Sie sollen angebliche Zollgebühren für ein Paket, eine Wertsendung oder eine Lieferung aus dem Ausland bezahlen? Dann sollten Sie die Forderung sorgfältig prüfen. Betrüger versenden gefälschte SMS, E-Mails, Rechnungen und Zollbescheide, um an Kreditkartendaten, Kontozugänge oder direkte Zahlungen zu gelangen.
Die Betrugsmasche tritt in unterschiedlichen Formen auf. Manchmal erwarten die Betroffenen tatsächlich ein Paket. In anderen Fällen wird eine angebliche Sendung erst im Rahmen eines Love Scams erfunden. Auch gefälschte Nachrichten im Namen von DHL, Paketdiensten, Zollbehörden oder internationalen Kurierunternehmen gehören zu diesem Themenbereich.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, woran Sie gefälschte Zollforderungen erkennen, welche Zahlungswege besonders verdächtig sind und wie Sie reagieren sollten, wenn Sie bereits Daten eingegeben oder Geld überwiesen haben.
Betrugsmasche Zoll: Das Wichtigste auf einen Blick
Öffnen Sie keine Zahlungslinks unter Zeitdruck
Prüfen Sie den Absender und rufen Sie die offizielle Internetseite des genannten Paketdienstes oder der Behörde selbst auf. Nutzen Sie nicht den Link aus einer unerwarteten SMS, E-Mail oder Messenger-Nachricht.
Unter dem Begriff „Betrugsmasche Zoll“ werden unterschiedliche Täuschungen zusammengefasst, bei denen Kriminelle eine angebliche Zollforderung vortäuschen. Das Opfer soll glauben, eine Zahlung sei notwendig, damit ein Paket, ein Koffer, ein Geschenk oder eine andere Sendung ausgeliefert werden kann.
Der Zoll ist dabei nicht beteiligt. Die Täter verwenden lediglich den Namen, das Logo oder die vermeintliche Autorität einer Behörde. Dadurch soll die Forderung glaubwürdig und dringend erscheinen.
Je nach Variante verfolgen die Betrüger unterschiedliche Ziele:
Nicht jede Einfuhrabgabe ist Betrug
Bei Waren aus bestimmten Ländern können tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer, Zoll oder Gebühren eines Beförderungsunternehmens anfallen. Verdächtig sind jedoch unklare Absender, ungewöhnliche Zahlungsarten, Zeitdruck und Internetseiten, die nicht eindeutig zum genannten Unternehmen oder zur Behörde gehören.
Viele Menschen haben nur selten Kontakt mit Zollbehörden und kennen die genauen Abläufe nicht. Gleichzeitig ist es grundsätzlich plausibel, dass bei einer Lieferung aus dem Ausland Abgaben entstehen. Diese Unsicherheit nutzen Betrüger gezielt aus.
Behördliche Autorität
Das Wort „Zoll“ klingt verbindlich. Viele Empfänger möchten Ärger mit einer Behörde vermeiden.
Plausible Situation
Wer tatsächlich ein Paket erwartet, hält eine zusätzliche Gebühr zunächst für möglich.
Zeitdruck
Die Sendung soll zurückgeschickt, vernichtet oder kostenpflichtig eingelagert werden.
Geringe Anfangsforderung
Kleine Beträge wirken unauffällig und sollen zur Eingabe von Zahlungsdaten verleiten.
Internationale Zusammenhänge
Ausländische Absender, Konten und Sprachen erscheinen bei einer internationalen Sendung zunächst weniger ungewöhnlich.
Schwer überprüfbare Geschichte
Gefälschte Aktenzeichen, Sendungsnummern und angebliche Sachbearbeiter erschweren eine schnelle Einordnung.
Eine echte Abgabe hängt von der Ware, ihrem Wert, dem Herkunftsland und der Art der Einfuhr ab. Die konkrete Abwicklung kann außerdem davon abhängen, ob ein Paketdienst die Sendung verzollt und Auslagen oder Servicegebühren berechnet.
