Autorin:
Svenja Meismann, Mitglied im Board of Directors der World Association of Detectives
Co-Autor und fachliche Prüfung:
Alfons Meismann, Chefdetektiv mit mehr als 50 Jahren Erfahrung sowie Mitglied der WAD, BuDEG und ÖDV
Forensische Ermittlungen machen Spuren und digitale Informationen auswertbar, die bei einer normalen Recherche verborgen bleiben.
Dazu gehören beispielsweise die Untersuchung eines Smartphones, die Sicherung digitaler Daten, die Analyse eines Computers, Fingerabdruckuntersuchungen oder weitere kriminaltechnische Verfahren. Welche Methode sinnvoll ist, richtet sich immer nach dem konkreten Beweisproblem.
Forensische Ermittlungen dienen dazu, Spuren systematisch zu sichern, zu untersuchen und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Bei digitalen Geräten können beispielsweise Dateien, Kommunikationsdaten, Zeitstempel oder Systemspuren ausgewertet werden. Andere Untersuchungen befassen sich mit Fingerabdrücken, Dokumenten oder materiellen Spuren. Ziel ist eine möglichst objektive Rekonstruktion des Sachverhalts. Ob ein Beweismittel später in einem Gerichtsverfahren verwendet werden kann und welchen Beweiswert es besitzt, beurteilt das zuständige Gericht.
Schildern Sie uns zunächst, was festgestellt oder bewiesen werden soll. Wir prüfen dann, welche Untersuchung technisch sinnvoll ist und welche Unterlagen, Geräte oder Vergleichsspuren dafür benötigt werden.
Forensik ist ein Sammelbegriff. Ein IT-Forensiker arbeitet mit völlig anderen Methoden als ein Sachverständiger für Fingerabdrücke. Deshalb prüfen wir zuerst, welche Spur oder Fragestellung überhaupt untersucht werden soll.
Untersuchung von Smartphones und Tablets auf gespeicherte oder technisch noch rekonstruierbare Daten, Kommunikationsspuren sowie Hinweise auf Manipulationen oder unerwünschte Software.
Analyse von PCs, Notebooks, Speichermedien und weiteren digitalen Datenquellen. Dabei können unter anderem Dateien, Systemprotokolle, Nutzungsverläufe und Datenspuren untersucht werden.
Ausgebildete Sachverständige suchen und sichern Fingerspuren auf geeigneten Gegenständen und können diese bei ausreichender Qualität mit Vergleichsabdrücken abgleichen.
Mehr zur Daktyloskopie.
Bei anonymen Schreiben kommen je nach Fall sprachwissenschaftliche Untersuchungen, Schriftvergleiche und weitere Ermittlungsansätze in Betracht.
Mehr zu anonymen Briefen.
Abhängig vom Spurenträger können spezielle Laboruntersuchungen veranlasst werden. Dazu gehört beispielsweise die
Untersuchung von Wäschestücken auf geeignete biologische Spuren.
Bei einem Verdacht auf technische Überwachung kann zusätzlich eine
Lauschabwehruntersuchung
sinnvoll sein. Sie gehört fachlich zur technischen Sicherheitsprüfung und ist von der klassischen IT-Forensik zu unterscheiden.
Einordnung von Lügendetektortests
Polygraphische Untersuchungen können bei freiwilliger Teilnahme als private Zusatzuntersuchung durchgeführt werden. Sie besitzen jedoch einen anderen Stellenwert als beispielsweise ein daktyloskopisches Gutachten oder eine forensisch gesicherte digitale Datei. Insbesondere im Strafverfahren hat der Bundesgerichtshof polygraphische Untersuchungen als ungeeignetes Beweismittel eingeordnet.

Die Handy-Forensik untersucht Smartphones und Tablets auf digital gespeicherte Informationen und technische Spuren.
Dazu können Nachrichten, Bilder, Dateien, Anrufdaten, App-Daten, Zeitstempel, Kontakte, Standortartefakte oder Systeminformationen gehören. Welche Informationen tatsächlich verfügbar oder rekonstruierbar sind, hängt vom Gerät, Betriebssystem, Verschlüsselung, Speicherzustand und weiteren technischen Faktoren ab.
Ein modernes Smartphone enthält weit mehr als sichtbare Fotos und Nachrichten. Betriebssystem, Apps und Dienste erzeugen Metadaten und Protokolle, aus denen sich Abläufe unter Umständen zeitlich rekonstruieren lassen.
