Wer seinen Bruder finden möchte, sollte zunächst bekannte Personalien, frühere Wohnorte und familiäre Hinweise zusammentragen, um diese durch gezielte Internetrecherchen, Melderegisterauskünfte oder eine professionelle Personensuche zu ergänzen. Bei einer Adoption ist zudem die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle die primäre Anlaufstelle.
Unsere Detektive unterstützen Sie bei der Suche nach Ihrem leiblichen Bruder oder Halbbruder, zu dem der Kontakt vor vielen Jahren abgebrochen ist. Wir prüfen die vorhandenen Informationen, verfolgen konkrete Spuren und ermitteln den aktuellen Aufenthaltsort unter strenger Beachtung des Datenschutzes. Welche Ermittlungen zielführend sind, hängt insbesondere davon ab, ob Sie den Namen Ihres Bruders bereits kennen oder zunächst seine Identität klären müssen.
Autorin:
Svenja Meismann, Detektivin und 3rd Vice President der World Association of Detectives (WAD).
Fachliche Mitwirkung:
Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Ermittlungserfahrung.
Welche Situation trifft auf Sie zu?
Kontakt zum Bruder verloren
Sie kennen seinen Namen, doch Telefonnummer und Wohnanschrift stimmen längst nicht mehr.
Bruder bisher unbekannt
Sie haben von einem Bruder oder Halbbruder erfahren und möchten seine Identität feststellen.
Bruder wurde adoptiert
Sie wuchsen getrennt auf und suchen einen Weg zu Ihrem adoptierten Geschwisterteil.
Vielleicht haben Sie Ihren Bruder seit der Scheidung Ihrer Eltern nicht mehr gesehen. Möglicherweise brach der Kontakt nach einem Familienstreit ab. Oder Sie haben erst vor Kurzem erfahren, dass Ihr Vater aus einer früheren Beziehung einen weiteren Sohn hat.
Diese Ausgangssituationen verlangen unterschiedliche Suchwege.
Wer seinen Bruder persönlich kennt, besitzt meist bereits wichtige Anhaltspunkte. Bei einem bislang unbekannten Halbbruder müssen Sie dagegen häufig zuerst klären, wer die gesuchte Person überhaupt ist.
Beginnen Sie deshalb mit einer Bestandsaufnahme.
1. Alle bekannten Informationen sammeln
Notieren Sie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, frühere Wohnorte und den letzten Kontakt. Suchen Sie nach alten Briefen, Fotos und Telefonnummern.
2. Die Familiengeschichte prüfen
Sprechen Sie mit Eltern, Großeltern oder anderen Angehörigen. Fragen Sie gezielt nach früheren Aufenthaltsorten, Namensänderungen und den Umständen der Trennung.
3. Öffentlich zugängliche Informationen recherchieren
Prüfen Sie Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Telefonverzeichnisse. Kombinieren Sie den Namen mit einem früheren Wohnort oder anderen bekannten Angaben.
4. Weitere Hilfe einholen
Bleiben die eigenen Nachforschungen erfolglos, prüfen wir die Ausgangslage und entwickeln einen geeigneten Ermittlungsansatz.
Ein einzelner Hinweis führt selten unmittelbar zum gesuchten Bruder. Häufig ergibt sich erst aus mehreren Informationen eine eindeutige Spur.
Wichtig ist dabei, Vermutungen und gesicherte Angaben auseinanderzuhalten.
Wenn Sie Ihren Bruder bereits persönlich kennen, ist seine Identität normalerweise geklärt. Die Suche konzentriert sich dann auf seine aktuellen Kontaktdaten.
Ein Beispiel:
Nach der Trennung Ihrer Eltern zog Ihr Bruder mit dem Vater in eine andere Stadt. Anfangs hielten Sie telefonisch Kontakt. Später änderte sich seine Handynummer, der Vater zog erneut um und die Familie verlor sich aus den Augen.