Eine seriöse Forderung lässt sich jedoch nachvollziehen. Sie enthält Angaben zur Sendung, zum Einführer, zur Berechnungsgrundlage und zum Zahlungsempfänger. Die Informationen können über offizielle Kanäle überprüft werden.
| Eher nachvollziehbar | Deutlich verdächtig |
|---|---|
| Sie erwarten tatsächlich eine konkrete Sendung. | Sie kennen weder Absender noch Paket. |
| Die Sendungsnummer funktioniert auf der selbst aufgerufenen Seite des Paketdienstes. | Der Status ist nur über den Link aus der Nachricht erreichbar. |
| Zahlungsempfänger und Grund der Forderung sind nachvollziehbar. | Das Geld soll an eine Privatperson oder ein unbekanntes Auslandskonto gehen. |
| Die Forderung lässt sich telefonisch über eine offizielle Nummer bestätigen. | Rückfragen sind nur per Messenger oder E-Mail möglich. |
| Übliche Zahlungsarten und nachvollziehbare Unterlagen. | Paysafecard, Geschenkkarten, Kryptowährungen oder Weitergabe von Kartendaten. |
Prüfen Sie über einen zweiten Weg
Rufen Sie die offizielle Internetseite des Paketdienstes oder der Behörde selbst auf. Geben Sie die Adresse manuell ein oder nutzen Sie ein eigenes Lesezeichen. Telefonnummern und Links aus der verdächtigen Nachricht sollten Sie nicht übernehmen.
Die Täter passen ihre Geschichte an die Situation des Opfers an. Einige Varianten richten sich wahllos an große Empfängergruppen. Andere werden über Wochen vorbereitet und sind Teil eines umfangreichen Liebes-, Erbschafts- oder Anlagebetrugs.
Paket-SMS
Eine geringe Import- oder Zustellgebühr soll über einen Link bezahlt werden.
Gefälschte DHL- oder Kuriernachricht
Die Adresse müsse bestätigt oder eine angebliche Zollzahlung nachgeholt werden.
Love-Scamming-Geldbox
Ein Chatpartner kündigt Bargeld, Gold, Dokumente oder Geschenke in einer Sendung an.
Paysafecard-Forderung
Angebliche Gebühren sollen mit einem anonym nutzbaren Guthabencode beglichen werden.
Gefälschter Zollbescheid
Ein professionell wirkendes Schreiben enthält ein erfundenes Aktenzeichen und eine Zahlungsfrist.
Lager- und Freigabegebühren
Nach der ersten Zahlung werden zusätzliche Kosten für Aufbewahrung, Versicherung oder Zertifikate verlangt.
Eine der verbreitetsten Varianten beginnt mit einer kurzen Nachricht. Darin heißt es, ein Paket könne wegen einer fehlenden Zoll-, Import- oder Zustellgebühr nicht ausgeliefert werden. Der geforderte Betrag liegt oft nur zwischen wenigen Cent und einigen Euro.
Gerade die geringe Summe macht diese Masche gefährlich. Viele Empfänger halten den Betrag für plausibel und möchten die angebliche Zustellung nicht wegen einer Kleinigkeit verzögern. Das eigentliche Ziel besteht jedoch zumeist nicht in der kleinen Gebühr, sondern im Zugriff auf Kreditkarten-, Konto- oder persönliche Daten.
Viele Menschen bestellen regelmäßig im Internet und erwarten tatsächlich eine Lieferung. Betrüger müssen deshalb nicht wissen, ob der Empfänger gerade ein Paket erwartet. Bei einer großen Zahl versendeter Nachrichten treffen sie automatisch auf zahlreiche Personen, bei denen die Geschichte zeitlich passt.
Zusätzlich verwenden die Täter:
Öffnen Sie die Webseite des Paketdienstes selbst
Rufen Sie die offizielle Website oder App des Paketdienstes eigenständig auf und geben Sie dort die Ihnen bekannte Sendungsnummer ein. Funktioniert die Nummer nur über den zugesandten Link, ist besondere Vorsicht geboten.
