlungsarbeit steht deshalb die tatsächliche Frage im Vordergrund: Wo ist die Person heute erreichbar?
Für die Suche sind beispielsweise nützlich:
Nicht jede Schuldnersuche betrifft eine Privatperson aus einem Mietverhältnis.
Unternehmen suchen beispielsweise:
Handelsregister, Unternehmensveröffentlichungen und andere öffentlich zugängliche geschäftliche Informationen können Hinweise auf neue Gesellschaften, Tätigkeiten oder Anschriften liefern.
Auch hier muss ein Firmenbezug von einer privaten Wohnanschrift unterschieden werden.
Ein Wegzug ins Ausland beendet eine Personensuche nicht automatisch.
Ergeben sich konkrete Hinweise auf ein Zielland, lässt sich die Recherche dort fortsetzen.
Die Möglichkeiten unterscheiden sich allerdings erheblich von Staat zu Staat.
Meldesysteme, Registerzugänge, Datenschutzregeln und verfügbare Informationsquellen sind international sehr unterschiedlich aufgebaut.
Die Detektei Condor organisiert Personensuchen über ein internationales Netzwerk auch außerhalb Deutschlands.
Je nach Land kommen lokale Registerrecherchen, offene Quellen und Ermittlungen vor Ort infrage.
Weitere Informationen:
Personensuche weltweit.
In einem bereits von uns veröffentlichten Fall suchte ein Geschäftsmann aus Bremen nach einem Schuldner, der erhebliche offene Verbindlichkeiten hinterlassen hatte und nicht mehr erreichbar war.
Es bestand der Hinweis, dass sich der gesuchte Mann möglicherweise ins Ausland abgesetzt hatte.
Unsere Ermittler werteten die letzten bekannten Informationen und Verbindungen aus. Die Spuren führten schließlich nach Österreich.
Dort wurde die Recherche über unsere internationalen Kontakte fortgesetzt.
Der Schuldner wurde in einer österreichischen Gemeinde lokalisiert. Damit lag wieder ein konkreter Aufenthaltsort vor und der Auftraggeber konnte die weitere rechtliche Vorgehensweise prüfen.
Was dieser Fall zeigt
Eine negative Suche am letzten deutschen Wohnort bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine weiteren Spuren bestehen. Ergibt sich ein nachvollziehbarer Auslandsbezug, muss die Recherche an diesem Punkt fortgesetzt werden.
Nicht jede Personensuche beruht auf einer Forderung.
Angehörige wenden sich an eine Detektei, wenn über längere Zeit kein Kontakt mehr besteht und sie wissen möchten, ob und wo die gesuchte Person lebt.
Eine erwachsene Person besitzt grundsätzlich auch das Recht, Kontakte abzubrechen und ihren Aufenthaltsort nicht jedem früheren Bekannten mitzuteilen.
Deshalb unterscheidet sich eine private Wiederkontaktsuche rechtlich von der Suche eines Gläubigers zur Durchsetzung einer bestehenden Forderung.
Fehlt ein ausreichender Grund zur unmittelbaren Weitergabe einer Anschrift, bietet sich je nach Fall eine kontaktbasierte Lösung an: Die gefundene Person erhält die Möglichkeit, selbst über eine Kontaktaufnahme oder Datenweitergabe zu entscheiden.
Bei tatsächlichem Vermisstenfall oder akuter Gefahr
Ist eine Person plötzlich verschwunden, besteht eine konkrete Gefahr oder gibt es Anhaltspunkte für eine Straftat, sollte die Polizei eingeschaltet werden. Eine private Personensuche ersetzt keine behördliche Gefahrenabwehr.
Je eindeutiger die gesuchte Person identifiziert werden kann, desto gezielter lässt sich recherchieren.
Eine alte Telefonnummer oder zehn Jahre alte Adresse ist nicht automatisch wertlos.
Solche Angaben helfen dabei, die richtige Person eindeutig zuzuordnen und frühere Lebensstationen miteinander zu verbinden.
Mehr dazu:
Personensuche in Deutschland.
Ja, eine Personensuche ist nicht grundsätzlich verboten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt jedoch eine rechtliche Grundlage und muss auf einen zulässigen Zweck begrenzt bleiben.
Eine Suche nach einem Schuldner wäre praktisch kaum möglich, wenn dessen vorherige Zustimmung erforderlich wäre.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht entgegenstehende Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person überwiegen.
Die Geltendmachung oder Durchsetzung einer tatsächlichen Forderung kann einen nachvollziehbaren rechtlichen Suchgrund darstellen. Trotzdem muss die konkrete Datenverarbeitung erforderlich und angemessen bleiben.
Eine Schuldnersuche rechtfertigt keine umfassende Erforschung des Privatlebens.
Gesucht werden Informationen, die für den konkreten Auftrag benötigt werden, beispielsweise die aktuelle Anschrift oder ein tatsächlicher Aufenthaltsort.
Private Details ohne Bezug zur Forderungsdurchsetzung gehören nicht automatisch in einen Ermittlungsbericht.
Wir fragen deshalb, warum die Person gesucht wird und welche Beziehung zwischen Auftraggeber und Zielperson besteht.
Reine Neugier oder der Wunsch, eine Person ohne nachvollziehbaren Grund heimlich auszuforschen, reicht nicht aus.