Sie besitzen noch den vollständigen Namen und die frühere Adresse.
Diese Informationen bieten einen guten Ausgangspunkt für eine strukturierte Adressrecherche.
Besonders hilfreich ist das Geburtsdatum. Es erleichtert die eindeutige Unterscheidung zwischen Personen mit identischen Namen.
Prüfen Sie zunächst, ob Sie über frühere Kontakte eine aktuelle Verbindung herstellen können. Vielleicht besteht noch Kontakt zu gemeinsamen Verwandten oder einem früheren Freund Ihres Bruders.
Bitten Sie diese Personen am besten darum, Ihre Kontaktdaten weiterzugeben. So entscheidet Ihr Bruder selbst, ob er sich bei Ihnen meldet.
Wenn Sie bereits ausreichend Personalien besitzen, kommt auch eine professionelle Adressermittlung infrage.
Das Internet ist ein naheliegender erster Rechercheweg, insbesondere wenn Sie den Namen Ihres Bruders kennen.
Allerdings sind Online-Profile längst nicht immer eindeutig. Gleichnamige Personen, veraltete Einträge und fehlende Angaben erschweren die Zuordnung.
Gehen Sie deshalb systematisch vor.
Beginnen Sie mit dem vollständigen Namen Ihres Bruders. Ergänzen Sie anschließend weitere bekannte Informationen.
Beispielsweise:
Setzen Sie den vollständigen Namen gegebenenfalls in Anführungszeichen. Eine solche Suchanfrage hilft, Treffer mit genau dieser Wortfolge zu finden.
Prüfen Sie gefundene Informationen sorgfältig. Ein passender Name allein ist noch kein Nachweis, dass es sich tatsächlich um Ihren Bruder handelt.
Soziale Netzwerke liefern manchmal zusätzliche Hinweise auf Wohnort, Beruf oder frühere Lebensstationen.
Welche Plattform sinnvoll ist, hängt vom Alter und den Interessen der gesuchten Person ab.
Facebook und Instagram
LinkedIn und Xing
StayFriends
Online-Telefonverzeichnisse
Möchten Sie Online-Telefonverzeichnisse für Ihre Recherche nutzen, finden Sie weitere Hinweise in unserem Ratgeber zur Personensuche mit Das Örtliche.
Ein öffentlicher Suchaufruf erreicht möglicherweise Menschen, die Ihren Bruder kennen. Allerdings offenbaren Sie damit unter Umständen persönliche Informationen über Ihre Familie.
Veröffentlichen Sie deshalb keine sensiblen Angaben über Adoptionen, familiäre Konflikte, Erkrankungen oder andere private Umstände ohne entsprechende Berechtigung.
Bitten Sie mögliche Kontaktpersonen darum, Ihre Nachricht weiterzuleiten. Die Veröffentlichung fremder Privatadressen oder Telefonnummern sollten Sie vermeiden.
Unser Tipp: Eine persönliche Nachricht ist oft der bessere erste Schritt.
Haben Sie einen früheren Freund oder Bekannten Ihres Bruders gefunden, bitten Sie ihn um die Weiterleitung Ihrer Kontaktdaten. Auf diese Weise bleibt die Entscheidung über eine Kontaktaufnahme bei Ihrem Bruder. Gleichzeitig vermeiden Sie, dass seine private Anschrift ohne Zustimmung weitergegeben wird.
Behörden sind eine weitere Anlaufstelle, wenn Ihnen bereits ausreichende Informationen über Ihren Bruder vorliegen.
Welche Auskünfte Sie erhalten, hängt von der jeweiligen Behörde, dem Zweck Ihrer Anfrage und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Kennen Sie den vollständigen Namen und beispielsweise das Geburtsdatum oder eine frühere Anschrift, kommt eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz infrage.
Wenden Sie sich dafür an die Meldebehörde des letzten bekannten Wohnortes.
Die Behörde prüft, ob sich Ihr Bruder anhand Ihrer Angaben eindeutig identifizieren lässt.