Bei dieser Variante behaupten die Betrüger, die Lieferanschrift sei unvollständig oder die Einfuhrabgabe noch offen. Über einen Link sollen Empfänger ihre Adresse bestätigen und eine geringe Gebühr mit Kreditkarte bezahlen.
Die Seite sieht zumeist der echten Internetseite eines Paketdienstes täuschend ähnlich. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Optik. Prüfen Sie die vollständige Internetadresse und verlassen Sie sich nicht auf Logos, Farben oder ein angebliches Sicherheitssiegel.
Manche Seiten verstecken in ihren Bedingungen ein kostenpflichtiges Abonnement. Wer die vermeintliche Zustellgebühr bezahlt, stimmt zugleich regelmäßigen Abbuchungen zu. Andere Täter verwenden die eingegebenen Kartendaten unmittelbar für fremde Zahlungen.
Der geringe Betrag ist nur der Türöffner
Eine Forderung von 1,99 oder 2,99 Euro wirkt harmlos. Der wirtschaftliche Schaden entsteht jedoch erst durch den anschließenden Missbrauch der Zahlungsdaten oder wiederkehrende Abbuchungen.
Beim Love Scamming ist die angebliche Zollforderung nicht der Beginn, sondern eine spätere Stufe eines bereits aufgebauten Betrugs. Der Täter hat zuvor über längere Zeit eine emotionale Beziehung inszeniert und kündigt nun eine wertvolle Sendung an.
Diese Sendung soll beispielsweise enthalten:
Kurz darauf meldet sich ein angeblicher Kurier, Sicherheitsdienst, Diplomat oder Zollmitarbeiter. Die Sendung sei angekommen, könne aber erst nach Zahlung einer Gebühr freigegeben werden.
Die angekündigte Box erfüllt im Betrug mehrere Aufgaben. Sie soll beweisen, dass der Chatpartner vermögend ist und der Partnerin vertraut. Gleichzeitig erzeugt sie die Erwartung, dass die gezahlten Gebühren durch den hohen Inhalt der Sendung mehr als ausgeglichen werden.
Das Opfer glaubt daher nicht, Geld zu verlieren, sondern lediglich eine kurzfristige Ausgabe vorzufinanzieren.
| Angebliche Forderung | Funktion im Betrug |
|---|---|
| Einfuhrabgabe | Erste scheinbar nachvollziehbare Gebühr für die Freigabe. |
| Lagerkosten | Zusätzliche Forderung, weil sich die Zahlung angeblich verzögert hat. |
| Versicherung | Soll wegen des hohen Wertes der Sendung zwingend abgeschlossen werden. |
| Antigeldwäsche-Zertifikat | Erfundene Bescheinigung für Bargeld, Gold oder Wertgegenstände. |
| Strafe wegen Falschdeklaration | Dramatisierung, nachdem bereits mehrere Zahlungen erfolgt sind. |
| Kaution oder anwaltliche Freigabe | Der angebliche Absender soll wegen der Sendung festgenommen worden sein. |
In vielen Fällen kommuniziert das Opfer nicht nur mit dem vermeintlichen Partner. Weitere Personen geben sich als Kuriermitarbeiter, Anwalt, Zollbeamter, Bankangestellter oder Sicherheitsunternehmen aus.
Diese Rollen sollen den Eindruck unabhängiger Bestätigung erzeugen. Tatsächlich gehören die Kontakte häufig zur gleichen Tätergruppe oder werden sogar von derselben Person geführt.
Eine Wertbox ist kein Vermögensnachweis
Überweisen Sie keine Zoll-, Lager- oder Versicherungsgebühren für eine Sendung, die ausschließlich von einer Internetbekanntschaft angekündigt wurde. Professionell wirkende Versanddokumente und Sendungsverfolgungen können vollständig erfunden sein, ein Video schlichtweg gefälscht.
Die besondere Variante mit angeblichen Ärzten und Sanitätsoffizieren erläutern wir im Ratgeber Falscher Militärarzt im Internet.
