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Personalüberwachung » so ist die Kontrolle legal

Autor: Jochen Meismann
Fachkundliche Prüfung: Rechtsanwalt Daniel Beba

Die Überwachung von Mitarbeitern in legaler Form

Die Personalüberwachung lässt den einen oder anderen Unternehmer die Stirn runzeln: Ist das denn legal, fragt er sich. Ja, ist es, wenn sich alle an die Regeln halten. Wie das geht, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der Schaden, der Unternehmen durch strafbare Handlungen entsteht, steigt stark an. Das belegen zahlreiche Studien aus den letzten Jahren.

Dazu gehören von außerhalb ausgeführte Taten. Nicht zu unterschätzen sind zunehmend die so genannten dolosen Handlungen. Hierzu zählen:

  • Diebstahl (Kassendiebstahl)
  • Unterschlagung
  • Betrug (Arbeitszeitbetrug oder Spesenbetrug)
  • Veruntreuung
  • Urkundenfälschung.

Zuletzt ist mit dem Bereich der Computerkriminalität eine neue Form der Kriminalität hinzu gekommen. Oft sind Täter aus dem eigenen Betrieb dafür verantwortlich. Dennoch gibt es für Kontrollen der Mitarbeiter und für die Überwachung am Arbeitsplatz enge Grenzen, die auch durch die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz gezogen werden.

Externe Hilfe bei der Kontrolle der Mitarbeiter

Die Aufdecken von Manager- und Mitarbeiterkriminalität erfordert einen großen Aufwand. Dieser ist intern im Unternehmen nicht mehr zu leisten.

Zunehmend bedienen sich Unternehmen somit externer Hilfe bei der Kontrolle. Sei es in Form von Wirtschaftsprüfern oder von Dienstleistern, die sich auf das Aufdecken von Straftaten spezialisiert haben. In erster Linie zählen hierzu Wirtschaftsdetekteien, da diese vielfältige Optionen haben, um kriminelle Taten aufzudecken.

Ist Personal zu überwachen, setzt eine Wirtschaftsdetektei nur legale Mittel ein. Die Detektive nutzen im Zuge der Mitarbeiterüberwachung keine Dinge, die mit dem Gesetz kollidieren. Eine Überwachung des Personals per GPS ist einer Detektei nicht gestattet. Daher observiert ein Detektiv ohne technische Hilfsmittel. Auch als Arbeitgeber dürfen Sie keine heimliche GPS-Überwachung Ihrer Mitarbeiter vornehmen.

Beachten Sie bitte: Eine Telefonüberwachung ist nicht statthaft. Keine seriöse Detektei übernimmt einen Auftrag, um Gespräche zu überwachen oder aufzuzeichnen.

Personalüberwachung unterliegt Regeln

Bei der Mitarbeiterüberwachung sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Neben dem Schutz der Persönlichkeitsrechte ist § 32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten. So ist es Arbeitgebern zwar erlaubt, die Arbeitszeit zu erfassen, bei anderen Punkten gibt es jedoch Grenzen.

Das BDSG regelt, dass jemand Daten eines Arbeitnehmers erheben darf, um eine Straftat aufzudecken. Privatdetektive dürfen personenbezogene Daten nur unter einer Voraussetzung erheben, verarbeiten oder nutzen: Wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine Straftat begangen hat.

Die Verwendung der Daten ist dann zur Aufdeckung der Straftat erforderlich. Ein schutzwürdiges Interesse des Beschäftigten am Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten darf nicht überwiegen. Insbesondere müssen Art und Ausmaß der Überwachung in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen.

Exakt diese Bedingungen bei der Personalüberwachung berücksichtigt ein Detektiv. Arbeitnehmern verkennen oft, dass schon Blaumachen eine strafbare Handlung ist. Bei klaren Hinweisen ist es dem Chef erlaubt, eine Personalüberwachung durch einen Wirtschaftsdetektiv vornehmen zu lassen.

Personalüberwachung » so ist die Kontrolle legal

Technische Unterstützung bei der Personalkontrolle

Zunehmend häufiger sind eigene Mitarbeiter Auslöser und Verursacher von Lauschangriffen. So geraten geheime Informationen der Firma nach außen und kommen in die falschen Hände.

Neben – teils forensischer – Auswertung der IT (wozu auch mobile Endgeräte wie Smartphones zu zählen sind) bietet die Condor Detektei Ihnen die Durchführung einer Lauschabwehr im Unternehmen an. Das ist besonders dann wichtig, wenn das Risiko auf das Abhören einer Firma besteht.