Bei einer zulässigen Auskunft erhalten Sie insbesondere seine derzeitige Meldeanschrift. Falls die Person verstorben ist, gehört auch diese Tatsache zu den gesetzlich vorgesehenen Auskunftsdaten.
Eine Melderegisterauskunft ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Bei unzureichenden Identifizierungsmerkmalen oder einer Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz bestehen Einschränkungen.
Besitzen Sie nur wenige Informationen über Ihren Bruder, liefern möglicherweise alte Familienunterlagen einen Ansatz.
Ein Familienstammbuch, vorhandene Geburtsurkunden oder frühere behördliche Dokumente enthalten unter Umständen Namen, Geburtsorte und andere hilfreiche Angaben.
Unter den Voraussetzungen des § 62 Personenstandsgesetz dürfen Geschwister bei glaubhaft gemachtem berechtigtem Interesse bestimmte Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister oder Sterberegister erhalten.
Für den Antrag gelten gesetzliche Altersgrenzen. Auch Halbgeschwister sind hinsichtlich dieser Vorschriften grundsätzlich erfasst.
Bei Adoptionen greifen allerdings besondere Schutzvorschriften. Ein Geschwisterverhältnis verschafft Ihnen deshalb keinen uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Urkunden oder Registereinträgen.
Die besonderen Regeln erläutern wir im folgenden Abschnitt.
Manche Menschen erfahren erst im Erwachsenenalter, dass sie einen weiteren Bruder haben.
Vielleicht hatte Ihr Vater vor seiner Ehe eine andere Beziehung. Möglicherweise wurde ein Kind in der Familie zur Adoption freigegeben und seine Existenz über Jahrzehnte nicht erwähnt.
In solchen Fällen beginnt die Suche mit der Klärung der Identität.
Fragen Sie zunächst nach dem Geburtsjahr, dem Geburtsort und dem Namen der leiblichen Mutter beziehungsweise des Vaters.
Auch die damaligen Lebensumstände sind interessant.
Wissen Sie beispielsweise, dass Ihr Vater im Jahr 1975 in München lebte und dort einen Sohn bekam, ist das bereits eine wesentlich konkretere Ausgangslage als die bloße Vermutung, irgendwo einen Halbbruder zu haben.
Versuchen Sie, die bekannten Informationen anhand vorhandener Dokumente zu überprüfen.
Vielleicht liegen alte Briefe, Fotos oder Unterlagen vor, die einen Namen oder einen früheren Wohnort enthalten.
Es kommt auch vor, dass zunächst die Identität eines Elternteils geklärt werden muss. Daraus ergeben sich später Hinweise auf weitere Familienmitglieder.
Mehr zu diesem Ermittlungsweg erfahren Sie in unserem Ratgeber Leiblichen Vater suchen.
Ein einzelner Vorname reicht für eine gezielte Personensuche meist nicht aus.
Zusätzliche Informationen wie Geburtsjahr, Geburtsort, Name eines Elternteils oder frühere familiäre Verbindungen helfen bei der Eingrenzung.
Unsere Detektei prüft in solchen Fällen zunächst, ob sich aus den vorhandenen Angaben konkrete und rechtlich zulässige Ermittlungsansätze entwickeln lassen.
Die Suche nach einem unbekannten Bruder unterscheidet sich im Aufwand erheblich von einer gewöhnlichen Adressermittlung für eine bereits identifizierte Person.
Wurden Sie und Ihr Bruder im Kindesalter getrennt und an unterschiedliche Familien vermittelt, ist die Suche rechtlich und praktisch anspruchsvoller.
Möglicherweise trägt Ihr Bruder inzwischen einen anderen Familiennamen. Vielleicht wissen Sie lediglich, wann und wo er geboren wurde.
Unterlagen zur Adoption enthalten zwar wichtige Informationen. Der Zugang ist allerdings gesetzlich beschränkt.