Eine Behörde verlangt keine Zahlung durch Übersendung eines Guthabencodes. Werden Sie aufgefordert, eine Paysafecard, Apple-, Steam-, Amazon- oder andere Guthabenkarte zu kaufen und den Code zu übermitteln, handelt es sich nicht um eine reguläre Zollzahlung.
Solche Zahlungsmittel sind für Täter attraktiv, weil Guthaben schnell eingelöst und nur schwer zurückverfolgt oder zurückgeholt werden kann.
Das Opfer soll eine Karte kaufen und den PIN-Code telefonisch oder per Nachricht übermitteln.
Der Wert wird nach Übersendung des Codes unmittelbar durch den Täter eingelöst.
Bitcoin oder andere digitale Währungen werden an eine vorgegebene Wallet-Adresse gesendet.
Bargeld soll an eine Privatperson im Ausland transferiert werden.
Auch eine angebliche Behauptung, das normale Zahlungssystem sei wegen einer internationalen Krise, technischer Probleme oder einer laufenden Untersuchung nicht verfügbar, macht eine solche Forderung nicht plausibler.
Gefälschte Schreiben sollen auf den ersten Blick von der reinen Optik her überzeugend wirken. Logos, Bundesadler, Aktenzeichen, Stempel und Unterschriften lassen sich mit geringem Aufwand kopieren. Manche Täter verwenden sogar Namen realer Behörden oder Beschäftigter.
Eine Prüfung sollte deshalb nicht allein auf der Gestaltung beruhen.
Das Schreiben nennt keine nachvollziehbare Dienststelle oder vermischt mehrere Behörden.
Fachbegriffe werden falsch verwendet oder der Text wirkt maschinell übersetzt.
Kontoinhaber ist eine natürliche Person oder ein unbekanntes Unternehmen.
Eine angeblich deutsche Forderung soll auf ein fremdes Auslandskonto bezahlt werden.
Der angebliche Sachbearbeiter kommuniziert ausschließlich über WhatsApp oder Telegram.
Die Sendung werde innerhalb weniger Stunden beschlagnahmt, vernichtet oder versteigert.
Ein englisches Schreiben ist nicht allein wegen der Sprache betrügerisch. Internationale Paketdienste und ausländische Behörden kommunizieren selbstverständlich auch auf Englisch. Verdächtig ist jedoch ein angeblich deutscher Behördenbescheid, der keinen nachvollziehbaren Bezug zu einer zuständigen deutschen Stelle aufweist und ausschließlich eine Zahlung an Dritte verlangt.
Statt sich nur auf die Sprache zu verlassen, sollten Sie unbedingt Absender, Aktenzeichen, Kontaktdaten, Internetadresse, Zahlungsempfänger und konkreten Sendungsbezug prüfen.
Bei einer weiteren Variante hören Betroffene eine automatisierte Ansage. Angeblich laufe ein Zoll-, Steuer- oder Gerichtsverfahren. Durch Drücken einer Taste werden sie zu einem vermeintlichen Sachbearbeiter weitergeleitet.
Dieser fordert eine sofortige Zahlung auf ein Treuhandkonto oder verlangt persönliche Daten. Die im Display angezeigte Rufnummer kann durch Spoofing manipuliert sein und ist kein zuverlässiger Echtheitsnachweis.
Nicht über die angezeigte Nummer zurückrufen
Beenden Sie das Gespräch und suchen Sie die offizielle Telefonnummer der genannten Behörde selbst heraus. Geben Sie während eines unerwarteten Anrufs keine Konto-, Karten- oder Ausweisdaten preis.
Manche Betroffene erhalten ein Schreiben, wonach ein Koffer, eine Box oder ein anderes Gepäckstück beim Zoll eingelagert worden sei. Für die Herausgabe sollen Lager-, Verwaltungs- und Freigabekosten bezahlt werden.
Diese Geschichte tritt besonders im Zusammenhang mit Internetbekanntschaften, angeblichen Erbschaften und internationalen Transporten auf. Ohne nachweisbare eigene Bestellung oder einen nachvollziehbaren Absender sollte keine Zahlung erfolgen.