Dabei gilt eine wichtige Grenze: Gelöscht bedeutet weder automatisch endgültig verloren noch automatisch wiederherstellbar. Moderne Smartphones verwenden leistungsfähige Verschlüsselung und Speicherbereinigung. Überschriebene oder kryptografisch nicht mehr zugängliche Daten können auch mit professioneller Forensik verloren sein.
Wovon hängt eine Datenwiederherstellung ab?
Bei einem konkreten Verdacht kann ein Smartphone auf technische Auffälligkeiten untersucht werden. Dazu gehören beispielsweise unbekannte Anwendungen, ungewöhnliche Berechtigungen, Konfigurationen, verdächtige Systemartefakte oder andere Hinweise auf eine Manipulation.
Ein unauffälliges Untersuchungsergebnis beweist nicht, dass ein Gerät zu keinem früheren Zeitpunkt manipuliert wurde. Schadsoftware kann entfernt worden sein, Spuren können überschrieben sein oder eine verwendete Angriffsmethode hinterlässt auf dem untersuchten Gerät keine ausreichend auswertbaren Artefakte.
Weitere Hinweise zu dieser Fragestellung finden Sie in unserem Ratgeber
Wird mein Handy ausspioniert?.
Computer-Forensik befasst sich mit der Sicherung und Auswertung digitaler Spuren auf Rechnern und Datenträgern. Besonders bei internen Unternehmensfällen kann daraus eine detaillierte zeitliche Rekonstruktion entstehen.
Bei einem Verdacht auf den Abfluss von Unternehmensinformationen können digitale Untersuchungen mit klassischen
Ermittlungen bei Werksspionage
kombiniert werden.
Bei einer professionellen Untersuchung zählt neben dem gefundenen Inhalt auch der Weg dorthin. Es muss nachvollziehbar bleiben, welches Gerät untersucht wurde, mit welchen Methoden gearbeitet wurde und welche Veränderungen während der Untersuchung entstanden sein könnten.
Eine seriöse Forensik kann Integrität, Herkunft und Untersuchungsschritte möglichst nachvollziehbar dokumentieren. Eine Garantie für die spätere gerichtliche Verwertung gibt es dennoch nicht.
Im Zivilprozess würdigt das Gericht nach § 286 ZPO den gesamten Inhalt der Verhandlung und das Ergebnis der Beweisaufnahme. Deshalb vermeiden wir pauschale Versprechen über eine „uneingeschränkte“ Verwertbarkeit.
Forensische Ermittlungen finden nicht ausschließlich am Computer statt. Gerade Gegenstände, Schreiben oder Textilien können Spuren tragen, die für die Sachverhaltsaufklärung relevant sind.
Auf geeigneten Oberflächen können latente Fingerspuren sichtbar gemacht und gesichert werden. Sind sie qualitativ ausreichend, kommt ein Vergleich mit vorhandenen Vergleichsabdrücken in Betracht.
Schreiben können abhängig vom Fall auf sprachliche Besonderheiten, Handschrift, physische Spuren und weitere Hinweise zum möglichen Verfasser untersucht werden.
Eine technische Möglichkeit ist noch keine rechtliche Befugnis. Deshalb wird vor einer digitalen Untersuchung geklärt, wem das Gerät gehört, wer über die Daten verfügen darf und auf welcher Grundlage die Auswertung erfolgen soll.
Fremde Smartphones oder Computer dürfen nicht einfach ausgelesen werden
Wer unbefugt eine Zugangssicherung überwindet und sich Zugriff auf besonders geschützte fremde Daten verschafft, kann sich nach § 202a StGB strafbar machen. Eine Untersuchung setzt deshalb eine tragfähige Berechtigung zum Zugriff voraus.
Privatpersonen
Untersucht werden beispielsweise eigene Geräte oder Geräte, für deren Untersuchung eine wirksame Zustimmung beziehungsweise andere rechtliche Berechtigung besteht. Das heimliche Auslesen des Smartphones eines Partners ist kein zulässiger Standardauftrag.
Unternehmen
Bei Mitarbeiterdaten müssen Datenschutz, Zweck, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Zur Aufdeckung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis stellt § 26 BDSG besondere Anforderungen an die tatsächlichen Verdachtsmomente und deren Dokumentation.
Umfang der Untersuchung
Der Untersuchungsauftrag sollte möglichst konkret festgelegt werden. Dadurch lassen sich für die Fragestellung irrelevante Daten von vornherein ausklammern und unnötige Eingriffe vermeiden.
Teilen Sie uns mit, welches Gerät, Dokument oder Beweismittel vorliegt und welche Frage geklärt werden soll. Wir erläutern Ihnen anschließend, welche Untersuchung dafür in Betracht kommt.