Die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle führt beziehungsweise verwahrt die Vermittlungsakte.
Nach § 9c Adoptionsvermittlungsgesetz besitzt das adoptierte Kind ab seinem 16. Geburtstag ein eigenständiges Recht auf Einsicht in die Informationen über seine Herkunft und Lebensgeschichte.
Dieses Recht erstreckt sich nicht automatisch auf leibliche Geschwister, die nach dem adoptierten Kind suchen.
Für Geschwister gelten insbesondere die Schutzvorschriften des § 1758 BGB.
Das gesetzliche Offenbarungs- und Ausforschungsverbot schützt das Adoptionsverhältnis und die Privatsphäre der Beteiligten.
Eine Verwandtschaft allein begründet deshalb keinen allgemeinen Anspruch auf Herausgabe der neuen Identität oder Anschrift eines adoptierten Geschwisterteils.
Auch hier gelten besondere Regelungen.
§ 62 Personenstandsgesetz eröffnet Geschwistern unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich Zugang zu Geburts- und Sterberegistern.
Bei adoptierten Personen beschränkt jedoch § 63 Personenstandsgesetz den Zugang zum Geburtsregister und den entsprechenden Auskünften.
Ein vollständiger beglaubigter Registerausdruck über die Geburt Ihres adoptierten Bruders steht Ihnen daher grundsätzlich nicht allein aufgrund Ihrer Geschwisterstellung zu.
Nach dem Tod der adoptierten Person entfällt die besondere Beschränkung des § 63 Absatz 1 PStG. Das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot des § 1758 BGB bleibt jedoch zu beachten.
Adoption: Der Unterschied zwischen eigener Herkunftssuche und Geschwistersuche
Sie suchen Ihre eigenen leiblichen Eltern.
Als Adoptierter besitzen Sie ab dem 16. Geburtstag ein eigenständiges Recht auf Einsicht in Ihre eigene Adoptionsvermittlungsakte. Auch ein beglaubigter Ausdruck aus Ihrem Geburtenregister ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zugänglich.
Sie suchen Ihren adoptierten Bruder.
Als Geschwisterteil besitzen Sie grundsätzlich keinen eigenen Anspruch auf die Herausgabe seiner Adoptionsakte oder seiner durch die Adoption geänderten Personalien. Die Vermittlungsstelle prüft jedoch, ob eine geschützte Kontaktanbahnung infrage kommt.
Die Vermittlungsstelle ist deshalb ein sinnvoller erster Ansprechpartner.
Teilen Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit, dass Sie nach Ihrem leiblichen Bruder suchen und an einer Kontaktaufnahme interessiert sind.
Bitten Sie darum, Ihre Nachricht zu den vorhandenen Unterlagen zu nehmen und gegebenenfalls eine Kontaktvermittlung zu prüfen.
Die Vermittlungsstelle entscheidet anhand des Einzelfalls und der rechtlichen Voraussetzungen, welche Unterstützung möglich ist.
Sie hat dabei die Interessen und die Privatsphäre aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Ein möglicher Kontakt hängt insbesondere davon ab, ob Ihr Bruder ebenfalls Interesse an einem Austausch hat.
Weitere Informationen zur behördlichen Praxis bietet das Bundesamt für Justiz mit seinen Informationen für Angehörige adoptierter Personen.
Für die Suche nach den eigenen Wurzeln lesen Sie außerdem unseren Ratgeber Leibliche Eltern nach einer Adoption finden.
Ein seit Jahren abgebrochener Familienkontakt unterscheidet sich grundlegend von einem plötzlichen Verschwinden unter besorgniserregenden Umständen.
Wenn Ihr Bruder seinen gewohnten Lebenskreis verlassen hat, niemand seinen Aufenthaltsort kennt und konkrete Hinweise auf eine Gefährdung bestehen, sollten Sie unverzüglich die Polizei informieren.
Das gilt insbesondere bei Anhaltspunkten für einen Unfall, eine Straftat, eine akute gesundheitliche Gefahr oder Hilflosigkeit.