Das Ermittlungsziel sollte bereits vor Beginn festgelegt werden.
Je nach Auftrag geht es beispielsweise um:
Auch eine professionelle Detektei kann nicht garantieren, dass jede gesuchte Person gefunden wird.
Erfolgsaussichten hängen unter anderem von den vorhandenen Ausgangsdaten, der seit dem letzten Kontakt vergangenen Zeit, dem Zielland und der Frage ab, welche aktuellen Spuren die Person hinterlässt.
Ein Ergebnis sollte nachvollziehbar erkennen lassen, welche Anschrift oder welcher Aufenthaltsort ermittelt wurde und worauf die Zuordnung beruht.
Ob und wie das Ergebnis anschließend in einem Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren eingesetzt wird, beurteilen Rechtsanwalt, Gericht oder Gerichtsvollzieher.
Der Begriff bezeichnet umgangssprachlich eine Person, deren aktueller Aufenthaltsort unbekannt ist und die möglicherweise bewusst vermeiden möchte, gefunden zu werden. Es handelt sich nicht um einen fest definierten juristischen Begriff. Eine unbekannte Anschrift beweist noch keine Absicht zum Untertauchen.
Ein erster Schritt ist häufig die Melderegisterauskunft. Liegt bereits ein Vollstreckungstitel vor, kommen zusätzlich gesetzliche Aufenthaltsermittlungen durch den Gerichtsvollzieher infrage. Bleiben diese Wege ohne verwertbares Ergebnis, kann eine Detektei weitere rechtlich zugängliche Spuren auswerten und mögliche Anschriften überprüfen.
Eine Detektei kann frühere Anschriften, öffentlich zugängliche Quellen, Register, geschäftliche Verbindungen und weitere rechtlich nutzbare Hinweise untersuchen. Je nach Fall kommt auch eine Vor-Ort-Prüfung eines vermuteten Aufenthaltsorts infrage. Eine Garantie für das Auffinden jeder Person gibt es nicht.
Eine negative oder nicht weiterführende Melderegisterauskunft beendet die Suche nicht automatisch. Frühere Anschriften, geschäftliche Verbindungen, offene Quellen und andere vorhandene Hinweise können neue Ansatzpunkte liefern. Bei einem Vollstreckungstitel sollten außerdem die gesetzlichen Möglichkeiten des Gerichtsvollziehers geprüft werden.
Bei unbekanntem Wohnsitz oder Aufenthaltsort sieht § 755 ZPO im Rahmen eines Vollstreckungsauftrags verschiedene Möglichkeiten zur Aufenthaltsermittlung vor. Voraussetzung ist der entsprechende Stand des Vollstreckungsverfahrens.
Nein. Das Schuldnerverzeichnis ist kein allgemeines Register aller Personen mit offenen Forderungen. Eine Eintragung setzt einen gesetzlichen Eintragungsgrund voraus. Deshalb sagt ein fehlender Eintrag nicht aus, dass eine Person keine Schulden hat.
Eine aktuelle Anschrift ist für viele gerichtliche und vollstreckungsrechtliche Schritte sehr hilfreich. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt § 185 ZPO jedoch eine öffentliche Zustellung, wenn der Aufenthaltsort unbekannt ist und eine andere Zustellung nicht möglich ist. Über die Voraussetzungen entscheidet das zuständige Gericht.
Eine Einwilligung ist nicht die einzige mögliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei einem nachvollziehbaren Forderungs- oder Rechtsverfolgungsinteresse kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Betracht. Erforderlichkeit und Interessenabwägung müssen im konkreten Fall berücksichtigt werden.
Besonders hilfreich sind vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, frühere Namen und die letzte bekannte Anschrift. Telefonnummern, E-Mail-Adressen, frühere Arbeitgeber, geschäftliche Verbindungen und Hinweise auf einen möglichen neuen Wohnort können die Recherche ergänzen.
Bei einer Adressermittlung steht die aktuelle Anschrift im Mittelpunkt. Eine umfangreichere Personensuche verfolgt bei schwieriger Datenlage weitere Lebensstationen, Namensänderungen, geschäftliche Verbindungen oder internationale Spuren, um die richtige Person und ihren heutigen Aufenthaltsort zu finden.
Ja. Ergibt die Recherche Hinweise auf einen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, organisieren wir Personensuchen auch international. Welche Register, Quellen und Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, hängt vom jeweiligen Land ab.
Ja, sofern ein rechtlich zulässiger Suchgrund besteht. Bei einer reinen privaten Kontaktaufnahme ist die Weitergabe einer gefundenen Anschrift jedoch anders zu bewerten als bei einer Forderungsdurchsetzung. Je nach Fall kann die gesuchte Person zunächst um Zustimmung zur Kontakt- oder Datenweitergabe gebeten werden.
Senden Sie uns die bekannten Personalien, die letzte Anschrift und vorhandene Hinweise. Wir prüfen zunächst, ob die Daten für eine gezielte und rechtlich zulässige Suche ausreichen und welcher Ermittlungsweg zum Fall passt. Ergibt sich eine Spur ins Ausland, lässt sich die Recherche über unser internationales Netzwerk fortsetzen.
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Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
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