Es gibt kein einzelnes Merkmal, das jeden Fall umfassend aufklärt. Treffen jedoch mehrere der folgenden Punkte zusammen, sollten Sie die Forderung nicht bezahlen, bevor sie unabhängig geprüft wurde.
Sie erhalten eine Forderung, obwohl Sie keine passende Auslandssendung kennen.
Innerhalb weniger Stunden soll bezahlt werden, sonst werde das Paket zurückgeschickt oder vernichtet.
Die Zahlung ist nur über eine zugesandte Internetadresse möglich.
Die Domain enthält Schreibfehler, Zusätze oder eine fremde Länderendung.
Die Nummer funktioniert nur auf der Seite des Absenders, nicht beim echten Paketdienst.
Kontoinhaber ist ein unbekannter Mensch oder ein nicht nachvollziehbares Unternehmen.
Die angebliche Behörde verlangt Paysafecard, Geschenkkarten oder Bitcoin.
Text, Fachbegriffe und Satzbau passen nicht zu einem professionellen Schreiben.
Kontakt ist nur über eine private E-Mail-Adresse oder einen Messenger möglich.
Ein Internetkontakt kündigt plötzlich Bargeld, Gold, Dokumente oder Geschenke an.
Nach Einfuhrabgabe folgen Lagerung, Versicherung, Strafe oder Zertifikate.
Sie sollen niemanden informieren und sofort handeln, um schwerwiegende Folgen zu verhindern.
Die Abwicklung echter Einfuhrabgaben kann je nach Versandweg und Paketdienst unterschiedlich aussehen. Entscheidend ist, dass die Forderung nachvollziehbar und über unabhängige offizielle Kanäle überprüfbar ist.
Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
Prüfen Sie, ob Sie tatsächlich eine passende Ware aus dem Ausland erwarten.
Öffnen Sie die offizielle Seite des Paketdienstes ohne den zugesandten Link.
Vergleichen Sie E-Mail-Adresse, Domain, Telefonnummer und Unternehmensangaben.
Behörde, Paketdienst oder Dienstleister müssen nachvollziehbar benannt sein.
Verwenden Sie eine selbst recherchierte Telefonnummer und fragen Sie nach dem Vorgang.
Eine seriöse Prüfung ist wichtiger als eine künstlich gesetzte Frist in einer Nachricht.
Ein deutsches IBAN-Länderkennzeichen allein beweist keine Seriosität. Auch Täter können Konten in Deutschland oder bei europäischen Finanzdienstleistern nutzen. Umgekehrt ist es denkbar, dass bei einer echten internationalen Sendung ein ausländischer Dienstleister beteiligt sein könnte.
Von Relevanz ist deshalb die nachvollziehbare Verbindung zwischen:
Keine Prüfung nur anhand der IBAN
Eine deutsche oder europäische Kontoverbindung macht eine Forderung nicht automatisch echt. Prüfen Sie immer den gesamten Vorgang und nicht nur ein einzelnes Merkmal.
Handeln Sie möglichst schnell. Welche Schritte erforderlich sind, hängt davon ab, ob Sie Geld überwiesen, Kartendaten eingegeben, einen Guthabencode versendet oder Zugangsdaten preisgegeben haben.
Keine weitere Zahlung zur Rückholung leisten
Betrüger behaupten nachträglich, das Geld könne gegen eine Bearbeitungs-, Steuer- oder Entsperrgebühr zurückgezahlt werden. Zahlen Sie nicht erneut, um einen bereits entstandenen Schaden angeblich freizugeben.
Speichern Sie alle verfügbaren Informationen, bevor Profile, Internetseiten oder Chats gelöscht werden:
Bei einer wahllos versandten Paket-SMS ist meist keine umfangreiche Ermittlung erforderlich. Anders kann es aussehen, wenn die Zollforderung Teil eines größeren Sachverhalts ist und mehrere Personen, Unternehmen, Dokumente oder internationale Zahlungswege beteiligt sind.