Bei einer akuten Gefahr erreichen Sie die Polizei über den Notruf 110.
Bei Erwachsenen setzt eine polizeiliche Vermisstensuche grundsätzlich voraus, dass der Aufenthaltsort unbekannt ist und eine Gefahr für Leib oder Leben anzunehmen ist.
Ein volljähriger Mensch besitzt das Recht, seinen Aufenthaltsort selbst zu bestimmen und familiäre Kontakte abzubrechen.
Findet die Polizei eine erwachsene vermisste Person, darf sie deren Aufenthaltsort in der Regel nur mit ihrer Zustimmung an Angehörige weitergeben.
Bei minderjährigen Vermissten gelten andere Maßstäbe. Hier nimmt die Polizei bei unbekanntem Aufenthaltsort grundsätzlich eine Gefährdung an.
Bei konkreter Gefahr: Zuerst die Polizei informieren.
Haben Sie ernsthafte Hinweise darauf, dass Ihrem Bruder etwas zugestoßen ist, melden Sie den Sachverhalt umgehend. Halten Sie ein aktuelles Foto, seine letzten bekannten Kontaktdaten und Informationen zum letzten Kontakt bereit. Eine private Personensuche ersetzt die polizeilichen Maßnahmen bei akuter Gefährdung nicht.
Die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen erläutert unter anderem die Polizei Brandenburg in ihren Informationen zu vermissten Personen.
Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit finden Sie im Beitrag Vermisste Person suchen.
Wenn Ihre eigenen Recherchen keine eindeutigen Ergebnisse liefern, prüfen unsere Detektive die vorhandenen Informationen und entwickeln daraus eine individuelle Suchstrategie.
Die Vorgehensweise richtet sich nach dem konkreten Fall.
Bei einem namentlich bekannten Bruder steht meist die Suche nach der aktuellen Anschrift im Vordergrund. Bei einem bislang unbekannten Halbbruder müssen unsere Ermittler möglicherweise zunächst seine Identität feststellen.
Nach einer Adoption gelten zusätzliche rechtliche Grenzen. Diese berücksichtigen wir bereits bei der Prüfung des Auftrags.
Vorhandene Personalien auswerten
Frühere Lebensstationen nachvollziehen
Rechtmäßig zugängliche Informationsquellen prüfen
Namensänderungen berücksichtigen
Internationale Spuren verfolgen
Kontaktvermittlung vorbereiten
Unsere Detektei verfügt über mehr als fünf Jahrzehnte Erfahrung in der Ermittlungsarbeit. Wir bearbeiten bundesweite Personensuchen und verfolgen über unser internationales Netzwerk auch Spuren im Ausland.
Bei jeder Suche prüfen wir die Ausgangsdaten und die rechtlichen Voraussetzungen.
Eine Erfolgsgarantie geben wir nicht. Besonders schwierig sind Fälle, in denen weder ein vollständiger Name noch ein Geburtsdatum oder ein anderer nachvollziehbarer Hinweis vorliegt.
Weitere Informationen über unsere Arbeitsweise finden Sie auf der Leistungsseite zur Personensuche in Deutschland.
Sie müssen vor der Beauftragung nicht sämtliche Angaben besitzen.
Entscheidend ist, ob die vorhandenen Daten eine nachvollziehbare und rechtlich zulässige Suche ermöglichen.
Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Vorbereitung.
Wenn Sie lediglich den Namen Ihres Bruders kennen, finden Sie ergänzende Recherchetipps in unserem Beitrag Person anhand eines Namens finden.
Vielleicht ist Ihr Bruder nach der Trennung Ihrer Eltern ins Ausland gezogen. Möglicherweise haben Sie ihn seit seiner Auswanderung nicht mehr gesehen.
In einer solchen Situation hängt die Suche stark vom jeweiligen Land ab.