Sofern ein konkreter Verdacht gegen einen oder mehrere Mitarbeiter besteht, bieten sich ferner unterschiedliche Maßnahmen einer Personalüberwachung an. Diese sind je nach Vorkommnissen und Gegebenheiten unterschiedlich, wobei eine PC-Überwachung ausgeschlossen ist, da diese nicht erlaubt ist.

Bei Gelddiebstahl aus der Kasse oder Diebstahl im Warenlager führen wir eine verdeckte Videoüberwachung mit Miniaturkameras durch. Durch den zeitlich und örtlich begrenzten Einsatz der Überwachungstechnik stellen wir rechtlich sicher, dass die Maßnahmen sich mit der aktuellen Gesetzeslage decken.

So ist der Einsatz von Überwachungskameras vorübergehend zulässig, wenn es um die Aufdeckung von Personaldiebstählen geht. Allerdings darf der Arbeitgeber die Überwachung der Mitarbeiter nicht ausufern lassen, denn er darf die Rechte des Personals nicht einschränken.

Niemand muss sich bestehlen lassen. Dem Diebstahl muss unbedingt ein Riegel vorgeschoben werden. Nur so kann der Chef Schaden vom Unternehmen abwenden. Hier setzt eine Detektei für kurze Zeit nicht sichtbare Kameras im betroffenen Bereich ein. Mit Hilfe dieser Videoüberwachung ermittelt der Detektiv den Täter.

Bei der Videoüberwachung verletzen Detektive keine Rechte. Kameras in Sozialräumen sind allerdings unzulässig und Kameras zur reinen Kontrolle der Arbeitsleistung sind gleichfalls nicht statthaft.

Jede Überwachung durch einen Detektiv erfolgt unter Einhaltung der Gesetze und des Datenschutzes. So wird sichergestellt, dass die Beweise vor Gericht Bestand haben.

Observationen von Mitarbeitern bei begründetem Verdacht

Eine Personalüberwachung erfolgt durch kompetente Teams, die eine Observation vornehmen. Ziel der Personalüberwachung durch eine Detektei: Beweise.

Es geht um Fälle wie:

  • Vortäuschen von Krankheiten (Blaumacher)
  • Arbeitszeitbetrug.

Das Erschleichen von Lohnfortzahlung bei gleichzeitiger Schwarzarbeit im Krankheitsfall ist unzulässig. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Personalüberwachung durch Detektive bringt dann zuverlässig Klarheit, inwieweit ein Mitarbeiter genesungswidriges Verhalten an den Tag legt.

Der Missbrauch der Lohnfortzahlung der Arbeitnehmer durch vorgetäuschte Krankheit ist der häufigste Einsatz der Detektei Condor. Detekteien sind wichtige Instrumente, wenn es darum geht, gegen Blaumacher vorzugehen. Den Inhalt unseres Berichts und das Ergebnis der Ermittlungen können Sie dann später vor dem Arbeitsgericht verwenden.

Mitarbeiterüberwachung bei Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug ist ein grundsätzliches Problem in Unternehmen, bei dem Beschäftigte falsche Angaben zu ihrer Arbeitszeit machen. Das geschieht, indem sie beispielsweise für Kollegen stempeln oder längere Pausen machen als erlaubt oder im Außendienst alles machen aber nicht arbeiten.

Die Mitarbeiterüberwachung durch eine Detektei kann helfen, solche Verstöße aufzudecken. Dabei wird durch Observation oder verdeckte Ermittlungen festgestellt, ob Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten manipulieren.

Notwendig ist bei einem solchen Detektiveinsatz, dass jede Maßnahme rechtlich abgesichert ist, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden. Der Nachweis von Arbeitszeitbetrug kann Unternehmen am Ende des Tages helfen, Verluste zu minimieren und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Bei Verdacht auf kriminelle Handlung: Detektei einschalten

Arbeitgeber sind immer dann gezwungen zu handeln, sofern der Verdacht auf kriminelle Handlungen durch Mitarbeiter oder Manager besteht. Warum?

  1. Um noch höheren Schaden abzuwenden.
  2. Weil eine gesetzliche Pflicht dazu besteht und ansonsten Haftung droht.

Das Fehlverhalten ist diskret im Zuge einer Ermittlung aufzuklären. Mit uns haben Sie zu Ihrer Sicherheit dabei einen starken Partner an der Seite. Wie wir arbeiten und was wir bei Anti Fraud Maßnahmen einleiten, erfahren Sie jetzt am Telefon.

Tausende Kunden haben sich schon unsere Dienste zum vertretbaren Preis gesichert. Wann gehören Sie dazu? Rufen Sie an für weitere Informationen zu den Möglichkeiten und den Privatdetektiv Kosten unter

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Häufig gelesene Artikel zur Überwachung von Mitarbeitern

  • Diebstahl durch Mitarbeiter
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