Eine Ermittlung kommt insbesondere in Betracht, wenn:
Prüfung von Namen, Profilen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
Recherche zu Firma, Domain, Geschäftsanschrift und verantwortlichen Personen.
Plausibilitätsprüfung von Rechnungen, Bescheiden, Versandpapieren und Zertifikaten.
Einordnung von Domain, Unternehmensgeschichte, Kontaktdaten und kopierten Inhalten.
Abgleich von Namen, Unternehmen, Konten und bekannten Verbindungen zum Sachverhalt.
Prüfung zeitlicher, geografischer und sachlicher Widersprüche.
Ist die Zollforderung echt oder Teil eines Betrugs?
Schildern Sie uns vertraulich den Sachverhalt und senden Sie die vorhandenen Nachrichten, Dokumente, Kontaktdaten und Zahlungsinformationen.
Anrufer aus dem Ausland: +49 2369 20 300
Typische Warnzeichen sind unerwartete Nachrichten, kurze Fristen, unbekannte Sendungsnummern, Links zu fremden Internetseiten und Zahlungen an Privatpersonen oder über Guthabenkarten.
Eine Zahlungsaufforderung einer angeblichen deutschen Zollstelle über einen privaten WhatsApp-Kontakt ist nicht plausibel. Prüfen Sie den Vorgang über selbst recherchierte offizielle Kontaktdaten.
Nein. Behörden verlangen keine Übersendung von Paysafecard-PINs, Geschenkkartencodes oder ähnlichen Guthabenwerten.
Nein. Der geringe Betrag soll oft nur zur Eingabe von Kreditkarten- oder Kontodaten verleiten. Anschließend können höhere Abbuchungen oder ein Abonnement folgen.
Öffnen Sie nicht den Link in der SMS. Rufen Sie die offizielle DHL-Seite oder App selbst auf und prüfen Sie dort die Sendungsnummer und den Status.
Nicht automatisch. Internationale Unternehmen und ausländische Behörden können auf Englisch schreiben. Entscheidend sind Zuständigkeit, Absender, Zahlungsempfänger und der nachvollziehbare Bezug zur Sendung.
Der angebliche Partner kündigt eine Box mit Bargeld, Gold, Dokumenten oder Geschenken an. Später verlangt ein erfundener Kurier immer neue Zoll-, Lager- und Freigabegebühren.
Ja, reale Sendungen können zollrechtlich geprüft oder bis zur Klärung zurückgehalten werden. Eine echte Forderung muss sich jedoch über offizielle Stellen und nachvollziehbare Sendungsdaten bestätigen lassen.
Nein. Auch Täter können deutsche oder europäische Konten verwenden. Entscheidend ist die nachvollziehbare Verbindung zwischen Sendung, Forderung, Dienstleister und Kontoinhaber.
Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder den Kartenanbieter, lassen Sie erforderlichenfalls die Karte sperren und kontrollieren Sie auch kleine oder wiederkehrende Abbuchungen.
Das hängt von Zeitpunkt, Zahlungsweg und Empfängerkonto ab. Informieren Sie Ihre Bank unverzüglich und lassen Sie einen Überweisungsrückruf prüfen. Eine Garantie besteht nicht.
Geben Sie keine Daten ein und drücken Sie keine Taste, um sich weiterverbinden zu lassen. Beenden Sie den Anruf und kontaktieren Sie die angebliche Behörde über eine selbst recherchierte Nummer.
Bei umfangreicheren Sachverhalten können Absender, Firmen, Internetseiten, Dokumente, Kontaktdaten und Zahlungsempfänger geprüft werden. Eine einfache Phishing-SMS erfordert dagegen meist keine umfassende Ermittlung.
Hilfreich sind Nachrichten, E-Mails, Internetadressen, Dokumente, Sendungsnummern, Telefonnummern, Kontodaten, Zahlungsbelege und eine kurze chronologische Darstellung.
Ungewöhnliche Zollforderung erhalten?
Wir prüfen bei komplexeren Betrugsfällen die beteiligten Personen, Unternehmen, Dokumente, Internetauftritte und Zahlungswege.
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