Einige Staaten verfügen über gut zugängliche Melderegister oder andere geeignete Informationsquellen. In anderen Ländern erschweren gesetzliche Zugangsbeschränkungen oder fehlende Ausgangsdaten die Recherche.
Wir prüfen zunächst, welches Land infrage kommt und welche Informationen Ihnen bereits vorliegen.
Anschließend stimmen wir die möglichen Ermittlungswege mit geeigneten internationalen Recherchepartnern ab.
Informationen über unsere Leistungen finden Sie unter Weltweite Personensuche.
Eine erfolgreiche Personensuche beantwortet zunächst die Frage, wo sich Ihr Bruder aufhält oder wie er erreichbar ist.
Vielleicht möchten Sie ihm sofort schreiben. Möglicherweise sind Sie unsicher, ob er ebenfalls Interesse an einem Wiedersehen hat.
Gerade nach einem Familienstreit oder einer jahrzehntelangen Trennung ist eine behutsame Kontaktaufnahme sinnvoll.
Eine kurze Nachricht genügt oft für den ersten Schritt.
Sie können darin erklären, wer Sie sind, weshalb Sie Kontakt wünschen und wie Ihr Bruder Sie erreichen kann.
Vermeiden Sie Vorwürfe oder Forderungen. Geben Sie Ihrem Bruder ausreichend Zeit, selbst über eine Antwort zu entscheiden.
Die Weitergabe einer ermittelten Wohnanschrift setzt eine Prüfung der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen voraus.
Eine familiäre Beziehung allein begründet keinen unbegrenzten Anspruch auf die persönlichen Daten Ihres Bruders.
Deshalb prüfen wir im Einzelfall, ob eine Kontaktvermittlung die geeignetere Lösung ist.
Dabei übermitteln wir gegebenenfalls Ihren Kontaktwunsch, ohne die Privatanschrift Ihres Bruders offenzulegen.
Was geschieht, wenn Ihr Bruder keinen Kontakt möchte?
Ein erwachsener Mensch entscheidet selbst über seine persönlichen Beziehungen. Lehnt Ihr Bruder eine Kontaktaufnahme ab, respektieren wir seinen Wunsch. Eine professionelle Personensuche beinhaltet weder einen Anspruch auf ein Wiedersehen noch die Zusage, persönliche Kontaktdaten unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen weiterzugeben.
Die Kosten hängen von den vorhandenen Informationen und dem erforderlichen Ermittlungsumfang ab.
Wenn Sie den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und eine frühere Anschrift kennen, kommt möglicherweise eine gewöhnliche Adressermittlung infrage.
Bei einem bislang unbekannten Halbbruder müssen unsere Ermittler dagegen zunächst herausfinden, wer die gesuchte Person ist.
Auch eine Adoption, ein Auslandsbezug oder unvollständige Personalien beeinflussen den Aufwand.
Wir prüfen deshalb Ihre Ausgangslage, bevor wir ein Angebot erstellen.
Eine pauschale Bearbeitungsdauer lässt sich für die Suche nach Geschwistern nicht seriös angeben.
Bei einer eindeutig identifizierten Person mit bekannten früheren Wohnorten stehen andere Ermittlungswege zur Verfügung als bei einem unbekannten Bruder, dessen Name erst festgestellt werden muss.
Gerade bei lange zurückliegenden Adoptionen oder internationalen Recherchen benötigen einzelne Untersuchungsschritte unter Umständen mehr Zeit.
Nach Prüfung der Ausgangsdaten erhalten Sie eine Einschätzung zum vorgesehenen Vorgehen und zeitlichen Rahmen.
Bei geeigneten Personensuchen bieten wir ein aufgeteiltes Honorarmodell an.
Dabei vereinbaren wir vorab ein Grundhonorar für die Ermittlungsarbeit und gegebenenfalls ein zusätzliches Honorar bei Eintritt des genau festgelegten Ermittlungserfolgs.
Die konkrete Gestaltung hängt vom Auftrag ab.