Forensische Ermittlungen nutzen technische, wissenschaftliche oder kriminaltechnische Methoden zur Sicherung und Untersuchung von Beweismitteln. Dazu zählen beispielsweise digitale Forensik, Handy- und Computer-Forensik sowie Fingerabdruck- und Spurenuntersuchungen.
Das ist vom Einzelfall abhängig. Gerät, Betriebssystem, Verschlüsselung, Zeitpunkt der Löschung, Speicherzustand und vorhandene Backups beeinflussen die Möglichkeiten. Eine pauschale Garantie auf die Wiederherstellung gelöschter Chatdaten wäre technisch unseriös.
Abhängig von Gerät und Zugriffsmöglichkeiten können beispielsweise Nachrichten, Fotos, Videos, Dateien, Kontakte, Anruflisten, App-Daten, Metadaten, Systeminformationen und bestimmte Standortartefakte ausgewertet werden.
Eine forensische Untersuchung kann nach verdächtigen Anwendungen, Konfigurationen, Berechtigungen und technischen Indikatoren suchen. Ein unauffälliges Ergebnis beweist jedoch nicht, dass das Gerät zu keinem früheren Zeitpunkt kompromittiert war.
Nein. Eine fachgerechte Sicherung und Dokumentation schafft eine möglichst nachvollziehbare Grundlage. Über die Verwertung und den Beweiswert im konkreten Verfahren entscheidet das zuständige Gericht.
Allein der Besitz eines fremden Smartphones berechtigt nicht automatisch zum Auslesen der darauf gespeicherten Daten. Vor einer Untersuchung muss geklärt sein, dass eine rechtliche Berechtigung zum Zugriff und zur Analyse besteht.
Verändern Sie möglichst nichts am Datenbestand. Löschen Sie keine Dateien, führen Sie keinen Werksreset durch und installieren Sie keine zusätzlichen Programme. Die weitere Behandlung des Geräts sollte mit dem Forensiker abgestimmt werden.
Ja. Geeignete Gegenstände können auf Fingerabdruckspuren untersucht werden. Sind verwertbare Spuren vorhanden, können speziell ausgebildete Daktyloskopen diese sichern und bei vorhandenen Vergleichsabdrücken einen fachlichen Vergleich durchführen.
Svenja Meismann
ist seit 2016 als Detektivin bei Condor tätig und gehört zur dritten Generation der Detektivfamilie. Als Mitglied im Board of Directors der World Association of Detectives befasst sie sich unter anderem mit Fallanalyse, Ermittlungsplanung und der Koordination spezialisierter Untersuchungen.
Alfons Meismann
verfügt über mehr als fünf Jahrzehnte praktische Erfahrung in Privat- und Wirtschaftsermittlungen. Als Chefdetektiv begleitet er die fachliche Bewertung von Ermittlungsansätzen und Beweissicherungsmaßnahmen.
Die rechtlichen Hinweise dienen der allgemeinen Information. Bei arbeitsrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder gerichtlichen Fragen empfiehlt sich eine Prüfung des konkreten Sachverhalts durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt.

Wir sind seit drei Generationen Mitglied in der World Association of Detectives, dem größten Detektiv-Verband der Welt. Im Weltverband stellen wir einen Board Member als Director der WAD.

Über einen unserer Geschäftsführer sind wir Mitglied im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), nachdem er zuvor schon Jahrzehnte im BDD und BID Mitglied war.

Wir sind seit Jahrzehnten Mitglied in der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. Der Verband ist Mitglied der Public Private Partnership "Sicherheits-Partnerschaft NRW gegen Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität".
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*Nicht in jeder Stadt unterhalten wir örtliche Büros, um zu Ihren Gunsten unnötige Mehrkosten zu vermeiden. Alle Einsätze werden von unserer zentralen Leitstelle in Dorsten, Nordrhein-Westfalen koordiniert und verwaltet. Unsere Detektiv-Hotline 0800 – 11 12 13 14 ist kostenlos und die *Rufumleitungen sind zum Ortstarif nutzbar. Es entstehen Ihnen hierbei keine Zusatzkosten. Die Bearbeitung der operativen Einsätze vor Ort erfolgt schnell und effektiv durch unsere mobilen und bundesweit aufgestellten Einsatzkräfte. Die hohe Verfügbarkeit unserer Einsatzkräfte ermöglicht es uns, bundesweit schnelle und effektive Einsätze, nahezu zu jeder Zeit und an jedem Ort, durchzuführen.