Sie erhalten vor der Beauftragung ein individuelles Angebot mit dem vereinbarten Leistungsumfang und sämtlichen Honorarkonditionen.
Auch ein erfolgloser Ermittlungsversuch wird nachvollziehbar dokumentiert.
Beginnen Sie mit einer Suche in öffentlichen Verzeichnissen und sozialen Netzwerken. Ergänzen Sie den Namen um frühere Wohnorte, Schulen oder andere bekannte Angaben. Eine professionelle Personensuche kommt infrage, wenn sich Ihr Bruder nicht eindeutig identifizieren lässt oder seine aktuelle Anschrift unbekannt bleibt.
Sammeln Sie zunächst Informationen über den gemeinsamen Elternteil. Besonders hilfreich sind Namen, Geburtsdaten, Geburtsorte und frühere Wohnanschriften. Unsere Detektei prüft anhand dieser Angaben, ob sich die Identität des gesuchten Halbbruders auf rechtlich zulässigem Weg feststellen lässt.
Geschwister besitzen grundsätzlich keinen eigenen Anspruch auf Einsicht in die Adoptionsvermittlungsakte der gesuchten Person. Das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot nach § 1758 BGB schützt das Adoptionsverhältnis. Die zuständige Vermittlungsstelle prüft im Einzelfall, ob eine Kontaktvermittlung möglich ist.
Eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 BMG ist bei ausreichenden Identifizierungsmerkmalen grundsätzlich möglich. Die Meldebehörde prüft die gesetzlichen Voraussetzungen. Bei einer Auskunftssperre oder fehlender eindeutiger Zuordnung bestehen Einschränkungen.
Informieren Sie die Polizei unverzüglich, wenn sein Aufenthaltsort unbekannt ist und konkrete Hinweise auf eine Gefahr für Leib oder Leben bestehen. Bei akuter Gefahr wählen Sie 110. Ein langjähriger Kontaktabbruch eines Erwachsenen begründet für sich genommen noch keinen polizeilichen Vermisstenfall.
Ihr Bruder entscheidet selbst, ob er Kontakt aufnehmen möchte. Bei einer erfolgreichen Suche prüfen wir deshalb auch die Möglichkeit, Ihren Kontaktwunsch zu übermitteln, ohne seine Privatanschrift offenzulegen. Eine ausdrückliche Ablehnung respektieren wir.
Die Detektei Condor verfügt über mehr als fünf Jahrzehnte Erfahrung in der Ermittlungsarbeit und übernimmt Personensuchen in Deutschland und im Ausland.
Gerade bei lange zurückliegenden Familienkontakten benötigen unsere Ermittler ein sorgfältiges Vorgehen. Alte Namen, frühere Wohnanschriften und persönliche Hinweise müssen eindeutig zugeordnet werden.
Wir prüfen die Ausgangslage, erläutern die möglichen Ermittlungswege und legen den Umfang gemeinsam mit Ihnen fest.
Dabei respektieren wir die Privatsphäre aller Beteiligten und unterscheiden zwischen gesicherten Feststellungen und offenen Fragen.
Sie möchten Ihren Bruder nach vielen Jahren wiederfinden oder haben gerade erst von seiner Existenz erfahren?
Schildern Sie uns Ihre Situation und teilen Sie uns mit, welche Angaben Ihnen bereits vorliegen. Wir prüfen die Ermittlungsansätze und erläutern die Möglichkeiten einer professionellen Personensuche.
Sie erhalten ein individuelles Angebot, bevor Sie uns mit der Suche beauftragen. Die telefonische Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
Rechtliche Hintergrundinformationen:
§ 44 BMG (Melderegisterauskunft),
§ 62 PStG (Personenstandsurkunden),
§ 63 PStG (besondere Beschränkungen),
§ 9c AdVermiG (Vermittlungsakten)
und
§ 1758 BGB (Adoptionsgeheimnis).
Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.
Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.
Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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